Wenn die Wiesn beginnt, sind Hotelzimmer knapp und teuer – kein Wunder, dass viele Münchner ihre Wohnung vorübergehend untervermieten wollen. Doch wer während des Oktoberfests Gäste aufnimmt, sollte genau wissen, was rechtlich erlaubt ist. Sonst drohen saftige Strafen – und im schlimmsten Fall Ärger mit dem Vermieter oder der Stadt.
Die Untervermietung an Touristen kann eine schöne Einnahmequelle für Mieter sein. Aber Vorsicht: Immer den Vermieter um Erlaubnis fragen. Foto: istock.com / SrdjanPav
Wann eine Untervermietung erlaubt ist – und wann nicht
In Deutschland brauchst du für die Untervermietung die Erlaubnis deines Vermieters. Selbst wenn du nur ein Zimmer untervermieten willst, ist eine schriftliche Zustimmung Pflicht. Ohne sie riskierst du eine Abmahnung oder sogar die Kündigung des Mietvertrags.
Einige Städte wie Berlin oder München haben zusätzliche Vorschriften, insbesondere bei Ferienvermietungen. In vielen Fällen ist eine Genehmigung durch das Wohnungsamt notwendig, wenn du deine Wohnung über Plattformen wie Airbnb anbietest.
Diese Infos solltest du deinem Vermieter geben
Wenn du deinen Vermieter um Erlaubnis bittest, sollten folgende Punkte in deiner Anfrage stehen:
- Zeitraum der geplanten Untervermietung
- Name und berufliche Tätigkeit des Untermieters
- Grund für die Untervermietung (z. B. Auslandsaufenthalt)
- Bestätigung, dass du nach der Rückkehr selbst wieder einziehst
Reagiert dein Vermieter nicht oder lehnt ohne triftigen Grund ab, kannst du dein Recht auf Untervermietung im Zweifel auch einklagen.
Haftung und Versicherung: Wer zahlt bei Schäden?
Du bleibst Hauptmieter – und damit haftest du auch für Schäden, die dein Untermieter verursacht. Deshalb ist es wichtig, dass der Untermieter eine Haftpflichtversicherung hat. Zusätzlich solltest du prüfen, ob deine Hausratversicherung während der Untervermietung greift.
Tipp: Erstelle ein Übergabeprotokoll mit Fotos, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Mietpreis: Wie viel darfst du verlangen?
Bei einer klassischen Untervermietung darfst du nur die tatsächlichen Kosten weitergeben. Das bedeutet: Du darfst keine Gewinne machen. Eine Ausnahme bilden Möblierte Wohnungen oder eine Untermiete über mehrere Monate. Dennoch solltest du dich an den Mietspiegel deiner Stadt halten, um Probleme zu vermeiden.
Diese Inhalte gehören in den Untermietvertrag
Auch wenn es sich nur um ein paar Wochen handelt, sollte ein schriftlicher Untermietvertrag nicht fehlen. Dieser sollte beinhalten:
- Namen und Anschriften beider Parteien
- Dauer der Untervermietung
- Höhe der Miete und Nebenkosten
- Kaution (optional)
- Regelungen zu Reinigung, Besuch, Nutzung von Möbeln etc.
Ein klarer Vertrag schützt beide Seiten und sorgt für Rechtssicherheit.
Plattformen und Meldepflichten: Was du wissen musst
Wenn du deine Wohnung über Airbnb oder ähnliche Plattformen vermieten möchtest, musst du in vielen Städten eine Registrierung vornehmen. In Berlin z. B. brauchst du eine sogenannte „Wohnraumzweckentfremdungserlaubnis“. Außerdem musst du Einnahmen aus der Untervermietung beim Finanzamt angeben – auch wenn du unter dem Steuerfreibetrag bleibst.
Einige Städte verlangen zudem, dass du die Unterkunft beim Einwohnermeldeamt anmeldest, wenn jemand länger als acht Wochen bleibt.
So bereitest du deine Wohnung optimal vor
Damit dein Untermieter sich wohlfühlt und du nach der Rückkehr keine bösen Überraschungen erlebst, lohnt sich eine gute Vorbereitung:
- Persönliche Gegenstände sicher verstauen
- Gebrauchsanweisungen für Elektrogeräte bereitlegen
- Schlüsselübergabe dokumentieren
- WLAN-Zugang und Notfallkontakte angeben
Ein gepflegter Eindruck hinterlässt nicht nur ein gutes Gefühl, sondern wirkt sich auch positiv auf mögliche Bewertungen aus.
Geschrieben am 22.09.2025
von
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