Mieten

Neue Grundsicherung bringt strengere Mietregeln – drohen ab 2026 vermehrt Zwangsumzüge?

Autorenbild: Andreas Steger
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Ab 2026 greifen bei der neuen Grundsicherung strenge Vorgaben für die Miete. Anerkannte Wohnungsgrößen werden enger gefasst, Obergrenzen schärfer kontrolliert und die bisherige Karenzzeit deutlich verkürzt.

Ein Systemwechsel mit klaren Vorgaben

Die Reform der Grundsicherung verändert ab 2026 die Art, wie Jobcenter die Miete bewerten. Während bislang häufig der tatsächliche Wohnraum akzeptiert wurde, legen die Behörden künftig stärker standardisierte Kriterien an. Das betrifft sowohl die Wohnungsgröße als auch den maximal anerkannten Mietbetrag, der je nach Region unterschiedlich ausfällt. Ziel der Politik ist ein transparenteres und einheitlicheres System – mit spürbaren Folgen für viele Haushalte.

Wohnungsgröße: Diese Orientierungswerte sollen ab 2026 gelten

Mit den neuen Regeln rücken bundesweit abgestimmte Wohnflächenkorridore in den Mittelpunkt. Sie definieren, wie viel Platz als „angemessen“ gilt und damit vollständig berücksichtigt wird. Viele Kommunen orientieren sich bereits an folgenden Spannbreiten:

  • 1 Person: rund 45 bis 50 Quadratmeter
  • 2 Personen: etwa 60 bis 65 Quadratmeter
  • 3 Personen: rund 75 bis 80 Quadratmeter
  • 4 Personen: etwa 85 bis 95 Quadratmeter
  • jede weitere Person: ungefähr plus 15 Quadratmeter

Diese Korridore sind keine harten Maximalgrößen, aber sie entscheiden darüber, wie viel Miete übernommen wird. Liegt eine Wohnung oberhalb dieser Bereiche, tragen die Jobcenter nur den Teil, der als angemessen gilt. Dadurch entstehen künftig häufiger Mietlücken, die aus dem Regelsatz ausgeglichen werden müssen.

Verkürzte Anfangsphase statt geschützter Karenzzeit

Parallel dazu wird auch der Einstieg in den Leistungsbezug neu geregelt. Die bisherige Karenzzeit, die Haushalte für ein Jahr vor Kürzungen schützte, fällt in weiten Teilen weg. Künftig dürfen Jobcenter die Miete bereits im ersten Bezugsmonat deckeln. Zugelassen ist nur noch eine Überschreitung bis etwa zum Eineinhalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Wer darüber liegt, muss sofort mit Zuzahlungen rechnen oder einen Umzug prüfen.

Stärkere Kontrolle der Miethöhe

Neben der Wohnfläche rückt auch die Angemessenheit der Kaltmiete stärker in den Fokus. Behörden sollen künftig prüfen, ob eine Wohnung überhöht vermietet ist oder gegen lokale Vorgaben verstößt. In solchen Fällen können Jobcenter Mietsenkungen verlangen oder rechtliche Schritte gegen Vermieter prüfen. Damit wird nicht mehr nur die Wohnungsgröße, sondern auch das Mietniveau selbst zum Prüfstein.

Bürgergeld vs. neue Grundsicherung: Die wichtigsten Unterschiede

Um die Veränderungen einzuordnen, zeigt die folgende Übersicht die zentralen Abweichungen:

Bereich Bürgergeld bis 2025 Grundsicherung ab 2026
Bewertung der Miete Einzelfallprüfung, häufig großzügiger Standardisierte Vorgaben zu Größe und Preis
Karenzzeit 12 Monate volle Mietübernahme stark verkürzt, Deckel schon ab Beginn
Zumutbare Wohnungsgröße regional variabel bundesweit einheitliche Korridore
Zwangsumzüge selten deutlich wahrscheinlicher bei Überschreitung
Mietkontrolle bisher begrenzt stärkere Prüfung und Eingreifen bei überhöhter Miete

Folgen für Haushalte in angespannten Lagen

Für viele Menschen wird die Reform zentrale Auswirkungen haben. Haushalte, die heute schon knapp über den örtlichen Grenzwerten wohnen, müssen mit höheren Eigenanteilen rechnen. Besonders betroffen sind Alleinerziehende, größere Familien und Menschen mit besonderem Platzbedarf. In Städten mit hohen Marktmieten kann die Suche nach einer passenden Wohnung zusätzlich erschwert werden.

Regelsatz bleibt unverändert

Während die Vorgaben für die Wohnkosten verschärft werden, bleibt der Regelsatz 2026 stabil. Für Alleinstehende gelten weiterhin 563 Euro pro Monat. Das führt dazu, dass zusätzliche Mietkosten oder steigende Nebenkosten kaum kompensiert werden können.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Empfohlen wird eine frühzeitige Prüfung der eigenen Miethöhe beim örtlichen Jobcenter. Auch Nachweise über Mehrbedarfe sollten rechtzeitig vorbereitet werden. Beratungsstellen weisen darauf hin, dass Zuzahlungen ab 2026 häufiger vorkommen dürften und ein Umzug in manchen Fällen unvermeidbar werden kann.

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