Experten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) schlagen Alarm. Das neue Heizungsgesetz bringt zwar mehr Freiheit mit sich – aber auch höhere Folgekosten.
Lohnt sich die neue Gasheizung wirklich? Foto: iStock.com / Stefan Gubner
IW-Studie: Heizkosten steigen deutlich
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) dürfen Eigentümer wieder neue Gasheizungen einbauen. Die frühere Vorgabe, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt. Gleichzeitig führt das Gesetz neue Pflichten ein: Wer sich für eine fossile Heizung entscheidet, muss künftig schrittweise höhere Anteile klimafreundlicher Gase wie Biomethan oder Wasserstoff einsetzen. Diese sogenannte Bio-Treppe startet 2029 mit zehn Prozent und steigt bis 2040 auf 60 Prozent.
Nach einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) (IW-Report 36/2026 „Wie hoch sind die Mehrkostenrisiken durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?“ verlagert das Gesetz damit die langfristigen Preis- und Kostenrisiken stärker auf Eigentümer und Mieter. Die Autoren sehen insbesondere steigende Brennstoffkosten, höhere Gasnetzentgelte und zusätzliche regulatorische Anforderungen als wesentliche Kostentreiber.
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Beispiel einer teilsanierten Altbauwohnung
Für die Studie berechnete das IW die Entwicklung der Heizkosten am Beispiel einer teilsanierten Altbauwohnung mit einem Gasverbrauch von 10.000 Kilowattstunden pro Jahr. Im Basisszenario steigen die jährlichen Heizkosten von rund 1.080 Euro im Jahr 2026 auf 1.952 Euro im Jahr 2040 und auf 2.366 Euro im Jahr 2045. Damit würden sich die laufenden Betriebskosten gegenüber heute mehr als verdoppeln.
Laut IW verteilen sich die zusätzlichen Kosten bis 2040 auf drei wesentliche Faktoren:
- 643 Euro entfallen auf die verpflichtende Beimischung klimafreundlicher Gase wie Biomethan. Das entspricht rund 74 Prozent der gesamten Mehrkosten.
- 184 Euro entstehen durch steigende Gasnetzentgelte und 44 Euro durch höhere CO₂-Preise.
Die Autoren begründen den starken Anstieg damit, dass Biomethan und andere klimaneutrale Gase voraussichtlich langfristig knapp und damit teuer bleiben. Gleichzeitig verteilen sich die Kosten der Gasnetze künftig auf immer weniger Nutzer, weil mehr Haushalte auf Wärmepumpen oder Fernwärme umsteigen.
Vermieter und Mieter teilen sich künftig mehr Kosten
Mit dem GModG ändert sich auch die Verteilung der Heizkosten. Bei neu eingebauten fossilen Heizungen werden künftig nicht mehr nur die CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Auch Gasnetzentgelte und die Mehrkosten der vorgeschriebenen klimafreundlichen Brennstoffe werden grundsätzlich jeweils zur Hälfte geteilt. Die Beteiligung des Vermieters an den Brennstoffkosten ist allerdings auf einen Anteil von maximal 30 Prozent des gesamten Brennstoffverbrauchs begrenzt. Ab einer Grüngasquote von 60 Prozent im Jahr 2040 steigt deshalb der Kostenanteil der Mieter deutlich an.
Unterm Strich entlastet das Gesetz damit weder Vermieter noch Mieter dauerhaft. Nach Auffassung der Studienautoren werden die höheren Betriebskosten lediglich anders verteilt – und steigen mit zunehmender Grüngasquote für beide Seiten spürbar an.
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