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Die Nachbarskatze gräbt im Blumenbeet, hinterlässt Spuren auf der Terrasse oder nutzt den Sandkasten als Toilette? So ärgerlich das auch ist: In Deutschland haben Freigängerkatzen erstaunlich weitreichende Rechte. Welche Möglichkeiten Grundstückseigentümer trotzdem haben – ganz ohne den Tieren zu schaden.
Katzen lieben es , sich frei zu bewegen. Aber auch in deinem Garten? Foto: Tatiana_Murr
- Freigängerkatzen dürfen fremde Grundstücke grundsätzlich betreten. In vielen Wohngebieten müssen Nachbarn dies dulden.
- Die Duldungspflicht hat Grenzen: Kot im Garten, zerstörte Beete, gefangene Teichfische oder andere erhebliche Beeinträchtigungen müssen nicht hingenommen werden.
- Tierfreundliche Abwehr ist erlaubt: Sandkästen abdecken, Beete schützen, Zugänge erschweren oder einen Bewegungsmelder mit Wasserstrahl einsetzen.
- Verboten sind Maßnahmen, die Tiere verletzen oder gefährden, etwa Gift, Fallen oder reizende Stoffe.
- Im Streitfall entscheidet oft der Einzelfall, ob Nachbarn weitere Katzenbesuche dulden müssen oder Ansprüche gegen den Tierhalter bestehen.
Freigängerkatzen sind grundsätzlich erlaubt
Egal wie süß sie auch sind: Viele Gartenbesitzer ärgern sich, wenn regelmäßig die Katze des Nachbarn durch den Garten streift. Umso größer ist die Überraschung, wenn sie erfahren: In Deutschland müssen Grundstückseigentümer das Betreten ihres Gartens durch Freigängerkatzen häufig dulden.
Nach der Rechtsprechung gehört es in vielen Wohngebieten zum normalen nachbarschaftlichen Zusammenleben, dass Katzen ihren Freigang auch über benachbarte Grundstücke ausdehnen. Besonders in Wohn- und Reihenhaussiedlungen gilt dies als üblich.
Mehrere Gerichte haben entschieden, dass Nachbarn das gelegentliche Betreten ihres Grundstücks grundsätzlich hinnehmen müssen. Als Richtwert gilt häufig, dass bis zu zwei Katzen als zumutbar angesehen werden.
Die Duldungspflicht hat Grenzen
Das bedeutet jedoch nicht, dass Katzen alles dürfen.
Die Duldung endet dort, wo erhebliche Beeinträchtigungen entstehen, beispielsweise wenn die Tiere:
- regelmäßig Kot im Garten hinterlassen,
- Gemüse- oder Blumenbeete zerstören,
- Fische aus dem Gartenteich fangen,
- dauerhaft Schäden verursachen oder
- immer wieder Fahrzeuge verschmutzen oder beschädigen.
In solchen Fällen können Eigentümer unter Umständen verlangen, dass der Katzenhalter Maßnahmen ergreift. Ob ein Anspruch besteht, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab.
Selbst handeln – aber tierfreundlich
Auch wenn viele Katzenbesuche rechtlich hinzunehmen sind, dürfen Grundstückseigentümer ihren Garten so gestalten, dass er für fremde Katzen weniger interessant wird. Wichtig ist dabei: Die Maßnahmen dürfen das Tier nicht verletzen oder gefährden.
1. Sandkästen immer abdecken
Sand ist für Katzen besonders attraktiv als Toilette. Eine feste Abdeckung verhindert zuverlässig, dass der Sandkasten benutzt wird.
2. Beete unattraktiv machen
Frisch umgegrabene Erde lädt Katzen zum Scharren ein.
Hilfreich sind:
- grober Rindenmulch,
- flach aufgelegte Drahtgitter unter der Erdoberfläche,
- eng gesteckte Zweige zwischen den Pflanzen,
- Bodendecker, die freie Erdflächen reduzieren.
3. Ultraschall
Ein Ultraschall-Gerät mit Bewegungsmelder, dass tierfreundlich die Katze verjagt, sollte sie in deinen Garten eindringen.
4. Bewegungsmelder mit Wasserstrahl
Etwas teurer auch aber ebenfalls effektiv ist ein Automatische Wassersprenger mit Bewegungsmelder. Der kurze Wasserstrahl erschreckt das Tier lediglich und verursacht keine Verletzungen.
Er vertreibt Katzen meist sehr effektiv, aber auch andere Tiere bleiben deinem Garten fern.
5. Beliebte Wege versperren
Katzen nutzen häufig dieselben Laufwege. Hecken, Rankgitter oder geschlossene Gartentore können verhindern, dass der Garten zur Abkürzung wird.
6. Keine Anreize schaffen
Offene Komposthaufen mit Essensresten, Vogelfutter auf dem Boden oder Futter für andere Tiere locken Katzen zusätzlich an.
Je weniger Nahrung oder Verstecke vorhanden sind, desto weniger interessant wird das Grundstück.
7. Dichte Bepflanzung
Große freie Flächen laden Katzen zum Liegen oder Graben ein.
Dicht bepflanzte Beete und Bodendecker nehmen den Tieren diese Möglichkeiten.
Was Sie nicht tun dürfen
Verboten oder tierschutzwidrig sind insbesondere:
- Gift oder Köder auslegen,
- Katzen mit Steinen oder Gegenständen bewerfen,
- Fallen aufstellen,
- verletzende Zäune oder scharfe Spitzen einsetzen,
- reizende Stoffe wie Chlor, Pfeffer oder Chili verteilen.
Solche Maßnahmen können gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und straf- oder zivilrechtliche Folgen haben.
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