Ab dem 1. März 2025 tritt in Nordrhein-Westfalen eine überarbeitete Mieterschutzverordnung in Kraft. Die Zahl der Städte mit Mietpreisbremse, reduzierter Kappungsgrenze und verlängerter Kündigungssperrfrist steigt von 18 auf 57 – mit einer Ausnahme.

In Nordrhein-Westfalen gibt es mit der überarbeiteten Mieterschutzverordnung nun 57 Städte mit Mietpreisbremse. Foto: Anna / stock.adobe.com
Mehr Schutz für Mieter in NRW – Was ändert sich jetzt?
Die nordrhein-westfälische Landesregierung reagiert auf die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt und erweitert die Mieterschutzverordnung erheblich. Künftig profitieren Mieter in deutlich mehr Kommunen von strengeren Regelungen, die Mietsteigerungen begrenzen und Kündigungen erschweren sollen.
Die neuen Bestimmungen ersetzen die bisherige Verordnung, die Ende Juni 2025 ausgelaufen wäre. Besonders betroffen sind Städte, in denen ein hohes Mietpreisniveau herrscht oder ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum festgestellt wurde.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Die Mietpreisbremse wird auf 57 Städte und Gemeinden ausgeweitet.
- Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen sinkt auf 15 Prozent innerhalb von 3 Jahren.
- Die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung in Eigentumswohnungen steigt auf 8 Jahre.
Mietpreisbremse: Begrenzung bei Neuvermietungen
Mit der Mietpreisbremse soll verhindert werden, dass Mieten in angespannten Wohnlagen rasant steigen. Vermieter dürfen die Miete bei neuen Mietverträgen künftig höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete ansetzen. Ausnahmen von dieser Regelung gelten für Neubauten und Wohnungen, die umfassend modernisiert wurden.
Außerdem laufen alle Regelungen zur Mietpreisbremse Ende 2025 aus, wenn die Bundesgesetzgebung zur Mietpreisbremse nicht erneut verlängert wird.
Kappungsgrenze: Begrenzung von Mieterhöhungen
Auch für bestehende Mietverhältnisse wird der Schutz verschärft. Die Kappungsgrenze sorgt dafür, dass Mieten innerhalb von 3 Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden dürfen – anstatt wie bisher um 20 Prozent. Zudem darf die neue Miete nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Diese Regelung bleibt bis zum 28. Februar 2030 in Kraft.
Kündigungssperrfrist: Schutz vor Eigenbedarfskündigungen
Ein weiterer wichtiger Punkt der neuen Verordnung betrifft den Schutz vor Kündigungen nach einer Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Die Sperrfrist verlängert sich von bisher 5 auf 8 Jahre. Das bedeutet, dass ein neuer Eigentümer frühestens nach 8 Jahren wegen Eigenbedarfs kündigen kann.
Diese Regelung schützt Mieter in stark nachgefragten Wohnlagen vor plötzlichen Verdrängungen und gibt ihnen mehr Planungssicherheit.
Eine Ausnahme gilt für Immobilien, die bereits vor dem 1. März 2025 umgewandelt und verkauft wurden. In diesen Fällen bleibt es bei der bisherigen Kündigungssperrfrist von 5 Jahren.
Welche Städte sind betroffen?
Die neue Mieterschutzverordnung erstreckt sich auf insgesamt 57 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Die Stadt Bad Honnef, die zuvor unter die Regelungen fiel, wird künftig nicht mehr von der Verordnung erfasst.
Ob deine Stadt betroffen ist, kannst du in den offiziellen Veröffentlichungen des Landes NRW oder in unserer Tabelle nachsehen. Falls ja, könnten sich deine Mietrechte durch die neuen Regelungen verbessern – insbesondere in Bezug auf Mieterhöhungen und Kündigungsschutz.