Im Freien

Mähfreier Mai: Darf der Nachbar einen gepflegten Garten verlangen?

Autorenbild: Andreas Steger
immowelt App herunterladen

Der sogenannte „Mähfreie Mai“ gewinnt auch in Deutschland immer mehr Anhänger. Die Idee dahinter: Im Mai bleibt der Rasenmäher stehen, damit Wildblumen wachsen können und Insekten wie Bienen, Hummeln oder Schmetterlinge mehr Nahrung finden. Was für Naturschützer sinnvoll klingt, sorgt in manchen Wohngebieten allerdings für skeptische Blicke über den Gartenzaun. Doch darf der Nachbar überhaupt verlangen, dass der Garten ordentlich gemäht wird?

Grundsätzlich gilt: Eigentümer dürfen ihren Garten weitgehend so gestalten, wie sie möchten. Ein perfekt gestutzter englischer Rasen ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Wer den Rasen bewusst wachsen lässt oder eine Blumenwiese anlegt, bewegt sich in der Regel im erlaubten Rahmen.

Warum der „Mähfreie Mai“ immer beliebter wird

Die Aktion stammt ursprünglich aus Großbritannien („No Mow May“) und soll helfen, dem Insektensterben entgegenzuwirken. Gerade im Frühjahr fehlen vielen Insekten wichtige Blütenpflanzen. Wird der Rasen mehrere Wochen nicht gemäht, entstehen plötzlich Lebensräume für Klee, Gänseblümchen, Löwenzahn und andere Pflanzen, die sonst oft direkt abgeschnitten werden.

Studien und Naturschutzverbände weisen seit Jahren darauf hin, dass selbst kleine Gartenflächen einen Unterschied machen können. Deshalb verzichten viele Gartenbesitzer mittlerweile bewusst auf häufiges Mähen oder legen Teile ihres Gartens als Naturfläche an.

Der Nachbar muss nicht jeden Garten schön finden

Auch wenn hohes Gras oder eine wilde Blumenwiese nicht jedem gefällt: Allein die Optik reicht normalerweise nicht aus, um rechtlich gegen den Nachbarn vorzugehen. Wer seinen Garten naturnah gestaltet, muss sich nicht automatisch nach den Vorstellungen der Nachbarschaft richten.

Anders sieht es erst aus, wenn konkrete Probleme entstehen. Dazu zählen etwa:

  • starke Ausbreitung von Unkraut,
  • Schädlingsbefall,
  • gefährliche Pflanzen,
  • oder extreme Verwilderung.

Dann können kommunale Vorschriften oder das Nachbarschaftsrecht relevant werden.

Anzeige

Gemeinden können Vorgaben machen

Einige Städte und Gemeinden haben Satzungen zur Grundstückspflege. Dort steht häufig, dass Grundstücke nicht verwahrlosen dürfen. Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass jede Wiese kurz gehalten werden muss. Viele Kommunen fördern inzwischen sogar naturnahe Gärten und weniger versiegelte Flächen.

Wer unsicher ist, sollte einen Blick in die örtlichen Vorschriften werfen. Vor allem in Wohnanlagen oder Eigentümergemeinschaften können zusätzliche Regeln gelten.

Oft sorgt eher der Rasenmäher für Streit

Kurioserweise entzündet sich Nachbarschaftsstreit oft weniger am wilden Garten als am Mähen selbst. Denn für Rasenmäher gelten klare Ruhezeiten. Sonn- und Feiertage sind tabu, zusätzlich gibt es je nach Gemeinde Mittagsruhen oder Einschränkungen für besonders laute Geräte.

Für den Mähfreien Mai gilt: Solange der Garten nicht zur echten Belastung wird, müssen Nachbarn eine etwas wildere Wiese normalerweise akzeptieren.

(1)
5 von 5 Sternen
5
 
4
 
3
 
2
 
1
 
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.