Der sogenannte „Mähfreie Mai“ gewinnt auch in Deutschland immer mehr Anhänger. Die Idee dahinter: Im Mai bleibt der Rasenmäher stehen, damit Wildblumen wachsen können und Insekten wie Bienen, Hummeln oder Schmetterlinge mehr Nahrung finden. Was für Naturschützer sinnvoll klingt, sorgt in manchen Wohngebieten allerdings für skeptische Blicke über den Gartenzaun. Doch darf der Nachbar überhaupt verlangen, dass der Garten ordentlich gemäht wird?
Beim „Mähfreien Mai“ bleibt der Rasenmäher bewusst stehen: Wildblumen wie Gänseblümchen bieten Insekten Nahrung und machen den Garten zum kleinen Naturparadies. Foto: iStock.com / aloha_17
Grundsätzlich gilt: Eigentümer dürfen ihren Garten weitgehend so gestalten, wie sie möchten. Ein perfekt gestutzter englischer Rasen ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Wer den Rasen bewusst wachsen lässt oder eine Blumenwiese anlegt, bewegt sich in der Regel im erlaubten Rahmen.
Warum der „Mähfreie Mai“ immer beliebter wird
Die Aktion stammt ursprünglich aus Großbritannien („No Mow May“) und soll helfen, dem Insektensterben entgegenzuwirken. Gerade im Frühjahr fehlen vielen Insekten wichtige Blütenpflanzen. Wird der Rasen mehrere Wochen nicht gemäht, entstehen plötzlich Lebensräume für Klee, Gänseblümchen, Löwenzahn und andere Pflanzen, die sonst oft direkt abgeschnitten werden.
Studien und Naturschutzverbände weisen seit Jahren darauf hin, dass selbst kleine Gartenflächen einen Unterschied machen können. Deshalb verzichten viele Gartenbesitzer mittlerweile bewusst auf häufiges Mähen oder legen Teile ihres Gartens als Naturfläche an.
Der Nachbar muss nicht jeden Garten schön finden
Auch wenn hohes Gras oder eine wilde Blumenwiese nicht jedem gefällt: Allein die Optik reicht normalerweise nicht aus, um rechtlich gegen den Nachbarn vorzugehen. Wer seinen Garten naturnah gestaltet, muss sich nicht automatisch nach den Vorstellungen der Nachbarschaft richten.
Anders sieht es erst aus, wenn konkrete Probleme entstehen. Dazu zählen etwa:
- starke Ausbreitung von Unkraut,
- Schädlingsbefall,
- gefährliche Pflanzen,
- oder extreme Verwilderung.
Dann können kommunale Vorschriften oder das Nachbarschaftsrecht relevant werden.
Gemeinden können Vorgaben machen
Einige Städte und Gemeinden haben Satzungen zur Grundstückspflege. Dort steht häufig, dass Grundstücke nicht verwahrlosen dürfen. Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass jede Wiese kurz gehalten werden muss. Viele Kommunen fördern inzwischen sogar naturnahe Gärten und weniger versiegelte Flächen.
Wer unsicher ist, sollte einen Blick in die örtlichen Vorschriften werfen. Vor allem in Wohnanlagen oder Eigentümergemeinschaften können zusätzliche Regeln gelten.
Oft sorgt eher der Rasenmäher für Streit
Kurioserweise entzündet sich Nachbarschaftsstreit oft weniger am wilden Garten als am Mähen selbst. Denn für Rasenmäher gelten klare Ruhezeiten. Sonn- und Feiertage sind tabu, zusätzlich gibt es je nach Gemeinde Mittagsruhen oder Einschränkungen für besonders laute Geräte.
Für den Mähfreien Mai gilt: Solange der Garten nicht zur echten Belastung wird, müssen Nachbarn eine etwas wildere Wiese normalerweise akzeptieren.
Geschrieben am 16.05.2026
von
100% der Leser fanden diesen Artikel hilfreich
Seite weiterleiten
Artikel drucken