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Keller voll Wasser, Baum auf dem Auto: Wer nach dem Unwetter zahlen muss

Autorenbild Kilian Treß
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Starkregen, Hagel und Sturmböen sorgen regelmäßig für hohe Schäden an Häusern, Autos und Grundstücken. Doch wer haftet eigentlich, wenn der eigene Keller vollläuft oder ein Dachziegel das Auto des Nachbarn trifft? Die Antwort hängt von der Ursache des Schadens und dem jeweiligen Versicherungsschutz ab.

Welche Versicherung bei Unwetterschäden einspringt

Nach einem Unwetter kommt es häufig zu Schäden an Gebäuden, Hausrat oder Fahrzeugen. Welche Versicherung zahlt, hängt davon ab, was genau beschädigt wurde. Für Schäden am Haus ist in vielen Fällen die Wohngebäudeversicherung zuständig.

Wurden Möbel, Elektrogeräte oder andere Gegenstände innerhalb der Wohnung beschädigt, kann die Hausratversicherung greifen. Bei Fahrzeugen übernimmt häufig die Teilkaskoversicherung die Kosten, wenn etwa ein Baum auf das Auto stürzt oder Hagel das Blech beschädigt. Besonders wichtig ist dabei der Blick in die Versicherungsbedingungen, denn nicht jede Police deckt automatisch Schäden durch Starkregen oder Überschwemmungen ab.

Haftung bei umgestürzten Bäumen und herabfallenden Dachziegeln

Nicht immer muss eine Versicherung zahlen. In manchen Fällen können auch Grundstücks- oder Hauseigentümer haftbar gemacht werden. Das gilt beispielsweise, wenn ein Baum aufgrund mangelnder Pflege umstürtzt und dabei fremdes Eigentum beschädigt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gefahr vorher erkennbar gewesen wäre.

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Ähnlich sieht es bei Dachziegeln aus: Lösen sich diese bei einem Sturm und beschädigen ein geparktes Auto, kann der Hauseigentümer zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn ihm eine mangelhafte Instandhaltung des Daches nachgewiesen wird. Gerichte gehen davon aus, dass sich bei ordnungsgemäßer Wartung selbst bei starken Stürmen keine Gebäudeteile lösen dürfen.

Nach dem Unwetter: Schäden richtig dokumentieren

Wer nach einem Sturm oder Starkregen Schäden entdeckt, sollte schnell handeln. Zunächst steht die Sicherheit an erster Stelle. Anschließend empfiehlt es sich, sämtliche Schäden mit Fotos und Videos zu dokumentieren und umgehend der Versicherung zu melden. Wichtig ist außerdem die sogenannte Schadenminderungspflicht.

Betroffene müssen alles Zumutbare unternehmen, um weitere Schäden zu verhindern. Wer beispielsweise nach einem Fensterschaden wertvolle Gegenstände ungeschützt im Regen stehen lässt, riskiert, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Reparaturen sollten deshalb möglichst eng mit der Versicherung abgestimmt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

 

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