Makler aufgepasst: Pauschale AGB-Klauseln können teuer werden. Eine aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt zeigt, worauf es ankommt.
Eine allgemeine Pauschale – etwa für Büro- oder Gemeinkosten – verstößt gegen geltendes Recht. Foto: snowing12 / stock.adobe.com
Pauschaler Aufwendungsersatz: Was sagt das OLG Frankfurt?
Eine neue Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main sorgt für Gesprächsstoff in der Immobilienbranche. Im Mittelpunkt: Eine Klausel, die pauschalen Aufwendungsersatz regelt. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass Makler nur für konkret entstandene Kosten eine Vergütung verlangen können. Eine allgemeine Pauschale – etwa für Büro- oder Gemeinkosten – verstößt gegen geltendes Recht.
Der Fall drehte sich um einen Maklervertrag, bei dem der Kunde seine Verkaufsabsicht vorzeitig aufgab. Die Maklerin forderte daraufhin eine Zahlung für ihre bisherigen Aufwendungen, darunter auch anteilige Bürokosten. Doch laut Gericht widerspricht dies dem gesetzlichen Leitbild der Erfolgsabhängigkeit der Maklervergütung. Konkret bedeutet das: Makler können nur für nachweisbare, unmittelbare Kosten Ersatz verlangen, die durch den konkreten Auftrag entstanden sind.
Weitere Infos, wie man vorgehen sollte gibt es im Artikel zur Aufwandentschädigung.
Was bedeutet das für Ihre AGB-Klauseln?
Makler sollten ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach diesem Urteil dringend überprüfen. Eine Klausel, die pauschalen Aufwendungsersatz verlangt, birgt rechtliche Risiken. Laut § 307 BGB darf eine AGB-Bestimmung keine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellen. Und genau hier lag der Fehler: Die Klausel der Maklerin war zu allgemein formuliert und umfasste auch Kosten, die nicht direkt mit dem konkreten Auftrag zusammenhingen.
Das Gericht betonte, dass Makler zwar Aufwendungsersatz vereinbaren dürfen, dies jedoch eindeutig und präzise formuliert sein muss. Die Kosten müssen klar nachvollziehbar und individuell auf den Auftrag bezogen sein. Gemeinkosten, die unabhängig vom konkreten Vertrag entstehen, dürfen nicht berücksichtigt werden. Sonst drohen nicht nur Rückforderungen, sondern auch Imageschäden bei Kunden.
Praxis-Tipps für Makler: So vermeiden Sie teure Fehler
Was bedeutet das Urteil konkret für Ihre Arbeit? Hier einige Tipps, um auf der sicheren Seite zu bleiben:
- AGB überprüfen: Lassen Sie Ihre Vertragsbedingungen von einem Fachanwalt prüfen. Achten Sie darauf, dass Ihre Klauseln individuell und konkret formuliert sind.
- Nachweisbare Kosten dokumentieren: Führen Sie Buch über sämtliche Aufwendungen, die direkt mit einem konkreten Auftrag verbunden sind. Transparenz zahlt sich aus.
- Klare Kommunikation mit Kunden: Klären Sie Auftraggeber vor Vertragsabschluss über mögliche Kosten auf. Das schafft Vertrauen und reduziert Konflikte.
Das Urteil des OLG Frankfurt zeigt, dass pauschale Ansätze in der Maklerpraxis keine Zukunft haben. Wer sich an die Spielregeln hält und fair mit seinen Kunden umgeht, kann jedoch auch weiterhin erfolgreich eine Aufwandsentschädigung geltend machen – ohne rechtliche Stolpersteine.