Wer eine Überwachungskamera an seinem Haus anbringt, muss akribisch darauf achten, dass nicht der Nachbar mitgefilmt werden kann. Das ist verboten, urteilte jetzt ein Gericht.
Überwachungskamera: Nur erlaubt, wenn die Privatsphäre des Nachbarn gewahrt bleibt. Foto: AdobeStock.com / Deviddo
Kameras sind mittlerweile in vielen Vorgärten, Einfahrten und Garagenzufahrten zu finden. Der Gedanke dahinter ist klar: mehr Sicherheit für Eigentum und Familie. Aber aufgepasst: Wer sein Grundstück überwacht, bewegt sich rechtlich nicht im luftleeren Raum. Ein einfaches Hinweisschild kann entscheidend sein – oder teuer werden.
Darf ich mein eigenes Grundstück überwachen?
Ja, grundsätzlich darfst du auf deinem Privatgrundstück Kameras installieren. Wichtig ist dabei:
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Die Überwachung muss sich auf dein eigenes Grundstück beschränken.
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Öffentliche Bereiche oder das Nachbargrundstück dürfen nicht erfasst werden.
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Der Zweck muss klar definiert und verhältnismäßig sein – etwa Schutz vor Diebstahl oder Vandalismus.
Muss ich ein Hinweisschild anbringen?
Kurz gesagt: Ja, in den meisten Fällen ist das Pflicht. Und zwar nicht nur aus Höflichkeit, sondern aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Denn: Auch auf dem eigenen Grundstück können personenbezogene Daten Dritter erfasst werden – etwa von Postboten, Besuchern oder Nachbarn.
Eine Kamera darf nur so angebracht sein, dass eine Mitüberwachung des Nachbarhauses unmöglich ist, entschied jetzt das Amtsgericht Gelnhausen in einem Urteil (Az.: 52 C 76/24).
Das bedeutet konkret:
Ein deutlich sichtbarer Hinweis auf die Videoüberwachung muss angebracht werden – vor dem überwachten Bereich.
Auf dem Schild müssen folgende Infos stehen:
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Wer ist für die Überwachung verantwortlich (Name + Kontakt)
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Zu welchem Zweck wird überwacht
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Welche Rechtsgrundlage gilt (z. B. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
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Hinweis auf das Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO
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ggf. Verweis auf eine ausführlichere Datenschutzerklärung
Tipp: Es gibt fertige Hinweisschilder mit DSGVO-konformem Text – online oder im Baumarkt.
Was droht bei Verstößen?
Wer ohne Hinweis und/oder mit zu weit reichender Kameraüberwachung filmt, riskiert:
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Abmahnungen von Nachbarn
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Bußgelder durch Datenschutzbehörden (bis zu 20 Millionen Euro – in der Praxis meist deutlich weniger, aber trotzdem schmerzhaft)
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Zivilklagen (z. B. wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen)
Kamera installiert – was jetzt?
Damit du auf der sicheren Seite bist, hier die Checkliste:
- Kamera zeigt nur das eigene Grundstück
- Schild mit Hinweisen gut sichtbar angebracht
- Zweck dokumentiert (z. B. im Haushaltsbuch oder Ordner)
- Aufnahmen werden regelmäßig gelöscht (spätestens nach 72 Stunden, wenn kein Vorfall vorliegt)
- Kein Livestream öffentlich einsehbar
Fazit: Schild aufstellen = Stress vermeiden
Die Videoüberwachung am Haus ist grundsätzlich erlaubt – aber nur mit klaren Spielregeln. Das Hinweisschild ist dabei kein optionales Deko-Element, sondern ein rechtlicher Pflichtbestandteil. Wer hier sauber arbeitet, schützt nicht nur sein Zuhause, sondern auch sich selbst vor rechtlichem Ärger.
Geschrieben am 13.10.2025
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