Sicherheit

Überwachungskamera am Haus? Diese Fehler können teuer werden

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Wer eine Überwachungskamera an seinem Haus anbringt, muss akribisch darauf achten, dass nicht der Nachbar mitgefilmt werden kann. Das ist verboten, urteilte jetzt ein Gericht.

Kameras sind mittlerweile in vielen Vorgärten, Einfahrten und Garagenzufahrten zu finden. Der Gedanke dahinter ist klar: mehr Sicherheit für Eigentum und Familie. Aber aufgepasst: Wer sein Grundstück überwacht, bewegt sich rechtlich nicht im luftleeren Raum. Ein einfaches Hinweisschild kann entscheidend sein – oder teuer werden.

Darf ich mein eigenes Grundstück überwachen?

Ja, grundsätzlich darfst du auf deinem Privatgrundstück Kameras installieren. Wichtig ist dabei:

  • Die Überwachung muss sich auf dein eigenes Grundstück beschränken.

  • Öffentliche Bereiche oder das Nachbargrundstück dürfen nicht erfasst werden.

  • Der Zweck muss klar definiert und verhältnismäßig sein – etwa Schutz vor Diebstahl oder Vandalismus.

Muss ich ein Hinweisschild anbringen?

Kurz gesagt: Ja, in den meisten Fällen ist das Pflicht. Und zwar nicht nur aus Höflichkeit, sondern aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Denn: Auch auf dem eigenen Grundstück können personenbezogene Daten Dritter erfasst werden – etwa von Postboten, Besuchern oder Nachbarn.

Eine Kamera darf nur so angebracht sein, dass eine Mitüberwachung des Nachbarhauses unmöglich ist, entschied jetzt das Amtsgericht Gelnhausen in einem Urteil (Az.: 52 C 76/24).

Das bedeutet konkret:

Ein deutlich sichtbarer Hinweis auf die Videoüberwachung muss angebracht werden – vor dem überwachten Bereich.

Auf dem Schild müssen folgende Infos stehen:

  • Wer ist für die Überwachung verantwortlich (Name + Kontakt)

  • Zu welchem Zweck wird überwacht

  • Welche Rechtsgrundlage gilt (z. B. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)

  • Hinweis auf das Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO

  • ggf. Verweis auf eine ausführlichere Datenschutzerklärung

Tipp: Es gibt fertige Hinweisschilder mit DSGVO-konformem Text – online oder im Baumarkt.

Was droht bei Verstößen?

Wer ohne Hinweis und/oder mit zu weit reichender Kameraüberwachung filmt, riskiert:

  • Abmahnungen von Nachbarn

  • Bußgelder durch Datenschutzbehörden (bis zu 20 Millionen Euro – in der Praxis meist deutlich weniger, aber trotzdem schmerzhaft)

  • Zivilklagen (z. B. wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen)

Kamera installiert – was jetzt?

Damit du auf der sicheren Seite bist, hier die Checkliste:

  • Kamera zeigt nur das eigene Grundstück
  • Schild mit Hinweisen gut sichtbar angebracht
  • Zweck dokumentiert (z. B. im Haushaltsbuch oder Ordner)
  • Aufnahmen werden regelmäßig gelöscht (spätestens nach 72 Stunden, wenn kein Vorfall vorliegt)
  • Kein Livestream öffentlich einsehbar

Fazit: Schild aufstellen = Stress vermeiden

Die Videoüberwachung am Haus ist grundsätzlich erlaubt – aber nur mit klaren Spielregeln. Das Hinweisschild ist dabei kein optionales Deko-Element, sondern ein rechtlicher Pflichtbestandteil. Wer hier sauber arbeitet, schützt nicht nur sein Zuhause, sondern auch sich selbst vor rechtlichem Ärger.

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