Das umstrittene Heizungsgesetz steht erneut vor einer grundlegenden Reform. Die schwarz-rote Bundesregierung will das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2026 durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzen. Ob das die Bürger wirklich entlastet?
Was für eine Heizung darf es ab 2026 sein? Das Heizungsgesetz steht auf der Kippe. Foto: stock.adobe.com / Jan
Das Ziel ist groß: Laut Koalitionsvertrag sollen weniger Vorgaben, mehr Flexibilität und mehr Technologieoffenheit zur Entlastung von Verbrauchern als auch Staat dienen. Doch wie groß die Änderungen am Ende wirklich ausfallen, ist noch offen.
65-Prozent-Regel wackelt – könnte aber bleiben
Kern der Debatte ist die sogenannte 65-Prozent-Regel, nach der neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. CDU und CSU wollen diese Vorgabe streichen oder wenigstens 55% senken, die SPD hält dagegen.
Juristische Gutachten warnen zudem: Eine komplette Abschaffung könnte gegen EU-Recht und das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts verstoßen. Wahrscheinlich ist daher eher eine Abschwächung oder ein Ersatz durch gleich wirksame Maßnahmen als ein kompletter Wegfall. Nochmal vom höchsten Gericht abgestraft werden wie unter der Zeit der Ampel will man sich nicht mehr erlauben. Deswegen ist Vorsicht geboten.
Alte Regeln gelten vorerst weiter
Bis mindestens Ende Februar 2026 bleibt sowieso alles beim Alten. Das heißt: Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden, solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Erst wenn Kommunen ihre Wärmepläne veröffentlichen, müssen Eigentümer aktiv werden. Für große Städte gilt die Frist Mitte 2026, für kleinere Kommunen Mitte 2028.
Förderung bleibt – aber wohl niedriger
Die staatliche Heizungsförderung 2026 soll auch unter dem neuen Gesetz fortgeführt werden. Wer bis Ende Februar 2026 eine Förderzusage erhält, kann noch mit bis zu 70 Prozent Zuschuss rechnen. Danach ist unklar, wie hoch die Förderung ausfällt. Angesichts knapper Haushaltsmittel rechnen Experten eher mit geringeren Zuschüssen. Deswegen: Wer heute noch über eine Heizung nachdenkt, sollte lieber morgen statt übermorgen handeln.
Kein Heizungs-Zwang – aber steigende Kosten
Auch wenn der direkte Austauschzwang gelockert werden sollte, werden Öl- und Gasheizungen über den steigenden CO₂-Preis langfristig teurer. Kurzfristig – und das wissen viele Verbraucher auch - spricht allerdings wenig für einen schnellen Umstieg: Der Ölpreis liegt derzeit mit rund 60 US-Dollar pro Barrel auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau, auch Heizöl und Gas sind aktuell deutlich günstiger als in den Krisenjahren. Rein über die Energiekosten entsteht momentan also kaum Druck zum Wechsel.
Unabhängig davon bleibt das EU-Ziel bestehen, den Gebäudebestand bis 2050 klimaneutral zu machen. Der Umstieg auf neue Heizsysteme dürfte damit weniger durch Verbote, sondern schrittweise über steigende Kosten und politische Rahmenbedingungen erzwungen werden.
Neue Vorteile für Erben möglich
Neu ist ein steuerlicher Ansatz: Energetische Sanierungen bei geerbten Immobilien sollen künftig von der Erbschaftsteuer absetzbar sein. Ob das in der Praxis spürbare Entlastungen bringt, hängt vom Zustand der Immobilie und der finalen Ausgestaltung des Gesetzes ab.
Fazit
Das Heizungsgesetz wird nicht einfach abgeschafft, sondern neu verpackt. Große Linien – Klimaziele, Förderung, langfristiger Abschied von Öl und Gas – bleiben bestehen. Für Eigentümer bedeutet das vor allem eines: Abwarten, rechnen und nicht auf eine komplette Kehrtwende hoffen.
Geschrieben am 20.12.2025
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