Wärmepumpe

Heizungsförderung ab sofort gekürzt: Wer noch von den alten Konditionen profitiert – und wie sich die Förderung jetzt ändert

Autorenbild Kilian Treß
immowelt App herunterladen

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Bundesregierung hat die Heizungsförderung angepasst: Einige Zuschläge entfallen, andere werden neu strukturiert. Gleichzeitig können bestimmte Antragsteller weiterhin von den bisherigen Konditionen profitieren.

Hier erfährst du, wer noch die alten Förderbedingungen erhält, welche Änderungen jetzt gelten und wie sich die Förderung künftig entwickelt.

Wer profitiert noch von den alten Förderbedingungen?

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung:

  • Anträge, die bis einschließlich 20. Juli 2026 bei der KfW eingereicht wurden, werden nach den bisherigen Förderbedingungen geprüft.
  • Bereits bewilligte Anträge vor dem 21. Juli behalten ihren Förderanspruch vollständig. Die zugesagten Fördermittel bleiben verbindlich reserviert.
  • Alle neuen Anträge ab dem 21. Juli 2026 fallen unter die neuen BEG-Regeln.

Das bleibt bestehen

Trotz der Reform bleibt die Grundstruktur der Förderung erhalten:

  • Die KfW bleibt Ansprechpartner für die Heizungsförderung.
  • Das BAFA fördert weiterhin andere Effizienzmaßnahmen.
  • Die Förderung steht weiterhin unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel.

Alte vs. neue Heizungsförderung im Vergleich

Bisher Neu seit 21.07.2026
Grundförderung 30 % Grundförderung bleibt bei 30 %
Feste Einkommensgrenzen Einkommensbonus wird deutlich stärker gestaffelt
Kein Familienbonus bei der Einkommensgrenze Familien erhalten einen Einkommensvorteil von 10.000 €
Klimabonus bisher höher Klimageschwindigkeitsbonus beträgt jetzt 16 % und wird ab Februar 2027 schrittweise reduziert
Förderhöchstbetrag unverändert Förderhöchstbetrag sinkt ab 01.02.2027 alle sechs Monate um 750 €

 

Anzeige

Das ändert sich bei der Heizungsförderung

Einkommensbonus wird neu gestaffelt

Die Förderung richtet sich künftig deutlich stärker nach deinem Einkommen.

Zusätzlich zur Grundförderung kannst du als selbstnutzender Eigentümer einen Einkommensbonus erhalten:

  • 40 % bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €
  • 30 % bis 40.000 €
  • 10 % bis 50.000 €

Familien werden stärker gefördert

Neu ist ein Familienzuschlag.

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind in deinem Haushalt, wird dein maßgebliches Haushaltseinkommen für die Förderung pauschal um 10.000 Euro reduziert.

Dadurch kannst du in eine höhere Förderstufe rutschen.

Beispiel:

  • Haushaltseinkommen: 40.000 €
  • Ein Kind im Haushalt
  • Für die Förderung zählen nur noch 30.000 €
  • Dadurch steigt dein Einkommensbonus von 30 % auf 40 %

Kostet deine neue Wärmepumpe 32.000 Euro, kannst du bis zum 31. Januar 2027 eine Förderung von bis zu 22.400 Euro erhalten.

Klimageschwindigkeitsbonus sinkt schrittweise

Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt zunächst bestehen.

  • aktuell: 16 %
  • ab 1. Februar 2027 sinkt er erstmals
  • danach wird er alle sechs Monate um vier Prozentpunkte reduziert

Planst du ohnehin einen Heizungstausch, kann sich eine frühzeitige Antragstellung deshalb lohnen.

Förderhöchstbetrag wird nach und nach reduziert

Auch der maximale Förderbetrag wird künftig schrittweise abgesenkt.

Für die erste Wohneinheit gilt:

  • aktuell 28.000 €
  • ab 1. Februar 2027 sinkt der Betrag alle sechs Monate um 750 €

Für weitere Wohneinheiten gelten weiterhin:

  • 15.000 € je Wohneinheit (2.–6.)
  • 8.000 € ab der 7. Wohneinheit

Wertschöpfungsbonus kommt 2027

Im ersten Quartal 2027 soll zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden.

Geplant ist:

  • Wärmepumpen aus Nicht-EU-Produktion erhalten künftig nur noch 15 % Grundförderung.
  • Für in der EU gefertigte Wärmepumpen gibt es zusätzlich einen 15-%-Wertschöpfungsbonus.

Damit soll die europäische Produktion gezielt gestärkt werden.

Fazit: Die Heizungsförderung wird nicht abgeschafft, aber deutlich umgebaut. Während die Grundförderung bestehen bleibt, werden Zuschläge künftig stärker an Einkommen und Familiengröße gekoppelt. Gleichzeitig sinken Förderhöchstbeträge und Klimabonus in den kommenden Jahren schrittweise.

Wenn du ohnehin einen Heizungstausch planst, solltest du die neuen Förderbedingungen genau kennen. Vor allem Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen können auch künftig von attraktiven Zuschüssen profitieren.

(0)
0 von 5 Sternen
5
 
4
 
3
 
2
 
1
 
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.