Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Bundesregierung hat die Heizungsförderung angepasst: Einige Zuschläge entfallen, andere werden neu strukturiert. Gleichzeitig können bestimmte Antragsteller weiterhin von den bisherigen Konditionen profitieren.
Eine Wärmepumpe wird in Betrieb genommen. Foto: iStock.com / AndreyPopov
Hier erfährst du, wer noch die alten Förderbedingungen erhält, welche Änderungen jetzt gelten und wie sich die Förderung künftig entwickelt.
Wer profitiert noch von den alten Förderbedingungen?
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung:
- Anträge, die bis einschließlich 20. Juli 2026 bei der KfW eingereicht wurden, werden nach den bisherigen Förderbedingungen geprüft.
- Bereits bewilligte Anträge vor dem 21. Juli behalten ihren Förderanspruch vollständig. Die zugesagten Fördermittel bleiben verbindlich reserviert.
- Alle neuen Anträge ab dem 21. Juli 2026 fallen unter die neuen BEG-Regeln.
Das bleibt bestehen
Trotz der Reform bleibt die Grundstruktur der Förderung erhalten:
- Die KfW bleibt Ansprechpartner für die Heizungsförderung.
- Das BAFA fördert weiterhin andere Effizienzmaßnahmen.
- Die Förderung steht weiterhin unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel.
Alte vs. neue Heizungsförderung im Vergleich
| Bisher | Neu seit 21.07.2026 |
|---|---|
| Grundförderung 30 % | Grundförderung bleibt bei 30 % |
| Feste Einkommensgrenzen | Einkommensbonus wird deutlich stärker gestaffelt |
| Kein Familienbonus bei der Einkommensgrenze | Familien erhalten einen Einkommensvorteil von 10.000 € |
| Klimabonus bisher höher | Klimageschwindigkeitsbonus beträgt jetzt 16 % und wird ab Februar 2027 schrittweise reduziert |
| Förderhöchstbetrag unverändert | Förderhöchstbetrag sinkt ab 01.02.2027 alle sechs Monate um 750 € |
Das ändert sich bei der Heizungsförderung
Einkommensbonus wird neu gestaffelt
Die Förderung richtet sich künftig deutlich stärker nach deinem Einkommen.
Zusätzlich zur Grundförderung kannst du als selbstnutzender Eigentümer einen Einkommensbonus erhalten:
- 40 % bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €
- 30 % bis 40.000 €
- 10 % bis 50.000 €
Familien werden stärker gefördert
Neu ist ein Familienzuschlag.
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind in deinem Haushalt, wird dein maßgebliches Haushaltseinkommen für die Förderung pauschal um 10.000 Euro reduziert.
Dadurch kannst du in eine höhere Förderstufe rutschen.
Beispiel:
- Haushaltseinkommen: 40.000 €
- Ein Kind im Haushalt
- Für die Förderung zählen nur noch 30.000 €
- Dadurch steigt dein Einkommensbonus von 30 % auf 40 %
Kostet deine neue Wärmepumpe 32.000 Euro, kannst du bis zum 31. Januar 2027 eine Förderung von bis zu 22.400 Euro erhalten.
Klimageschwindigkeitsbonus sinkt schrittweise
Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt zunächst bestehen.
- aktuell: 16 %
- ab 1. Februar 2027 sinkt er erstmals
- danach wird er alle sechs Monate um vier Prozentpunkte reduziert
Planst du ohnehin einen Heizungstausch, kann sich eine frühzeitige Antragstellung deshalb lohnen.
Förderhöchstbetrag wird nach und nach reduziert
Auch der maximale Förderbetrag wird künftig schrittweise abgesenkt.
Für die erste Wohneinheit gilt:
- aktuell 28.000 €
- ab 1. Februar 2027 sinkt der Betrag alle sechs Monate um 750 €
Für weitere Wohneinheiten gelten weiterhin:
- 15.000 € je Wohneinheit (2.–6.)
- 8.000 € ab der 7. Wohneinheit
Wertschöpfungsbonus kommt 2027
Im ersten Quartal 2027 soll zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden.
Geplant ist:
- Wärmepumpen aus Nicht-EU-Produktion erhalten künftig nur noch 15 % Grundförderung.
- Für in der EU gefertigte Wärmepumpen gibt es zusätzlich einen 15-%-Wertschöpfungsbonus.
Damit soll die europäische Produktion gezielt gestärkt werden.
Fazit: Die Heizungsförderung wird nicht abgeschafft, aber deutlich umgebaut. Während die Grundförderung bestehen bleibt, werden Zuschläge künftig stärker an Einkommen und Familiengröße gekoppelt. Gleichzeitig sinken Förderhöchstbeträge und Klimabonus in den kommenden Jahren schrittweise.
Wenn du ohnehin einen Heizungstausch planst, solltest du die neuen Förderbedingungen genau kennen. Vor allem Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen können auch künftig von attraktiven Zuschüssen profitieren.
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