Ratgeber

Geldwäschegesetz und Bargeld: So viel darf man zuhause haben

Autorenbild Kilian Treß
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Viele Menschen bewahren ihr Geld lieber im eigenen Haus auf, statt es auf der Bank liegen zu lassen. Doch wie viel Bargeld darf man überhaupt zuhause haben, ohne gegen das Geldwäschegesetz zu verstoßen?

Viele Menschen bewahren ihr Geld lieber im eigenen Haus auf, statt es auf der Bank liegen zu lassen. Doch wie viel Bargeld darf man überhaupt zuhause haben, ohne gegen das Geldwäschegesetz zu verstoßen? Und ab wann wird es strafbar? Die Antworten sind klarer, als viele denken – aber mit einigen wichtigen Einschränkungen.

Keine Obergrenze: Bargeld zuhause ist grundsätzlich erlaubt

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Grenze, wie viel Bargeld man privat zuhause lagern darf. Das Geldwäschegesetz (GwG) richtet sich vor allem an sogenannte Verpflichtete – also Banken, Makler, Juweliere oder Autohändler. Diese müssen bei hohen Bartransaktionen die Herkunft des Geldes prüfen und melden, wenn etwas verdächtig erscheint.

Privatpersonen hingegen dürfen grundsätzlich so viel Bargeld aufbewahren, wie sie möchten – ob 1.000 Euro oder 100.000 Euro. Entscheidend ist nicht die Höhe des Betrags, sondern woher das Geld stammt. Kommt es aus einer legalen Quelle, ist die Aufbewahrung völlig unproblematisch.

Wann das Geldwäschegesetz trotzdem relevant wird

Obwohl das Gesetz keine Bargeldobergrenze für den privaten Besitz nennt, kann es in bestimmten Situationen indirekt relevant werden. Nämlich dann, wenn Sie das Geld in Umlauf bringen – etwa durch eine Einzahlung auf Ihr Konto, einen Immobilienkauf oder den Erwerb teurer Güter.

Ab 10.000 Euro in bar muss bei Banken oder Händlern meist ein Herkunftsnachweis erbracht werden. Das kann ein Kontoauszug, Kaufvertrag, Erbschein oder ähnliches Dokument sein. Diese Pflicht soll verhindern, dass Geld aus illegalen Quellen – etwa aus Schwarzarbeit, Drogenhandel oder Steuerhinterziehung – in den legalen Geldkreislauf gelangt. Wer in solchen Fällen keinen plausiblen Nachweis erbringen kann, riskiert nicht nur Misstrauen der Bank, sondern im schlimmsten Fall eine Meldung an die Financial Intelligence Unit (FIU).

Strafbar wird es erst, wenn das Geld „schmutzig“ ist

Der bloße Besitz von Bargeld – egal in welcher Höhe – ist nicht strafbar. Eine Straftat droht erst, wenn das Geld aus einer rechtswidrigen Handlung stammt und diese Herkunft verschleiert wird. Das regelt § 261 Strafgesetzbuch (StGB) zum Tatbestand der Geldwäsche.

Beispiele:
Jemand hortet Bargeld aus Schwarzarbeit zuhause und zahlt es später gestückelt auf ein Konto ein. Eine Person verkauft gestohlene Ware und bewahrt die Erlöse in bar auf. Ein Dritter nimmt „fremdes Geld“ an, um es scheinbar legal weiterzugeben. In all diesen Fällen handelt es sich um klassische Geldwäsche – und die ist strafbar. Wer hingegen sein Erspartes aus legalem Einkommen zuhause behält, begeht keine Straftat.

Verdacht kann auch ohne Straftat Folgen haben

Selbst wenn Sie sich nicht strafbar machen, kann ein großer Bargeldbetrag Fragen aufwerfen. Banken oder Behörden dürfen nach der Herkunft fragen – und tun das auch regelmäßig. Besonders bei ungewöhnlich hohen Einzahlungen oder Barzahlungen im Handel kann eine Meldung erfolgen, selbst wenn Sie nichts Unrechtes getan haben.

Daher ist es ratsam, Belege und Nachweise über die Herkunft des Geldes aufzubewahren. Das können Kontoauszüge, Verkaufsverträge oder Erbschaftsdokumente sein. So können Sie im Ernstfall problemlos erklären, woher Ihr Bargeld stammt.

Praktische Risiken: Sicherheit und Versicherung

Auch unabhängig vom Geldwäschegesetz gibt es praktische Gründe, große Summen nicht zuhause zu lagern. Bargeld ist im Brand- oder Diebstahlsfall nicht automatisch versichert. Die meisten Hausratversicherungen decken nur geringe Beträge ab – oft zwischen 1.000 und 2.000 Euro.

Wer also größere Summen zu Hause behält, sollte sie in einem zertifizierten Wertschutzschrank aufbewahren und prüfen, ob die Versicherung den Betrag abdeckt. Andernfalls droht im Schadensfall ein Totalverlust.

Darf man Bargeld im Garten oder Keller vergraben?

Auch das ist nicht verboten – aber riskant. Wer Bargeld in der Erde versteckt, riskiert Feuchtigkeitsschäden oder schlicht das Vergessen des Verstecks. Wenn später niemand mehr weiß, wo das Geld liegt, kann es buchstäblich für immer verloren sein. Zudem ist ein vergrabenes Vermögen schwer zu dokumentieren, sollte man später einen Herkunftsnachweis benötigen.

Fazit: Erlaubt, aber mit Verantwortung

Bargeld zuhause zu haben, ist nicht verboten – weder nach dem Geldwäschegesetz noch nach dem Strafgesetzbuch. Entscheidend ist allein, dass das Geld aus legaler Quelle stammt und im Zweifel belegt werden kann. Wer seine Ersparnisse im Tresor lagert, macht sich nicht strafbar.

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