Die Fortbildungspflicht für Immobilienmakler wird abgeschafft. Wohnimmobilienverwalter müssen hingegen weiterhin regelmäßig Weiterbildungen absolvieren. Das hat der Bundestag im Rahmen des Bürokratierückbaugesetzes beschlossen. Damit folgt das Parlament nur teilweise den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung, die Weiterbildungspflicht für beide Berufsgruppen streichen wollte.
Für Maklerinnen und Makler entfällt die Fortbildungspflicht. Die Bundesregierung setzt zukünftig auf Eigenverantwortung der Branche. Foto: iStock.com / gradyreese
Die Bundesregierung hatte Ende 2025 vorgeschlagen, die gesetzlichen Weiterbildungspflichten für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vollständig abzuschaffen. Ziel war es, Unternehmen und Behörden von Bürokratie zu entlasten.
Der Bundesrat hatte sich jedoch gegen diesen Vorschlag ausgesprochen. Die Länder warnten insbesondere bei Wohnimmobilienverwaltern vor Qualitätsverlusten und verwiesen auf die hohe Verantwortung bei der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietobjekten.
Im parlamentarischen Verfahren wurde der Gesetzentwurf deshalb geändert. Das Ergebnis: Die Fortbildungspflicht bleibt für Wohnimmobilienverwalter bestehen, für Immobilienmakler wird sie abgeschafft.
Fortbildungspflicht für Makler entfällt
Bislang mussten Immobilienmakler innerhalb von 3 Jahren mindestens 20 Stunden an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen absolvieren. Außerdem waren sie verpflichtet, entsprechende Nachweise aufzubewahren und auf Anfrage Behörden oder Kunden vorzulegen.
Diese Verpflichtungen sollen künftig entfallen. Die Bundesregierung setzt stattdessen auf die Eigenverantwortung der Branche und geht davon aus, dass Makler auch ohne gesetzliche Vorgaben ein Interesse daran haben, ihr Fachwissen aktuell zu halten.
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Wohnimmobilienverwalter müssen sich weiter qualifizieren
Für Wohnimmobilienverwalter bleibt die bisherige Regelung bestehen. Sie müssen weiterhin innerhalb von 3 Jahren mindestens 20 Stunden Weiterbildung absolvieren.
Die Schulungen können beispielsweise als Präsenzseminar, Online-Kurs oder begleitetes Selbststudium erfolgen. Inhaltlich geht es unter anderem um rechtliche Grundlagen, Wohnungseigentumsrecht, Mietverwaltung, technische Themen sowie Verbraucher- und Wettbewerbsrecht.
Weniger Bürokratie bei den Nachweisen
Trotz der Beibehaltung der Fortbildungspflicht werden Wohnimmobilienverwalter künftig bei der Dokumentation entlastet.
Die bisherige Pflicht, der Behörde auf Anforderung eine spezielle Erklärung über absolvierte Weiterbildungen vorzulegen, wird gestrichen. Außerdem verkürzt sich die Aufbewahrungsfrist für Weiterbildungsnachweise von fünf auf drei Jahre.
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) bewertet diese Änderungen als sinnvollen Beitrag zum Bürokratieabbau, ohne die fachlichen Standards der Branche zu gefährden.
Was gilt künftig für Makler und Verwalter?
| Berufsgruppe | Weiterbildungspflicht |
|---|---|
| Immobilienmakler | entfällt |
| Wohnimmobilienverwalter | 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren |
| Makler und Verwalter in Personalunion | nur noch Weiterbildungspflicht als Verwalter |
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Da die Länder sich bereits intensiv mit dem Thema beschäftigt haben und die Fortbildungspflicht für Verwalter erhalten bleibt, gilt die Zustimmung jedoch als wahrscheinlich.
Geschrieben am 15.06.2026
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