Die Bundesregierung will die Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und Hausverwalter streichen – ein Schritt, der im Rahmen des jüngsten Bürokratieabbau-Pakets beschlossen wurde. Statt auf eine Pflicht zur Weiterbildung setzt die Regierung zukünftig auf Vertrauen.
Maklerinnen und Makler mussten sich bislang regelmäßig fortbilden – mindestens 20 Stunden in 3 Jahren, um ihre Fachkenntnisse nachzuweisen. Foto: iStock.com / gradyreese
Regierung will Verwaltung und Wirtschaft entlasten
Das Bundeskabinett hat im Zuge des sogenannten Bürokratieentlastungspakets eine Änderung der Gewerbeordnung beschlossen, durch die die Fortbildungspflicht entfallen soll. Nach Regierungsangaben soll die Maßnahme sowohl Unternehmen als auch Behörden spürbar entlasten: Rund 47,7 Millionen Euro sollen der Wirtschaft und weitere 10 Millionen Euro der Verwaltung eingespart werden. Wichtig: Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.
Neben der Fortbildungspflicht fällt auch das sogenannte Heizungsetikett weg, das bislang für zusätzliche Informationspflichten sorgte.
Eigenverantwortung statt Pflicht
Künftig vertraut die Bundesregierung darauf, dass Gewerbetreibende ihre Fachkenntnisse eigenverantwortlich auf dem aktuellen Stand halten. Diese Maßnahme entspricht dem im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziel, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von bürokratischem Aufwand zu entlasten.
„Statt auf Kontrolle setzen wir auf Vertrauen“, heißt es aus Regierungskreisen. Die meisten Maklerinnen und Makler hätten ohnehin ein ureigenes Interesse daran, über aktuelle Marktentwicklungen und rechtliche Neuerungen informiert zu bleiben.
Fortbildungspflicht für Makler – bisherige Regelung
Bislang sind Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren mindestens 20 Stunden an anerkannten Weiterbildungen zu absolvieren und die Nachweise darüber fünf Jahre lang aufzubewahren. Auf Anfrage müssen sie sowohl Behörden als auch Kunden über absolvierte Schulungen informieren. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.
Wer gleichzeitig als Wohnimmobilienverwalter tätig ist, muss sich zusätzlich in diesem Bereich weiterbilden – also 20 Stunden als Makler, 20 Stunden als Verwalter.
Heizungslabel soll abgeschafft werden – Verwaltung spart 10 Millionen Euro
Ein weiterer zentraler Punkt des Gesetzentwurfs betrifft die Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG). Damit entfällt künftig die Pflicht für Bezirksschornsteinfeger, ein sogenanntes Nationales Heizungslabel auf älteren Heizungsanlagen anzubringen.
Diese Regelung war seit Januar 2017 in Kraft und Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE). Eine Evaluierung aus dem Jahr 2020 zeigte jedoch, dass die erwarteten Effekte – etwa mehr Heizkesselaustausche und größere Energieeinsparungen – deutlich hinter den Zielvorgaben zurückblieben. Durch den Wegfall des Labels spart die öffentliche Verwaltung rund 10 Millionen Euro jährlich.
Geschrieben am 02.12.2025
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