Energie

Energy Sharing: Wenn Nachbarn ihren Solarstrom teilen

Autorenbild: Andreas Steger
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Die meisten Haushalte mit Solaranlage erzeugen deutlich mehr Strom, als sie selbst verbrauchen. Seit dem 1. August 2025 liegt die Einspeisevergütung für neue Anlagen bei nur noch 7,86 Cent pro Kilowattstunde – ein Bruchteil dessen, was Strombezieher im Netz zahlen. Die Lösung: Energy Sharing – Strom teilen statt billig einspeisen.

Ein neues Kapitel der Energiewende?

Deutschland ist europäischer Spitzenreiter beim Ausbau privater Photovoltaikanlagen. Über 4 Millionen Anlagen speisen bereits Strom ins Netz ein, Tendenz steigend. Doch das Problem bleibt: Wer mehr produziert, als er verbraucht, verkauft den Überschuss zu Niedrigpreisen an den Netzbetreiber. Der Nachbar, der Strom braucht, kauft ihn hingegen teuer zurück – zu über 30 Cent pro Kilowattstunde.

Das soll sich bald ändern. Mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das das Bundeskabinett im August 2025 beschlossen hat, wird das sogenannte Energy Sharing möglich. Dabei können Haushalte ihren lokal erzeugten Solarstrom künftig direkt mit Nachbarn, Freunden oder sogar der gesamten Straße teilen. So entsteht eine Art Mini-Energiegemeinschaft, die Strom dort nutzt, wo er entsteht – ohne lange Umwege durchs Stromnetz.

Was genau ist Energy Sharing?

Energy Sharing bedeutet, dass mehrere Verbraucher und Erzeuger ihren Strom innerhalb eines begrenzten Gebiets gemeinschaftlich nutzen dürfen. Praktisch heißt das: Eine Solaranlage auf dem Dach kann nicht nur den eigenen Haushalt versorgen, sondern auch die Nachbarn, den Kindergarten nebenan oder das Mehrfamilienhaus auf der anderen Straßenseite.

Im Unterschied zur bisherigen Einspeisung ins öffentliche Netz bleibt der Strom lokal. Dadurch sinken Netzverluste, Leitungen werden entlastet, und die Energie bleibt günstig – oft deutlich unter dem Strompreis der großen Versorger.

Ein Beispiel aus Niedersachsen zeigt, wie das funktionieren kann – tagesschau.de berichtete: In der Gemeinde Bakum testeten Bürger gemeinsam mit Bürgermeister Tobias Averbeck ein Energy-Sharing-Modell. Das Ergebnis: Der gesamte Strombedarf der Gemeinde hätte durch lokale Solarenergie gedeckt werden können – günstig, dezentral und gemeinschaftlich.

Das neue Energiewirtschaftsgesetz im Überblick

Das überarbeitete Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) soll gleich mehrere Ziele erfüllen:

  • Verbraucherschutz stärken: Private Haushalte werden besser vor Preissprüngen geschützt. Stromlieferanten müssen sich künftig stärker gegen Preisrisiken absichern.
  • Energy Sharing ermöglichen: Privatpersonen und Gesellschaften dürfen lokal erzeugten Strom gemeinsam nutzen oder teilen. Damit wird der Weg frei für Bürgerstrom-Gemeinschaften.
  • Smart Meter ausrollen: Intelligente Stromzähler sollen schneller eingeführt werden, um Energieflüsse präzise zu erfassen und korrekt zu verrechnen.

Das Ziel: Mehr Menschen sollen aktiv an der Energiewende teilnehmen, nicht nur als Konsumenten, sondern als Prosumenten – also Produzenten und Verbraucher zugleich.

Wie Energy Sharing funktioniert

Damit Energy Sharing funktioniert, braucht es digitale Zähler (Smart Meter), die den Verbrauch und die Einspeisung exakt messen. Auf dieser Basis kann die Menge des gemeinsam genutzten Stroms berechnet werden – und wer wie viel davon verbraucht oder erzeugt hat.

Die Abrechnung erfolgt meist über einen Energieversorger oder Plattformanbieter, der als technische Schnittstelle fungiert. Er sorgt dafür, dass der Stromfluss korrekt bilanziert und rechtssicher verrechnet wird. Für die Teilnehmer ändert sich nur wenig: Sie beziehen ihren Strom wie gewohnt aus der Steckdose, wissen aber, dass er aus der Nachbarschaft kommt.

Vorteile für alle Beteiligten

Energy Sharing bietet gleich mehrere Vorteile:

  • Günstiger Strompreis: Produzenten können ihren Strom zu einem fairen Preis an Nachbarn weitergeben – oft günstiger als der Netzstrom, aber profitabler als die Einspeisevergütung.
  • Weniger Netzbelastung: Weil der Strom lokal bleibt, entfallen lange Transportwege und Netzgebühren.
  • Mehr Unabhängigkeit: Gemeinden, Siedlungen oder Mehrfamilienhäuser können ihre Energieversorgung selbst organisieren und sich gegen Krisen absichern.
  • Stärkung des Gemeinschaftsgefühls: Wer Strom teilt, fördert nicht nur Klimaschutz, sondern auch soziale Bindungen im Quartier.

Laut einer Studie der Deutschen Energie-Agentur (dena) könnten durch Energy Sharing – je nach Modell – bis zu 73 Prozent der gesamten Stromnachfrage in Deutschland gedeckt werden.

Noch nicht überall erlaubt – aber bald

Aktuell ist Energy Sharing in Deutschland rechtlich nur in Pilotprojekten möglich. Wer Solarstrom verkauft, gilt weiterhin als Stromlieferant – mit allen Pflichten, die große Energieunternehmen auch haben: Liefergarantie, Bilanzkreismanagement, Steuerpflicht. Das macht die Umsetzung für Privatpersonen bislang schwierig.

Doch auf EU-Ebene ist die Richtung längst vorgegeben: Eine Richtlinie sieht vor, dass Energy Sharing ab Juli 2026 in allen Mitgliedstaaten möglich sein soll. Deutschland muss also handeln – und das neue Energiewirtschaftsgesetz schafft nun die Grundlage dafür.

Herausforderungen und offene Fragen

Trotz aller Vorteile gibt es noch einige Hürden:

  • Technische Voraussetzungen: Smart Meter müssen flächendeckend installiert werden.
  • Rechtliche Details: Wie werden Netzentgelte, Steuern und Abgaben fair verteilt?
  • Organisation: Wer verwaltet die Gemeinschaft, wer haftet bei Störungen?

Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann Energy Sharing im Alltag funktionieren. Dennoch gilt der politische Wille als klar: Das Modell soll ab 2026 flächendeckend ermöglicht werden.

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