Die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen soll grundlegend reformiert werden. Kleine Anlagen sollen aber länger von festen Vergütungen profitieren als zunächst geplant. Was ab 2027 gelten soll – und was Eigentümer jetzt wissen müssen.
Wer 2026 eine Solaranlage baut, wird weniger Einspeisevergütung erhalten. Foto: stock.adobe.com / Jennifer
Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?
Wer 2026 eine neue Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, bekommt für eingespeisten Solarstrom weniger Geld als noch im Vorjahr. Für Anlagen, die zwischen dem 1. August und 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, gelten neue Vergütungssätze.
Für typische Dachanlagen mit einer installierten Leistung bis 10 Kilowatt gelten aktuell:
- 7,70 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung
- 12,22 Cent pro Kilowattstunde bei Volleinspeisung
Zum Vergleich: Für Anlagen, die zwischen Februar und Juli 2026 in Betrieb genommen wurden, lag der Satz bei Teileinspeisung noch bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde. Bei Volleinspeisung waren es 12,34 Cent pro Kilowattstunde.
Wichtig: Die niedrigeren Vergütungssätze gelten nur für neu in Betrieb genommene Anlagen. Hast du deine PV-Anlage bereits früher in Betrieb genommen, wird deine bisherige Vergütung durch die neue Absenkung nicht nachträglich gekürzt.
Einspeisevergütung 2026 im Überblick
Wie viel du für deinen eingespeisten Solarstrom bekommst, hängt neben dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme auch von der Leistung deiner Anlage und davon ab, ob du dich für Teil- oder Volleinspeisung entscheidest.
| Inbetriebnahme | Teileinspeisung bis 10 kW | Volleinspeisung bis 10 kW |
|---|---|---|
| Februar bis Juli 2026 | 7,78 Cent/kWh | 12,34 Cent/kWh |
| August bis Dezember 2026 | 7,70 Cent/kWh | 12,22 Cent/kWh |
Bei größeren Anlagen gelten für die darüberliegenden Leistungsanteile andere Vergütungssätze. Die genannten Werte beziehen sich deshalb auf den für private Hauseigentümer besonders relevanten Leistungsbereich bis 10 Kilowatt.
Warum sinkt die Einspeisevergütung?
Dass die Vergütung für neue Photovoltaikanlagen schrittweise sinkt, ist kein überraschender Einschnitt. Die Absenkung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehen.
Für Anlagenbetreiber verändert sich dadurch allerdings die Rechnung: Je niedriger die Vergütung für eingespeisten Strom ausfällt, desto interessanter kann es werden, einen möglichst großen Teil des erzeugten Solarstroms selbst zu verbrauchen.
Statt den Strom für wenige Cent pro Kilowattstunde ins Netz einzuspeisen, kannst du ihn beispielsweise direkt im Haushalt, für eine Wärmepumpe oder zum Laden eines Elektroautos nutzen. Auch ein Batteriespeicher kann den Eigenverbrauch erhöhen.
Was bedeutet die niedrigere Vergütung für Eigentümer?
Ob du von der Absenkung betroffen bist, hängt vor allem davon ab, wann deine Anlage in Betrieb genommen wurde.
- Bestehende PV-Anlage: Eine spätere Absenkung der Vergütung für Neuanlagen reduziert deinen bereits maßgeblichen Vergütungssatz nicht rückwirkend.
- Neue Anlage: Für eine neu in Betrieb genommene PV-Anlage gilt der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme maßgebliche Vergütungssatz.
- Teileinspeisung: Du nutzt einen Teil des Solarstroms selbst und speist nur den Überschuss ins öffentliche Netz ein.
- Volleinspeisung: Du speist den erzeugten Solarstrom grundsätzlich vollständig ins Netz ein und erhältst dafür einen höheren Vergütungssatz als bei der Teileinspeisung.
Welche Variante wirtschaftlich besser ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt unter anderem von deinem Stromverbrauch, der Größe und Ausrichtung der Anlage, den Investitionskosten, einem möglichen Batteriespeicher und deinem individuellen Eigenverbrauch ab.
So viel Geld bekommst du aktuell für eingespeisten Solarstrom
Wie sich der aktuelle Vergütungssatz auswirkt, zeigt ein einfaches Beispiel. Wir gehen von einer neuen Dachanlage bis 10 Kilowatt aus, die zwischen August und Dezember 2026 in Betrieb genommen wird und für die Teileinspeisung gilt.
| Eingespeister Strom pro Jahr | Vergütung | Einnahmen pro Jahr |
|---|---|---|
| 1.000 kWh | 7,70 Cent/kWh | 77 Euro |
| 2.500 kWh | 7,70 Cent/kWh | 192,50 Euro |
| 5.000 kWh | 7,70 Cent/kWh | 385 Euro |
Bei Volleinspeisung fällt die Vergütung höher aus. Bei einem Satz von 12,22 Cent pro Kilowattstunde würden beispielsweise 5.000 eingespeiste Kilowattstunden rechnerisch 611 Euro Vergütung ergeben.
Wie hat sich die Einspeisevergütung entwickelt?
Wer schon länger eine Photovoltaikanlage besitzt, kennt noch ganz andere Vergütungssätze. Als das EEG im Jahr 2000 eingeführt wurde, sollte die garantierte Vergütung den Ausbau der damals noch vergleichsweise teuren Photovoltaik vorantreiben.
Für kleine Anlagen wurden damals noch Vergütungen von rund 50 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. Zeitweise lagen die Sätze für Dachanlagen sogar bei mehr als 57 Cent pro Kilowattstunde.
Mit sinkenden Kosten und dem starken Ausbau der Photovoltaik wurden die Vergütungssätze über die Jahre deutlich reduziert.
Entwicklung der Einspeisevergütung im Überblick
Die folgende Übersicht zeigt grob, wie stark sich die Vergütung für kleinere Dachanlagen über die Jahre verändert hat. Wegen unterschiedlicher Leistungsklassen, Inbetriebnahmezeitpunkte und gesetzlicher Regelungen sind die historischen Werte nur zur Orientierung gedacht.
| Jahr | Vergütung ungefähr |
|---|---|
| 2000 | ca. 50,6 Cent/kWh |
| 2004 | bis über 57 Cent/kWh |
| 2010 | ca. 39 Cent/kWh |
| 2012 | ca. 18 Cent/kWh |
| 2022 | ca. 6 bis 7 Cent/kWh |
| 2023 | ca. 8,2 Cent/kWh |
| 2024 | ca. 8,0 Cent/kWh |
| Anfang 2025 | ca. 7,94 Cent/kWh |
| Februar bis Juli 2026 | 7,78 Cent/kWh |
| August bis Dezember 2026 | 7,70 Cent/kWh |
Bekommen alte PV-Anlagen heute noch 50 Cent pro Kilowattstunde?
Bei sehr alten Anlagen waren solche hohen Vergütungssätze tatsächlich möglich. Sie gelten aber nicht unbegrenzt.
Die EEG-Förderung läuft grundsätzlich über einen gesetzlich festgelegten Zeitraum. Maßgeblich sind das Jahr der Inbetriebnahme und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Nach Ablauf des Förderzeitraums kann die Anlage weiterhin Strom produzieren, die bisherige hohe EEG-Vergütung läuft jedoch aus.
Eine Anlage aus dem Jahr 2000 erhält deshalb heute nicht einfach weiterhin rund 50 Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde. Gleiches gilt für Anlagen aus den besonders hoch vergüteten Anfangsjahren der Photovoltaik.
Was passiert mit der Einspeisevergütung ab 2027?
Für Photovoltaikanlagen steht eine deutlich größere Veränderung bevor. Die Bundesregierung will das bisherige Fördersystem reformieren und neue Anlagen stärker an den Strommarkt heranführen.
Die feste Einspeisevergütung soll für neue Anlagen schrittweise an Bedeutung verlieren. Für kleine private PV-Anlagen ist nach dem aktuellen Gesetzentwurf allerdings eine Übergangsregelung vorgesehen.
Demnach sollen neue Photovoltaikanlagen mit weniger als 25 Kilowatt noch bis Ende 2028 eine feste Vergütung für eingespeisten Strom erhalten können.
Die feste Einspeisevergütung für kleine Dachanlagen würde damit nicht bereits zum 1. Januar 2027 vollständig verschwinden.
Was soll nach 2028 passieren?
Langfristig soll die Vermarktung von Solarstrom stärker über den Markt erfolgen. Die Bundesregierung will dafür insbesondere die Direktvermarktung ausbauen.
Für private Hauseigentümer dürfte dadurch noch wichtiger werden, wie der selbst produzierte Solarstrom genutzt wird. Ein hoher Eigenverbrauch, Batteriespeicher, Wärmepumpen, Elektroautos und eine intelligente Steuerung des Stromverbrauchs können deshalb künftig eine größere Rolle bei der Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage spielen.
Was gilt für bestehende PV-Anlagen?
Wenn deine Photovoltaikanlage bereits in Betrieb ist, bedeutet die geplante Reform nicht, dass deine bestehende Förderung plötzlich gestrichen wird.
Die geplanten Änderungen richten sich vor allem an neu installierte Anlagen. Für bestehende PV-Anlagen gelten grundsätzlich die für sie maßgeblichen Förderbedingungen weiter.
Wichtig: Die Regeln für 2027 sind noch nicht endgültig
Planst du deine Photovoltaikanlage erst für 2027 oder 2028, solltest du die weitere Entwicklung im Blick behalten. Die EEG-Reform befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren.
Die Übergangsregelung für kleine PV-Anlagen ist Bestandteil des aktuellen Gesetzentwurfs. Bis zum Abschluss des parlamentarischen Verfahrens können sich einzelne Regelungen jedoch noch ändern.
Vor dem Kauf beziehungsweise der Inbetriebnahme einer neuen Anlage solltest du deshalb prüfen, welche Vergütungs- und Förderbedingungen zu diesem Zeitpunkt tatsächlich gelten.
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