Förderpogramme

Eigenheim mit Rabatt: So stark profitieren Familien ab sofort von neuen Förderungen

Autorenbild: Andreas Steger
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Der viel zitierte „Bauturbo“ soll endlich zünden: Dafür wurden jetzt zwei Förderprogramme für den Hauskauf und Neubau überarbeitet, die junge Familien ansprechen sollen – mit günstigeren Zinsen und niedrigeren Sanierungshürden.

Was sich bei der Bau-Förderung jetzt ändert

Ab sofort (23. Oktober 2025) gelten bei den KfW-Programmen „Jung kauft Alt“ und „Wohneigentum für Familien“ neue, verbesserte Konditionen. Ziel ist es, mehr jungen Familien den Weg ins eigene Haus zu ermöglichen – auch in Zeiten hoher Baukosten und strenger Energieauflagen.

Das Bundesbauministerium unter Leitung von Verena Hubertz hat dafür zwei zentrale Hebel in Bewegung gesetzt:

  • Deutlich gesenkte Zinssätze von nur noch 1,12 Prozent
  • Vereinfachte Sanierungsanforderungen bei Altbauten

„Jung kauft Alt“: Weniger Sanierung, mehr Förderung

Gerade beim Kauf älterer Immobilien haben viele junge Familien bisher gezögert – vor allem wegen der aufwendigen energetischen Sanierung. Hier setzt die Reform an:

  • Statt auf das bisher geforderte Effizienzhaus-Niveau EH 70, reicht künftig das weniger anspruchsvolle EH 85 EE.
  • Die energetische Sanierung muss innerhalb von 4,5 Jahren abgeschlossen sein – mehr Flexibilität für die Eigentümer.
  • Der neue Zinssatz: 1,12 Prozent bei 35 Jahren Laufzeit und zehnjähriger Zinsbindung (vorher: 1,71 %).

Ein Rechenbeispiel: Eine Familie mit zwei Kindern spart bei einem Kredit über 125.000 Euro rund 22.500 Euro Zinsen im Vergleich zu einem Standardkredit.

Ob die Reform das Programm rettet, bleibt abzuwarten. Bislang kann „Jung kauft Alt“ getrost als Flop bezeichnet werden – binnen eines Jahres wurden bundesweit gerade einmal 592 Zusagen erteilt.

„Wohneigentum für Familien“: Bessere Konditionen für Neubauten

Durchaus ein Erfolg ist hingegen die Förderung „Wohneigentum für Familien“ mit 4.853 Zusagen im vergangenen Jahr – und jetzt wird es noch etwas attraktiver. Der verbesserte Zinssatz von 1,12 Prozent gilt auch hier ab 23. Oktober 2025. Die Kreditgrenzen wurden beibehalten:

  • 170.000 Euro bei Neubauten ohne QNG-Siegel
  • 220.000 Euro mit QNG-Siegel für klimafreundliches Bauen

Voraussetzung bleibt ein Haushaltsjahreseinkommen, also das zu versteuernde Einkommen aus dem Einkommensteuerbescheid, von maximal 90.000 Euro plus 10.000 Euro pro Kind. Das sorgt weiterhin für Diskussionen, denn viele Familien liegen knapp über der Grenze.

KfW-55-Comeback

Für das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ gilt der KfW-40-Standard. Allerdings kehrt auch die KfW-55-Förderung für energieeffiziente Neubauten in abgespeckter Form zurück: Gefördert werden nur bereits genehmigte Projekte, die auf erneuerbare Wärme setzen. Da der Fördertopf mit 59 Millionen Euro sehr klein ist, wird nur ein Bruchteil der wartenden Bauvorhaben unterstützt – wer profitieren will, muss schnell handeln. Mehr Infos gibt es in unserem Ratgeber-Artikel KfW-55-Förderung wieder da.

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