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Die staatliche Förderung für Elektroautos ist zurück. Nachdem die frühere Umweltprämie Ende 2023 überraschend gestoppt wurde, können Privatpersonen seit 2026 wieder Zuschüsse für den Kauf oder das Leasing eines E-Autos erhalten. Die Höhe der Förderung hängt vor allem vom Einkommen und der Familiensituation ab.
Während die E-Auto-Prämie zurückkehrt, ist eine bundesweite Wallbox-Förderung bestimmten Personengruppen vorbehalten. Foto: iStock.com / InfiniteStudio
Comeback der E-Auto-Förderung: Der Staat zahlt wieder mit
Während der Bund den Fahrzeugkauf erneut unterstützt, bleibt die Situation bei privaten Wallboxen allerdings kompliziert. Bundesweite Zuschüsse für Einfamilienhäuser gibt es derzeit nicht mehr.
Bis zu 6.000 Euro Förderung für Elektroautos
Gefördert werden neue Elektrofahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden. Dazu zählen:
- reine Batterie-Elektroautos,
- Brennstoffzellenfahrzeuge,
- sowie bestimmte Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender.
Die Zuschüsse sind sozial gestaffelt. Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen.
So hoch fällt die Förderung aus
- 3.000 Euro Basisförderung für reine Elektroautos
- 4.000 Euro bei geringerem Einkommen
- bis zu 5.000 Euro bei Haushaltseinkommen unter 45.000 Euro
- zusätzlich 500 Euro pro Kind (maximal zwei Kinder)
Dadurch kann die Fördersumme auf bis zu 6.000 Euro steigen.
Für Plug-in-Hybride fallen die Zuschüsse niedriger aus. Außerdem gelten zusätzliche Anforderungen beim CO₂-Ausstoß beziehungsweise bei der elektrischen Reichweite.
Wer Anspruch auf die Förderung hat
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 80.000 Euro pro Jahr. Für Familien erhöht sich die Grenze:
- plus 5.000 Euro pro Kind,
- maximal bis 90.000 Euro.
Wichtig: Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge. Außerdem muss das Auto bereits zugelassen sein, bevor der Antrag gestellt werden kann.
Antrag nur mit BundID möglich
Die Antragstellung läuft über das BAFA. Dafür wird eine BundID benötigt – entweder:
- mit Online-Ausweisfunktion,
- oder über ein ELSTER-Zertifikat.
Zusätzlich werden unter anderem aktuelle Steuerbescheide benötigt.
Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Anträge können allerdings erst seit Mai 2026 eingereicht werden.
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Keine bundesweite Wallbox-Förderung für Einfamilienhäuser
Wer zu Hause laden möchte, muss die Kosten für eine private Wallbox derzeit meist selbst tragen. Frühere Förderprogramme der KfW wurden bereits eingestellt.
Damit fehlt vielen Hausbesitzern aktuell eine bundesweite Unterstützung beim Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur.
Regionale Förderungen bleiben möglich
Einige Bundesländer, Städte und Energieversorger bieten weiterhin eigene Zuschüsse an. Unterstützt werden je nach Programm beispielsweise:
- die Elektroinstallation,
- Netzanschlüsse,
- oder einzelne Ladepunkte.
Die Bedingungen unterscheiden sich jedoch stark. Teilweise sind die Förderungen an Ökostromtarife oder technische Vorgaben gekoppelt.
Neues Förderprogramm für Mehrfamilienhäuser
Seit April 2026 gibt es außerdem ein eigenes Bundesprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern.
Gefördert werden unter anderem:
- Wallboxen,
- Verkabelungen,
- Netzanschlüsse,
- und vorbereitende Baumaßnahmen.
Möglich sind Zuschüsse von bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz. Ziel ist es, den Ausbau von Ladepunkten in Wohnanlagen zu beschleunigen.
Für klassische Einfamilienhäuser gilt dieses Programm allerdings nicht.
Geschrieben am 19.05.2026
von
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