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Steigende Energiepreise bringen viele Haushalte auf neue – oder alte – Ideen. Schließlich ist Deutschland ein waldreiches Land: Rund ein Drittel der Fläche ist bewaldet. Doch darf man einfach in den Wald gehen und Brennholz sammeln? Die kurze Antwort lautet: Nein, zumindest nicht ohne Weiteres.
Holz im Wald sammeln wirkt harmlos – ist in Deutschland aber in den meisten Fällen verboten. Auch scheinbar liegen gebliebenes Totholz gehört dem Waldbesitzer und darf nicht ohne Erlaubnis mitgenommen werden. Foto: iStock.com / aywan88
Steigende Preise und die Versuchung des „kostenlosen“ Holzes
Heizen mit Holz erlebt in Deutschland seit Jahren eine Renaissance. Nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft nutzen mehrere Millionen Haushalte Kaminöfen, Pelletheizungen oder Holzöfen. Gründe dafür sind vor allem die stark gestiegenen Preise für Gas, Öl und Strom.
Zwar gilt Holz im Vergleich zu fossilen Energieträgern weiterhin als günstige Heizalternative. Doch auch Brennholz ist teurer geworden: Für einen Raummeter (Ster) werden je nach Region häufig 80 bis 140 Euro fällig. Für manche Haushalte ist das eine erhebliche Belastung – und so entsteht schnell die Idee, Holz selbst im Wald zu sammeln.
Davon raten Forstexperten jedoch ab. Totholz spielt eine zentrale Rolle für das Ökosystem Wald. Zahlreiche Insekten, Pilze, Vögel und Kleinsäuger sind darauf angewiesen. Wer es entfernt, schadet der biologischen Vielfalt. Zudem ist das Sammeln rechtlich streng geregelt.
Ist das Sammeln von Holz im Wald erlaubt?
Deutschland verfügt über rund 11,4 Millionen Hektar Wald. Doch anders als viele vermuten, ist dieser nicht „frei verfügbar“.
Etwa 48 Prozent der Wälder sind in Privatbesitz, der Rest gehört dem Bund, den Ländern oder Kommunen. Für Waldbesucher gilt zwar grundsätzlich das sogenannte Betretungsrecht nach dem Bundeswaldgesetz – Spazierengehen ist also erlaubt. Dieses Recht schließt jedoch keinerlei Mitnahme von Holz ein.
Privatwald: Ohne Erlaubnis ist alles tabu
In privaten Wäldern gilt: Alles, was dort liegt oder wächst, gehört dem Eigentümer. Das ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Auch scheinbar wertloses Totholz oder herabgefallene Äste dürfen nicht mitgenommen werden.
Wer ohne Zustimmung Holz einsammelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Diebstahl. Je nach Bundesland drohen Bußgelder im dreistelligen Bereich, bei größeren Mengen auch Strafverfahren.
Öffentlicher Wald: Ebenfalls kein Selbstbedienungsladen
Auch in Staats-, Landes- oder Kommunalwäldern ist das Sammeln von Brennholz grundsätzlich verboten. Das Entfernen von Holz gilt als unerlaubte Nutzung des Waldes.
Wer dabei erwischt wird, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Wird das Holz als „fremde bewegliche Sache“ gewertet, kann der Tatbestand des Diebstahls erfüllt sein – mit entsprechend höheren Strafen nach dem Strafgesetzbuch.
Wie kommt man legal an Brennholz?
Ganz ausgeschlossen ist die Eigenversorgung mit Holz allerdings nicht – sie erfordert nur den richtigen Weg.
Zustimmung des Waldbesitzers
Im Privatwald ist die Rechtslage eindeutig: Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Eigentümers darf Holz gesammelt oder aufgearbeitet werden. Manche Waldbesitzer gestatten das Einsammeln von kleineren Mengen Totholz. Andere verkaufen Brennholz direkt ab Wald zu vergleichsweise günstigen Preisen.
Brennholzverkauf durch Forstbetriebe
Viele kommunale oder staatliche Forstbetriebe bieten sogenanntes Brennholz aus dem Wald an. Käufer dürfen das Holz nach Zuteilung selbst sägen und abtransportieren. Die Preise liegen meist unter denen von fertig geliefertem Kaminholz.
Kein deutsches Pendant zum „Affouage“
Anders als in Frankreich gibt es in Deutschland kein allgemeines historisches Nutzungsrecht, das Bürgern erlaubt, kostenlos Holz aus Gemeindewäldern zu entnehmen. Vereinzelt existieren lokale Sonderregelungen oder langjährige Gewohnheitsrechte, diese sind jedoch selten und rechtlich eng begrenzt.
Fazit: So verständlich der Wunsch nach günstiger Heizenergie ist – Holz im Wald einfach mitzunehmen, ist in Deutschland fast immer illegal. Wer Brennholz selbst beschaffen möchte, sollte auf offizielle Angebote der Forstbetriebe oder auf Vereinbarungen mit privaten Waldbesitzern zurückgreifen. Das schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch den Wald – und bewahrt vor teuren Strafen.
Geschrieben am 11.01.2026
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