Ratgeber

Bayern streicht Kinderstartgeld – wackelt jetzt auch die Wohnungsbau-Förderung für Familien?

Autorenbild: Andreas Steger
immowelt App herunterladen

Kein Familiengeld, kein Krippengeld und jetzt streicht die bayrische Staatsregierung auch das als Ersatz gedachte Kinderstartgeld. Fallen als nächstes auch die Wohnungsbauprogramme für Familien dem neuen bayrischen Sparkurs zum Opfer?

Nach Familiengeld und Krippengeld auch Kinderstartgeld gestrichen

Mit dem Kinderstartgeld wollte der Freistaat ursprünglich ein starkes Signal für junge Familien setzen. Geplant war eine einmalige Zahlung von 3.000 Euro zum ersten Geburtstag des Kindes. Das Ziel: Familien beim Start ins Leben zu unterstützen – besonders in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten.

Nun aber hat das Kabinett das Vorhaben vollständig gestrichen. Stattdessen sollen die Gelder in den Ausbau und Betrieb von Kitas fließen. Offiziell heißt es, man wolle Familien „an anderer Stelle“ stärker entlasten – konkret durch gebührenfreie Betreuungsplätze. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Das Kinderstartgeld war eigentlich als Ersatz für zuvor gestrichene Familienleistungen gedacht. Bereits das Familiengeld und das Krippengeld hatte die Staatsregierung abgeschafft – zwei Zuschüsse, die junge Eltern im Alltag deutlich entlasteten. Mit dem jüngsten Beschluss setzt Bayern seinen Sparkurs fort: Angesichts der angespannten Haushaltslage werden direkte Zahlungen an Familien zunehmend zurückgefahren.

BayernLabo: Wohnraumförderung als Stütze für Familien

Während direkte Zahlungen an Familien gestrichen werden, setzt Bayern an anderer Stelle weiter auf Förderung: beim Wohnungsbauprogramm der BayernLabo.

Die BayernLabo, das staatliche Wohnraum-Förderinstitut, soll Familien mit Kindern den Weg ins Eigenheim erleichtern. Gerade in Zeiten steigender Bauzinsen und hoher Immobilienpreise gilt das Programm als eine der wichtigsten Säulen bayerischer Familienpolitik.

Wer wird gefördert?

  • Familien mit mindestens einem Kind, die in Bayern wohnen oder dort bauen möchten.
  • Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen – etwa 60 % der bayerischen Bevölkerung sind grundsätzlich förderfähig.
  • Entscheidend ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Gefördert wird der Neubau, Kauf oder Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum – also Eigenheime, Reihenhäuser oder Eigentumswohnungen.

So viel Geld gibt’s vom Staat

Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse pro Kind.

  • Beim Neubau oder Ersterwerb können bis zu 30 % der förderfähigen Kosten finanziert werden.
  • Beim Zweiterwerb (Kauf einer bestehenden Immobilie) sogar bis zu 40 %.
  • Pro Kind gibt es zusätzlich 7.500 Euro Zuschuss.
  • Beim Zweiterwerb wird außerdem ein Zuschuss von 10 % der Kosten (max. 50.000 Euro) gewährt.

Die Zinsen liegen in den ersten 15 Jahren bei nur 0,5 % – ein deutlicher Vorteil gegenüber dem Markt. Danach wird der Zinssatz angepasst, darf aber nicht über 7 % steigen.

Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern kauft ein Haus für 400.000 Euro. Sie kann bis zu 120.000 Euro als zinsverbilligtes Darlehen erhalten und bekommt zusätzlich 15.000 Euro Kinderzuschuss – ein erheblicher finanzieller Spielraum.

Voraussetzungen für die Förderung

Damit der Antrag bewilligt wird, gelten einige Bedingungen:

  • Der Antrag muss vor dem Kauf oder Baubeginn gestellt werden.
  • Mindestens 15 % Eigenleistung (z. B. Grundstück oder Ersparnisse) sind nötig.
  • Die Immobilie muss selbst bewohnt werden – meist für mindestens 15 Jahre.
  • Verkäufe innerhalb der Familie sind nicht förderfähig.

Die Anträge laufen über die örtlichen Bewilligungsstellen – meist Landratsämter oder kreisfreie Städte.

Droht auch bei der Wohnraumförderung eine Kürzung?

Nach der Streichung des Kinderstartgelds liegt die Frage nahe: Wird die Wohnungsbau-Förderung das nächste Opfer des Sparkurses? Aktuell lautet die Antwort: Nein.

Weder das Wohnbauministerium noch die BayernLabo haben Hinweise auf Kürzungen gegeben. Im Gegenteil: Mit der neuen Wohnraumförderbestimmung (WFB 2023) wurden die Einkommensgrenzen sogar angehoben, um mehr Familien Zugang zu ermöglichen.

Aktuelle Konditionen und Antragsformulare zur bayerischen Wohnraumförderung findest du direkt bei der BayernLabo.

(1)
5 von 5 Sternen
5 Sterne
 
1
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
0
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.