Im Freien

Aufstellpool überwintern: Wohin mit Tausenden Litern Wasser?

Autorenbild: Andreas Steger
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Der Sommer ist vorbei, der Aufstellpool soll ins Winterlager – doch wohin mit dem ganzen Wasser? Ob Kanalisation oder Garten erlaubt ist, hängt vor allem davon ab, womit das Poolwasser behandelt wurde. Eine falsche Entsorgung kann Pflanzen, Boden und Gewässer belasten.

Wenn die Nächte kühler werden, bauen viele Familien ihren Aufstellpool ab. Bei einem mittelgroßen Becken kommen dabei schnell mehrere Tausend Liter Wasser zusammen. Den Ablassschlauch einfach ins Beet zu legen, wirkt naheliegend. Bei behandeltem Poolwasser ist das jedoch meist nicht der richtige Weg.

Entscheidend ist nicht, ob das Wasser klar aussieht oder zuletzt vor einigen Tagen gechlort wurde. Maßgeblich ist, ob während der Saison Chlor, Algizide, pH-Regulierer, Flockungsmittel, Salz oder andere Pflegemittel zum Einsatz kamen.

Poolwasser ablassen: Das Wichtigste in Kürze

  • Chlor, Algizid, Flockungsmittel oder pH-Regulierer verwendet: örtliche Vorgaben prüfen und grundsätzlich über die Schmutzwasserkanalisation entsorgen.
  • Salzwasser: nicht im Garten versickern lassen; Abwasserbetrieb kontaktieren.
  • Straßenablauf und Regenwasserkanal: nicht verwenden.
  • Große Mengen: langsam und beaufsichtigt ablassen.
  • Völlig unbehandeltes Wasser: Versickerung kann örtlich erlaubt sein, sofern niemand beeinträchtigt wird.

Behandeltes Poolwasser gehört grundsätzlich ins Abwasser

Das Umweltbundesamt stuft mit Desinfektionsmitteln behandeltes Poolwasser rechtlich als Abwasser ein und empfiehlt die Entsorgung über den Abwasserkanal. Der Grund: Poolchemikalien können Stoffe enthalten, die Wasserorganismen schädigen. Beim Versickern gelangen sie direkt in den Boden und möglicherweise ins Grundwasser.

Für Haushalte bedeutet das in der Regel: Das Wasser kontrolliert in die Schmutzwasserkanalisation einleiten. Geeignet kann ein dafür vorgesehener Abwasseranschluss am Haus sein. Der Straßenablauf ist dagegen tabu, wenn er zur Regenwasserkanalisation gehört. Regenwasserkanäle führen vielerorts ohne Behandlung in Bäche, Flüsse oder andere Gewässer.

Wichtig ist zudem, das Becken nicht schlagartig zu leeren. Große Wassermengen sollten langsam und gedrosselt abfließen, damit der eigene Anschluss und das Kanalnetz nicht überlastet werden. Die Pumpe und der Schlauch müssen währenddessen kontrolliert werden. Das Wasser darf weder auf ein Nachbargrundstück noch auf Gehweg oder Straße laufen.

Reicht es, nach der letzten Chlorung einige Tage zu warten?

Eine Wartezeit senkt zwar häufig den Gehalt an frei verfügbarem Chlor. Sie macht behandeltes Poolwasser aber nicht automatisch zu sauberem Regen- oder Gießwasser. Stabilisatoren wie Cyanursäure sowie Rückstände von Algiziden, Flockungsmitteln oder pH-Regulierern können weiterhin vorhanden sein.

Auch ein niedriger Chlorwert allein ist daher kein verlässlicher Freibrief für das Versickern im Garten. Maßgeblich sind die verwendeten Produkte und die Vorgaben der Kommune. Die Entsorgungshinweise auf den Verpackungen der Poolpflegemittel sollten ebenfalls beachtet werden.

Besondere Vorsicht beim Salzwasserpool

Das Wasser eines Salzwasserpools gehört nicht auf Rasen, Beete oder unter Bäume. Salz kann Pflanzen schädigen, die Bodenstruktur beeinträchtigen und sich im Erdreich anreichern. Auch hier ist vor dem Ablassen zu klären, ob und unter welchen Bedingungen der örtliche Abwasserbetrieb die Einleitung zulässt.

Bei einem großen Pool lohnt sich ein kurzer Anruf besonders. Der Entsorger kann vorgeben, wie schnell das Wasser abgelassen werden darf oder ob wegen des Salzgehalts besondere Regeln gelten.

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Wann darf Poolwasser in den Garten?

Bei vollständig unbehandeltem Wasser kann eine breitflächige Versickerung auf dem eigenen Grundstück örtlich zulässig sein. Dabei darf keine Pfützen- oder Erosionsgefahr entstehen, und das Wasser darf nicht auf öffentliche Flächen, Nachbargrundstücke oder in ein Oberflächengewässer gelangen.

Doch auch hier gelten die örtliche Abwassersatzung und wasserrechtliche Vorgaben. Wer sicher sein möchte, fragt beim kommunalen Abwasserbetrieb, Umweltamt oder Landratsamt nach. Das ist insbesondere in Wasserschutzgebieten, bei sehr großen Wassermengen oder bei geringem Abstand zu einem Gewässer wichtig.

Pool abbauen: So gehen Besitzer praktisch vor

Vor dem Entleeren werden Dosierschwimmer und Chlortabletten entfernt. Anschließend sollte man notieren, welche Pflegemittel während der Saison verwendet wurden. Wer Messstreifen besitzt, kann Chlor- und pH-Wert dokumentieren – die Messung ersetzt allerdings nicht die kommunalen Vorgaben.

Danach wird der Ablassschlauch an einen zulässigen Schmutzwasseranschluss geführt und gegen Verrutschen gesichert. Das Becken wird langsam geleert. Schmutz und Blätter sollten möglichst nicht mit in den Abfluss gelangen.

Ist der Pool leer, werden Wände und Boden mit klarem Wasser und nach Herstellerangaben gereinigt. Vor dem Zusammenlegen muss die Folie vollständig trocknen. So entstehen im Winterlager weniger Stockflecken und unangenehme Gerüche. Pumpe, Filter, Schläuche und Anschlüsse werden ebenfalls entleert, getrocknet und frostfrei gelagert.

Die wichtigste Regel zum Schluss

Wurde das Poolwasser während des Sommers chemisch behandelt oder mit Salz versetzt, sollte es nicht im Garten verteilt werden. Der sichere Standardweg führt kontrolliert über die Schmutzwasserkanalisation – sofern der örtliche Abwasserbetrieb nichts anderes vorgibt. Ein kurzer Blick in die kommunale Abwassersatzung verhindert Ärger und schützt Boden, Pflanzen und Gewässer.

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