Referenz: zentral gelegenes EFH mit viel Potential

63179 Obertshausen
Referenzobjekt 1 von 5
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Bild 1
Immobilienart: Häuser
Kategorie: Einfamilienhaus
Angeboten als: Kaufobjekt

Beschreibung

freistehendes EFH
Sehr zentral im alten Ortskern von Obertshausen gelegen bietet dieses Haus viele Möglichkeiten der Neugestaltung.

Im Erdgeschoss erwarten Sie neben einer Küche mit genug Platz für den Eßbereich zwei Wohnräume. Auch ein Gäste-WC steht Ihnen hier zur Verfügung. Im ersten Oberschoss finden Sie neben dem Bad drei weitere Zimmer. Eins davon wurde früher als Küche genutzt und verfügt über eine kleine Speisekammer, die als Kleiderschrank genutzt werden könnte. Im Obergeschoss sind zwei weitere Zimmer sowie ein kleiner Raum, der sich als begehbarer Kleiderschrank oder Spielzimmer anbietet. Auch die Zwischenebenen im Treppenhaus bieten zusätzlichen Stauraum oder Stellfläche. Im Zuge der notwendigen Renovierungsmassnahmen könnten (soweit baulich möglich) Zimmer zusammengelegt werden, um die vorhandene Raumhöhe von 2,90 Metern noch besser zur Geltung zu bringen.

Das Haus ist unterkellert und hat somit ausreichend Nutzfläche. Ein Schuppen im Hof eignet sich zum Unterstellen von Fahrrädern.

Die Fenster zur Straßenseite wurden Anfang der 90er ausgetauscht, die Gasheizung stammt von 1996.

Lagebeschreibung
Obertshausen liegt im südlichen Rhein-Main-Gebiet und ist dank der unmittelbaren Nähe zur Autobahn und der Anbindung in das S-Bahn-Netz sehr verkehrsgünstig eingebunden. Der Bahnhof ist fußläufig in 5 Minuten zu erreichen, die Schnellstraße mit dem Auto in etwa 3 Minuten und zum Flughafen Frankfurt gelangen Sie in etwa 20 Minuten. Auch die Geschäfte des täglichen Bedarfs erreichen Sie in kürzester Zeit. Sowohl für die Kinderbetreuung und -ausbildung als auch für Freizeitaktivitäten besteht ein reichhaltiges Angebot. Das Erlebnissbad vor Ort und die nahe Natur bietet zudem einen hohen Mehrwert.

Sonstiges
Geldwäsche: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma Sybille Rosenberg Immobilien nach §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen 5 Jahre aufbewahren muss.

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Käuferprovision
5,95 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer

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