Bayern

Grundsteuer in Bayern: So ändern sich die Hebesätze 2026 – nur in zwei Städten zahlen Eigentümer weniger

Autorenbild: Andreas Steger
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Viele Kommunen passen die Grundsteuer nach der Reform 2025 im neuen Jahr erneut an. Dabei gehen die zehn größten Städte in Bayern bei den Hebesätzen sehr unterschiedlich vor. Für Eigentümer wird es 2026 nur in zwei Städten günstiger – in allen anderen bleibt es teuer oder wird noch teurer.

Grundsteuer: Wichtigste Einnahmequelle der Kommunen

Die Grundsteuer B betrifft bebaute und unbebaute Grundstücke und ist eine der zentralen Einnahmequellen für Städte und Gemeinden. Nach der bundesweiten Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 mussten viele Kommunen ihre Hebesätze neu festlegen.

In einigen Kommunen folgt nun am 1. Januar 2026 die nächste Runde an Anpassungen.

Überblick: Grundsteuer-Hebesätze 2026 in Bayerns größten Städten

Die folgende Tabelle zeigt auf einen Blick, wo die Grundsteuer steigt, sinkt oder gleich bleibt (Grundlage ist jeweils der Hebesatz für die Grundsteuer B).

Stadt Hebesatz bis 2024 Hebesatz 2025 Hebesatz 2026 Entwicklung
München 535 % 824 % 824 % ➖ gleich
Nürnberg 555 % 780 % 750 % 🔽 sinkt
Augsburg 555 % 670 % 670 % ➖ gleich
Regensburg 395 % 510 % 510 % ➖ gleich
Ingolstadt 460 % 475 % 475 % ➖ gleich
Würzburg 475 % 510 % 575 % 🔼 steigt
Fürth 555 % 660 % 660 % ➖ gleich
Erlangen 425 % 590 % 625 % 🔼 steigt
Bamberg 535 % 635 % 385 % 🔽 sinkt
Aschaffenburg 400 % 430 % 430 % ➖ gleich

Warum Nürnberg und Bamberg die Grundsteuer senken

Nürnberg: Einnahmen höher als erwartet

In Nürnberg sinkt der Hebesatz 2026 von 780 auf 750 Prozent. Stadtkämmerer Thorsten Brehm begründet den Schritt damit, dass die Stadt trotz Senkung solide aufgestellt sei. Die Einnahmen aus der Grundsteuer fielen höher aus als zunächst kalkuliert, nachdem viele fehlerhafte Steuerdaten durch das Finanzamt korrigiert wurden.

Zudem wolle die Stadt angesichts steigender Wohn- und Mietkosten auch die Nebenkosten ihrer Bürger im Blick behalten.

Bamberg: Überschuss wird zurückgegeben

Noch deutlicher fällt die Senkung in Bamberg aus. Der Hebesatz sinkt von 635 auf 385 Prozent. Oberbürgermeister Andreas Starke spricht von einem bewussten politischen Signal. Die Grundsteuerreform solle der Stadt keine versteckten Mehreinnahmen bringen. Ein unerwarteter Überschuss werde nun an die Bürger zurückgegeben.

Wo Eigentümer 2026 mehr zahlen müssen

Würzburg: Höherer Hebesatz Millionenloch stopfen

Würzburg erhöht den Hebesatz auf 575 Prozent. Die Stadt begründet den Schritt mit einem erheblichen Haushaltsdefizit, das anders nicht zu schließen sei.

Erlangen: Mehrheit zahlt trotzdem weniger als früher

Auch Erlangen hebt den Hebesatz weiter an – auf 625 Prozent. Die Stadt verweist allerdings darauf, dass in rund 61 Prozent der Fälle die neue Grundsteuer 2025 unter dem Niveau von 2024 lag. Der höhere Hebesatz soll diese Effekte teilweise ausgleichen.

Beispielrechnung: Was bedeuten die neuen Hebesätze konkret für Eigentümer?

Bamberg: Deutliche Entlastung ab 2026

Annahme:
Grundsteuermessbetrag: 73 Euro

Bamberg bis Ende 2025

  • Hebesatz: 635 Prozent
  • Rechnung: 73 € × 6,35
  • Jährliche Grundsteuer: 463,55 Euro

Bamberg ab 1. Januar 2026

  • Hebesatz: 385 Prozent
  • Rechnung: 73 € × 3,85
  • Jährliche Grundsteuer: 281,05 Euro

Unterschied

  • Ersparnis pro Jahr: 182,50 Euro

Beispielrechnung Erlangen: Erhöhung ab 2026

Annahme:
Grundsteuermessbetrag: 73 Euro

Erlangen im Jahr 2025

  • Hebesatz: 590 Prozent
  • Rechnung: 73 € × 5,90
  • Jährliche Grundsteuer: 430,70 Euro

Erlangen ab 1. Januar 2026

  • Hebesatz: 625 Prozent
  • Rechnung: 73 € × 6,25
  • Jährliche Grundsteuer: 456,25 Euro

Unterschied

  • Mehrbelastung pro Jahr: 25,55 Euro

Grundsteuer verfassungswidrig?

Immer wieder wird gegen die neue Grundsteuer geklagt. Zuletzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) jedoch eine Klage gegen die Reform abgewiesen, wie br.de berichtet. Nach Auffassung des Gerichts ist die Neuregelung in NRW, Sachsen und Berlin nicht offensichtlich verfassungswidrig. Die Berechnung der Grundsteuer auf Grundlage des Bundesmodells darf dort damit weiterhin erhoben werden.

Wichtig für Eigentümer im Freistaat: Bayern ist von diesem Urteil nicht betroffen. Der Freistaat wendet ein eigenes Grundsteuermodell an, das sich bewusst vom Bundesmodell unterscheidet und rechtlich separat zu bewerten ist. Allerdings sind auch gegen dieses Modell Klagen anhängig. Eine davon liegt derzeit beim Bundesfinanzhof, der eine Verhandlung und Entscheidung für das zweite Halbjahr 2026 angekündigt hat.

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