Ratgeber

Wärmepumpe nachrüsten: Hier lauern die versteckten Kosten

Wärmepumpe nachrüsten - Kosten

Autorenbild Kilian Treß
immowelt App herunterladen

Die Website sagt 15.000 Euro. Der Endpreis mit Einbau liegt aber bei 35.000 Euro. Dieses Erlebnis machen gerade Tausende Eigentümer in Deutschland. Der Wärmepumpen-Einbau im Altbau produziert Folgekosten, die im ersten Kaufangebot nicht auftauchen.

Die 7 Posten, die im ersten Angebot fehlen

Kein Anbieter lügt, wenn auf der Website Wärmepumpen für 15.000 Euro angeboten werden. Er nennt in dem Fall nur den Gerätepreis. Es ist allerdings nicht wie beim Auto, dass man nun einsteigen und losfahren kann. Damit die neue Heiztechnik funktioniert fehlt noch der Einbau: Und das ist es, was den Preis wirklich in die Höhe treibt.

1. Der hydraulische Abgleich

Wer Bundesförderung (BEG) beantragen will, muss einen hydraulischen Abgleich nachweisen. Ohne ihn läuft die Wärmepumpe ineffizient: Manche Räume werden zu warm, andere zu kalt. Die Kosten: 500 bis 1.500 Euro. Das ist der erste Teil, den du zusätzlich einkalkulieren musst.

2. Der Energieberater — ohne ihn gibt es keine Förderung

Die BEG-Förderung erfordert einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE), der den Antrag stellt und die Maßnahme begleitet. Kosten: 1.000 bis 2.500 Euro. Diese Position fehlt in nahezu jedem Installateur-Angebot, weil Installateure keine Energieberater sind.

3. Der Elektroanschluss

Eine Wärmepumpe zieht je nach Modell 3 bis 15 Kilowatt. Viele Altbauten haben Zählerkästen, die das nicht verkraften. Ergebnis: Der Elektriker muss ran — Zählerschrank erneuern, Leitungen verstärken, Tarif wechseln. Das kostet 500 bis 3.000 Euro extra und taucht im Heizungsangebot grundsätzlich nicht auf.

4. Die Heizkörper

Wärmepumpen arbeiten am effizientesten mit Vorlauftemperaturen unter 45 Grad. Alte Heizkörper aus den 1970ern oder 1980ern sind für 70 Grad ausgelegt — sie heizen bei 45 Grad kaum. Die Lösung: Neue, größere Niedertemperaturheizkörper oder Fußbodenheizung. In einem Haus mit 8 Räumen kosten allein die Heizkörper 4.000 bis 8.000 Euro zusätzlich.

5. Die Kernbohrung

Das Außengerät der Wärmepumpe muss mit dem Innengerät verbunden werden. Dafür braucht es einen Wanddurchbruch — die sogenannte Kernbohrung. Je nach Wandstärke und Material: 300 bis 900 Euro. Plus Abdichtung, plus Leitungsführung durch den Keller.

6. Das Fundament fürs Außengerät

Das Außengerät der Wärmepumpe ist schwer, vibriert und braucht einen stabilen, ebenen Untergrund. Wer keinen geeigneten Platz hat, braucht ein Betonfundament oder Schwingungsdämpfer-Konstruktion. Kosten: 300 bis 1.500 Euro. Auch diese Position ist in 90 Prozent aller ersten Angebote nicht enthalten.

7. Der Pufferspeicher

Ohne Pufferspeicher taktet die Wärmepumpe ständig — sie schaltet sich in kurzen Abständen ein und aus. Das kostet Effizienz und Lebensdauer. Ein Pufferspeicher von 200 bis 500 Litern kostet inklusive Einbau 1.500 bis 3.500 Euro. Er ist technisch fast immer sinnvoll.

Die vollständige Kostenliste als Beispiel

Alle Positionen, die beim Wärmepumpen-Einbau im Altbau entstehen können — sortiert nach Häufigkeit:

Kostenposition Kostenspanne Tritt auf Pflicht?
Wärmepumpe (Gerät) 8.000 – 16.000 € immer ja
Installation & Inbetriebnahme 3.000 – 6.000 € immer ja
Pufferspeicher / Warmwasserspeicher 1.500 – 3.500 € fast immer empfohlen
Heizkörpertausch (je Raum) 300 – 800 € / Stück Altbau ohne FBH oft nötig
Fußbodenheizung nachrüsten 80 – 150 € / m² bei Kernsanierung optional
Elektroanschluss / Zählerkasten 500 – 3.000 € häufig oft nötig
Fundament / Aufstellung Außengerät 300 – 1.500 € fast immer ja
Leitungsführung / Kernbohrung 500 – 2.500 € häufig oft nötig
Hydraulischer Abgleich 500 – 1.500 € immer Pflicht (BEG)
Energieberater (für Förderantrag) 1.000 – 2.500 € bei Förderung Pflicht (BEG)
Entsorgung alte Heizung 300 – 800 € immer ja
Gesamt (realistischer Altbau) 20.000 – 50.000 € vor Förderung  
Gesamt nach max. Förderung (70 %) 6.000 – 15.000 € bei optimaler Nutzung Die 70-%-Förderung gilt für Fälle mit allen Boni. Der Regelfall liegt deutlich tiefer.

 

So schützt du dich vor der Kostenfalle

Der wichtigste Satz vor jedem Wärmepumpen-Einbau: Hol dir drei Angebote — und verlange, dass alle Positionen aus dieser Liste enthalten sind. Ein Angebot, das nur Gerät und Einbau nennt, ist kein vollständiges Angebot.

Die folgenden Fragen solltest du jedem Installateur stellen:

  1. Ist der hydraulische Abgleich im Angebot enthalten?
  2. Ist ein Pufferspeicher eingeplant — wenn ja, welcher und warum?
  3. Wer stellt den BEG-Förderantrag — und ist ein Energieberater bereits eingebunden?
  4. Brauche ich für meinen Elektroanschluss einen neuen Zählerkasten?
  5. Sind meine Heizkörper für Niedrigtemperatur geeignet — wenn nicht, was kostet der Tausch?
  6. Gibt es einen geeigneten Aufstellplatz — und was kostet das Fundament?

 

Wichtig: Förderantrag vor Beauftragung stellen

Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach die Förderung beantragt, verliert den Anspruch. Der Antrag muss über das BAFA-Portal gestellt werden — vor Vertragsunterzeichnung. Einzige Ausnahme: Die Angebotseinholung gilt nicht als Beauftragung.

Förderung beantragen: www.bafa.de | Energieberater finden: www.energie-effizienz-experten.de

Fazit: Die Wärmepumpe lohnt sich — aber nur mit dem richtigen Budget

Wer nur mit den Kaufkosten plant, wird böse überrascht. Wer mit 30.000 bis 40.000 Euro kalkuliert und die Förderung konsequent nutzt, kann unter dem Strich sogar sparen — und hat danach eine Heizung, die 20 Jahre lang günstig und klimafreundlich heizt.

(0)
0 von 5 Sternen
5
 
4
 
3
 
2
 
1
 
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.