Ratgeber

Viele Gartenbesitzer kennen diese Regel nicht: So hoch darf Sichtschutz wirklich sein

Autorenbild: Fabienne Leonard
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Viele Eigentümer gehen davon aus, dass Sichtschutzwände oder Zäune bis zu einer Höhe von 1,80 Meter grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Was tatsächlich erlaubt ist und wann eine Baugenehmigung nötig werden kann, erklären wir hier.

Hoher Sichtschutz: Braucht man bis 1,80 Meter wirklich keine Baugenehmigung?

Ob ein Sichtschutz genehmigungsfrei ist, richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung. Viele Bundesländer erlauben Einfriedungen oder Zäune bis zu einer bestimmten Höhe ohne Baugenehmigung – häufig sogar bis zwei Meter. Gleichzeitig können Bebauungspläne oder örtliche Gestaltungssatzungen strengere Vorgaben enthalten.

Deshalb gilt:

  • Die Landesbauordnung bestimmt, ob eine Genehmigung erforderlich ist.
  • Der Bebauungsplan kann niedrigere Maximalhöhen festlegen.
  • Zusätzlich gelten die Nachbarrechtsgesetze des jeweiligen Bundeslandes.

Gilt die 1,80-Meter-Regel auch für Hecken?

Während Zäune und Mauern bauliche Anlagen sind, gelten Hecken als Bepflanzung. Für sie greifen häufig andere Vorschriften, die je nach Bundesland variieren können. In Baden-Württemberg beispielsweise gilt für Hecken bis 1,80 Meter grundsätzlich ein Mindestabstand von 50 Zentimetern. Wird die Hecke höher, muss auch der Abstand entsprechend wachsen.

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Darf der Nachbar einen höheren Sichtschutz verlangen?

Ein Nachbar kann einen höheren Zaun oder eine höhere Hecke nicht einfach verlangen. Umgekehrt darf aber auch niemand ohne Weiteres einen übermäßig hohen Sichtschutz direkt an der Grundstücksgrenze errichten.

Kommt es zu Streitigkeiten, spielen mehrere Faktoren eine Rolle:

  • örtliche Bauvorschriften
  • Nachbarrechtsgesetze
  • Bebauungsplan
  • Beeinträchtigung durch Verschattung oder Einengung
  • ortsübliche Einfriedungen

Gerichte prüfen häufig den Einzelfall.

 

Wann wird ein Sichtschutz problematisch?

Probleme entstehen meist dann, wenn

  • der Sichtschutz deutlich höher als die ortsübliche Einfriedung ist,
  • Abstandsflächen nicht eingehalten werden,
  • der Bebauungsplan eine geringere Höhe vorgibt,
  • Nachbarn erheblich beeinträchtigt werden.

Vor allem massive Sichtschutzwände aus Holz, Kunststoff oder Stein werden baurechtlich oft anders bewertet als eine natürliche Hecke.

Diese Regeln sollten Gartenbesitzer kennen

Wer Ärger mit dem Nachbarn vermeiden möchte, sollte vor dem Bau folgende Punkte prüfen:

  • Welche Landesbauordnung gilt?
  • Gibt es einen Bebauungsplan?
  • Bestehen kommunale Gestaltungsvorschriften?
  • Welche Grenzabstände sind vorgeschrieben?
  • Ist eine Zustimmung des Nachbarn sinnvoll?

Ein kurzer Blick in die örtlichen Vorschriften erspart häufig langwierige Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Fazit

Die bekannte 1,80-Meter-Regel ist keine bundesweit verbindliche Vorschrift, sondern eher eine Orientierung, die sich aus verschiedenen Landesregelungen entwickelt hat. Ob ein Sichtschutz bis zu dieser Höhe tatsächlich ohne Baugenehmigung errichtet werden darf, hängt vom jeweiligen Bundesland, dem Bebauungsplan und den örtlichen Vorschriften ab. Wer dauerhaft auf der sicheren Seite sein möchte, sollte vor dem Bau die örtlichen Vorgaben prüfen oder beim zuständigen Bauamt nachfragen.

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