Selbst in Familien, die sich gut verstehen, kann eine gemeinsam geerbte Immobilie schnell zu Konflikten führen. Am besten lassen sich solche Streitigkeiten vermeiden, wenn der Nachlass bereits zu Lebzeiten sinnvoll geregelt wird. Wurde nichts vorbereitet, sind vor allem offene Kommunikation und Transparenz innerhalb der Erbengemeinschaft wichtig. Auch klare Vereinbarungen und die Unterstützung durch einen Notar oder Mediator können helfen, Konflikte zu vermeiden oder zu lösen.
Der effektivste Weg, Erbschaftsstreitigkeiten zu vermeiden, ist oft das persönliche Gespräch – idealerweise begleitet von einer neutralen Person. Foto: samia / stock.adobe.com
Was bedeutet es, eine Immobilie gemeinsam zu erben?
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht in Deutschland grundsätzlich eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass gehört den sogenannten Miterben gemeinschaftlich. Das bedeutet: Bei einer geerbten Immobilie gehört nicht jedem Erben automatisch ein bestimmtes Zimmer, eine Wohnung oder ein abgegrenzter Teil des Grundstücks.
Stattdessen gehört die Immobilie zunächst der Erbengemeinschaft als Ganzes. Die einzelnen Erben sind entsprechend ihrer Erbquote am gesamten Nachlass beteiligt.
Das kann die Verwaltung einer Immobilie kompliziert machen. Je nachdem, um welche Entscheidung es geht, gelten unterschiedliche Anforderungen. Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung können grundsätzlich mit einer Mehrheit entsprechend der Erbanteile beschlossen werden. Bei besonders weitreichenden Entscheidungen gelten dagegen strengere Voraussetzungen.
Eine Immobilie aus dem Nachlass zu verkaufen, können einzelne Miterben beispielsweise nicht einfach im Alleingang entscheiden. Gerade unterschiedliche Vorstellungen über Verkauf, Vermietung, Eigennutzung oder notwendige Investitionen können deshalb schnell zu Konflikten führen.
Am besten den Nachlass schon zu Lebzeiten regeln
Wenn du Immobilien besitzt und mehrere Personen als Erben infrage kommen, kannst du bereits zu Lebzeiten dazu beitragen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Ein wichtiges Instrument ist das Testament. Darin kannst du beispielsweise festlegen, wer welche Vermögenswerte erhalten soll. Auch Regelungen zur Nutzung einer Immobilie können sinnvoll sein – etwa wenn dein Ehepartner nach deinem Tod weiterhin darin wohnen können soll.
Dabei musst du allerdings unter anderem mögliche Pflichtteilsansprüche berücksichtigen. Ein Testament bedeutet daher nicht automatisch, dass jede gewünschte Aufteilung des Vermögens ohne weitere Konsequenzen möglich ist.
Eine weitere Möglichkeit ist die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten, beispielsweise im Wege einer Schenkung. Dabei können sich Eigentümer bestimmte Rechte vorbehalten, etwa einen Nießbrauch oder ein Wohnrecht.
Solche Übertragungen können sowohl erbrechtliche als auch steuerliche Auswirkungen haben. Gerade bei größeren Immobilienvermögen sollte die Gestaltung deshalb gemeinsam mit einem Notar und gegebenenfalls einem Steuerberater geplant werden.
Auch gesellschaftsrechtliche Lösungen können bei umfangreicherem Immobilienvermögen infrage kommen. Statt eine Immobilie später unmittelbar an mehrere Personen zu vererben, kann beispielsweise eine Gesellschaft Eigentümerin der Immobilie sein und die nächste Generation Gesellschaftsanteile erhalten. Ob eine solche Konstruktion sinnvoll ist, hängt allerdings stark vom Einzelfall ab.
Kommunikation und Transparenz sind entscheidend
Wurde zu Lebzeiten keine besondere Regelung getroffen, ist eine offene Kommunikation innerhalb der Erbengemeinschaft besonders wichtig.
Idealerweise klären die Miterben möglichst früh ihre jeweiligen Vorstellungen: Soll die Immobilie verkauft werden? Möchte ein Erbe sie selbst übernehmen? Soll sie vermietet werden? Oder soll die Immobilie zunächst im gemeinsamen Eigentum bleiben?
Eine offene Diskussion kann verhindern, dass unterschiedliche Erwartungen erst dann sichtbar werden, wenn bereits wichtige Entscheidungen anstehen.
Ebenso wichtig ist finanzielle Transparenz. Alle Miterben sollten nachvollziehen können, welche Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Immobilie entstehen.
Dazu gehören beispielsweise Grundsteuer, Versicherungen, Reparaturen, Instandhaltungskosten, Hausgeld oder Mieteinnahmen. Übernimmt ein Miterbe zunächst bestimmte Kosten oder verwaltet er die Einnahmen, sollte dies sauber dokumentiert und gegenüber den anderen Beteiligten offengelegt werden.
Klare Vereinbarungen für die Erbengemeinschaft treffen
Um Streitigkeiten zu vermeiden, können die Miterben untereinander klare Vereinbarungen über die Verwaltung und Nutzung der Immobilie treffen.
Darin kann beispielsweise geregelt werden, wer sich um die laufende Verwaltung kümmert, wie Kosten verteilt werden, wie mit Mieteinnahmen umgegangen wird oder wer die Immobilie nutzen darf.
Auch kann vereinbart werden, wie bestimmte Entscheidungen getroffen werden sollen und wie vorzugehen ist, wenn ein Miterbe seinen Anteil wirtschaftlich realisieren möchte.
Je größer der Wert der Immobilie und je komplexer die familiäre Situation ist, desto sinnvoller ist es, solche Vereinbarungen professionell aufsetzen und rechtlich prüfen zu lassen.
Professionelle Unterstützung kann Konflikte entschärfen
Wenn die Gespräche innerhalb der Familie schwierig werden, kann die Unterstützung durch einen neutralen Dritten sinnvoll sein.
Ein Notar kann insbesondere bei der rechtssicheren Gestaltung von Vereinbarungen, der Übertragung von Immobilien oder der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft eine wichtige Rolle spielen.
Bei bereits bestehenden persönlichen Konflikten kann außerdem eine Mediation helfen. Ein neutraler Mediator unterstützt die Beteiligten dabei, Interessen und Konfliktpunkte herauszuarbeiten und gemeinsam eine Lösung zu entwickeln.
Gerade bei Erbstreitigkeiten kann das sinnvoll sein: Häufig geht es schließlich nicht nur um den finanziellen Wert einer Immobilie, sondern auch um persönliche Erinnerungen, unterschiedliche Vorstellungen von Fairness und lange bestehende familiäre Konflikte.
Eine außergerichtliche Einigung ist deshalb meist nicht nur günstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren, sondern kann auch dazu beitragen, die familiären Beziehungen zu erhalten.
Wenn keine Einigung möglich ist: die Teilungsversteigerung
Nicht jede Erbengemeinschaft findet eine gemeinsame Lösung. Möchte ein Miterbe die Gemeinschaft beenden und lässt sich keine Einigung über die Immobilie erzielen, kann als letztes Mittel eine Teilungsversteigerung infrage kommen.
Dabei wird die Immobilie auf Antrag eines Berechtigten versteigert. Der Erlös tritt anschließend an die Stelle der Immobilie und muss im Rahmen der weiteren Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verteilt werden.
Eine Teilungsversteigerung kann eine festgefahrene Situation zwar auflösen, ist aber häufig mit zusätzlichen Kosten, Zeitaufwand und wirtschaftlichen Risiken verbunden. Außerdem kann sie bestehende familiäre Konflikte weiter verschärfen.
Deshalb sollte sie in der Regel erst dann in Betracht gezogen werden, wenn eine einvernehmliche Lösung – etwa der Verkauf der Immobilie, die Übernahme durch einen Miterben oder eine anderweitige Aufteilung des Nachlasses – nicht möglich ist.
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