Der Wechsel zur Wärmepumpe konnte Hausbesitzer bislang teuer zu stehen kommen. Netzbetreiber verlangten hohe Gebühren für die Stilllegung des Gasanschlusses. Ein Gericht hat diese umstrittene Praxis nun gekippt – und damit eine zentrale Hürde beseitigt.
Der Umstieg von Gas auf Wärmepumpe ist politisch gewollt, in der Praxis aber oft mit unerwarteten Kosten verbunden. Foto: iStock.com / Thurtell
Hohe Zusatzkosten bremsten den Heizungswechsel
Der Umstieg von Gas auf Wärmepumpe ist politisch gewollt, in der Praxis aber oft mit unerwarteten Kosten verbunden. Neben Investitionen für neue Technik und Umbauten verlangten viele Netzbetreiber zusätzliche Gebühren für die Stilllegung des Gasanschlusses. Je nach Region summierten sich diese Forderungen auf mehrere Hundert oder sogar über tausend Euro. Für viele Eigentümer wirkte das wie eine Strafe für den Wechsel zu einer klimafreundlichen Heizung – obwohl genau dieser Schritt gefördert werden soll.
Gericht kassiert strittige Auslegung des Gesetzes
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat dieser Praxis nun eine klare Absage erteilt. Die Richter entschieden, dass Netzbetreiber die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht auf Verbraucher umlegen dürfen.
Die Berufung auf die Niederdruckanschlussverordnung ließ das Gericht nicht gelten. Im Kern geht es um die Auslegung der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). Das Gericht (Az. 6 UKl 2/25) wies die Argumentation der EWE Netz GmbH zurück, Paragraf 9 der Verordnung decke auch die Kosten für die Stilllegung ab.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der betroffene Netzbetreiber hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. Dennoch gilt die Entscheidung bereits als richtungsweisend.
Was Eigentümer jetzt beachten sollten
Verbraucherschützer empfehlen, bereits gezahlte Gebühren zu prüfen und gegebenenfalls zurückzufordern. Wer aktuell eine Rechnung für die Stilllegung erhält, sollte Widerspruch einlegen. Um zusätzliche Kosten durch Mahn- oder Inkassoverfahren zu vermeiden, kann eine Zahlung zunächst unter Vorbehalt erfolgen.
Uneinheitliche Gebührenpraxis in ganz Deutschland
Wie groß die Unterschiede bisher waren, zeigen frühere Erhebungen. Während viele Netzbetreiber keine Gebühren verlangten, riefen andere hohe Pauschalen auf. Bundesweit reichten die Forderungen zuletzt von rund 100 bis zu 2.300 Euro. Zusätzlich sorgten uneinheitliche Begriffe wie Stilllegung, Außerbetriebnahme oder Rückbau für Unsicherheit bei Verbrauchern.
Rückenwind für die Wärmepumpe
Das Urteil aus Oldenburg nimmt dem Heizungswechsel eine zentrale Kostenhürde. Sollte der Bundesgerichtshof die Entscheidung bestätigen, dürfte der Umstieg auf Wärmepumpen für viele Eigentümer planbarer und günstiger werden – und ein lange kritisierter Widerspruch in der Energiewende wäre beseitigt.
Geschrieben am 21.01.2026
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