Tiny House

Darf ich dauerhaft im Zelt auf meinem eigenen Grundstück wohnen?

Autorenbild: Andreas Steger
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Das eigene Grundstück, darauf ein Wohnzelt – und einfach einziehen: Klingt nach maximaler Freiheit. Doch darf man in Deutschland tatsächlich dauerhaft im Zelt auf dem eigenen Grund und Boden wohnen? Ganz so einfach ist es nicht. Denn auch Eigentümer dürfen ihr Grundstück nicht beliebig zum Wohnplatz machen.

Darf ich auf meinem Grundstück im Zelt wohnen?

Für ein paar Nächte das Zelt im eigenen Garten aufschlagen – das ist etwas völlig anderes, als dort dauerhaft seinen Lebensmittelpunkt einzurichten.

Denn nur weil einem das Grundstück gehört, bedeutet das nicht automatisch, dass darauf jede Art der Nutzung zulässig ist. Wer dauerhaft in einem Zelt oder einer Jurte wohnen möchte, muss insbesondere prüfen, was auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig ist und welche Vorgaben die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes macht. Das Baugesetzbuch regelt Vorhaben wie die Errichtung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen und lässt daneben ausdrücklich das Bauordnungsrecht und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften unberührt.

Eine pauschale Antwort nach dem Motto „Auf meinem Grundstück darf ich selbstverständlich zelten, solange ich möchte“ gibt es für dauerhaftes Wohnen deshalb nicht.

Wann wird aus Zelten dauerhaftes Wohnen?

Ein Zelt für ein Wochenende ist offensichtlich etwas anderes als eine Unterkunft, die das ganze Jahr über an derselben Stelle steht.

Gerade bei einer Jurte wird der Unterschied deutlich. Moderne Wohnjurten können mit Holzboden, Dämmung, Ofen, Strom, Küche oder sogar einem Badezimmer ausgestattet sein. Wer darin schläft, kocht und seinen Alltag verbringt, nutzt sie nicht mehr wie ein klassisches Campingzelt für einen kurzen Aufenthalt.

Ob eine solche Konstruktion baurechtlich relevant ist und welche Genehmigungen erforderlich sind, hängt allerdings vom konkreten Vorhaben und vom jeweiligen Landesrecht ab.

Wichtig: Auch „genehmigungsfrei“ bedeutet nicht automatisch „überall erlaubt“. Ein Vorhaben kann beispielsweise nach einer Landesbauordnung verfahrensfrei sein und trotzdem gegen andere öffentlich-rechtliche Vorgaben verstoßen.

Wer dauerhaft in einer Jurte leben möchte, sollte deshalb vor dem Kauf mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde klären, ob das auf dem konkreten Grundstück zulässig ist.

Darf ich auf einem unbebauten Grundstück einfach ein Zelt aufstellen?

Hier lauert eine der größten Fallen.

Die Vorstellung klingt zunächst verlockend: ein günstiges Grundstück auf dem Land kaufen, eine Jurte daraufstellen und sich damit die Kosten für ein Haus sparen.

Doch Eigentum macht aus einer beliebigen Wiese noch kein Wohngrundstück.

Besonders schwierig kann es werden, wenn das Grundstück im sogenannten Außenbereich liegt, also vereinfacht gesagt außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile. Dort sind Vorhaben nach § 35 BauGB nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Privates Wohnen in einer neu aufgestellten Jurte gehört nicht automatisch zu den dort privilegierten Vorhaben.

Deshalb sollte niemand ein vermeintlich günstiges Stück Land mit dem Plan kaufen, dort anschließend einfach dauerhaft im Zelt zu wohnen, ohne die Nutzung vorher abzuklären.

Und auf einem normalen Wohngrundstück?

Auch ein Grundstück mitten in einem Wohngebiet ist kein Freifahrtschein.

Dort kann beispielsweise ein Bebauungsplan bestimmen, welche Nutzung zulässig ist. Gibt es keinen entsprechenden Bebauungsplan, können wiederum andere planungsrechtliche Regeln greifen.

Interessant ist dabei ein Blick in die Baunutzungsverordnung: Sie behandelt Campingplatzgebiete ausdrücklich als eigene Form von Sondergebieten. In solchen Campingplatzgebieten sind Camping- und Zeltplätze zulässig. Das zeigt zugleich, dass ein dauerhafter Zeltplatz nicht einfach mit einer gewöhnlichen Wohnnutzung gleichgesetzt werden sollte.

Für den Eigentümer heißt das: Nicht allein das Zelt entscheidet, sondern auch das Grundstück und dessen zulässige Nutzung.

Was gilt speziell für eine Jurte?

Eine Jurte macht die Sache besonders interessant. Schließlich handelt es sich ursprünglich um ein transportables Rundzelt, das sich wieder abbauen lässt.

Moderne Wohnjurten können davon jedoch ziemlich weit entfernt sein. Sie stehen mitunter auf einer Plattform, besitzen einen festen Boden und verfügen über Dämmung, Heizung, Strom- und Wasseranschluss.

Je nach Ausführung und Nutzung stellen sich deshalb ähnliche Fragen wie bei anderen dauerhaft genutzten Unterkünften.

Dass eine Jurte aus Stoff besteht und theoretisch wieder abgebaut werden kann, bedeutet also nicht automatisch, dass man sie überall dauerhaft als Wohnung nutzen darf.

Genau deshalb sollte vor der Anschaffung geklärt werden, wie die zuständige Behörde das konkrete Modell und dessen geplante Nutzung einordnet.

Kann ich eine Jurte als Hauptwohnsitz anmelden?

Hier kommt neben dem Baurecht noch das Melderecht ins Spiel.

Das Bundesmeldegesetz definiert eine Wohnung als jeden umschlossenen Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Für Wohnwagen und Wohnschiffe enthält das Gesetz zusätzlich eine ausdrückliche Regel: Sie gelten als Wohnungen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

Bei einer dauerhaft bewohnten Jurte sollte die melderechtliche Einordnung deshalb mit der zuständigen Meldebehörde geklärt werden.

Vor allem sollte man zwei Fragen nicht miteinander verwechseln: Melderecht und Baurecht sind unterschiedliche Rechtsbereiche. Aus einer möglichen melderechtlichen Einordnung folgt nicht automatisch, dass das dauerhafte Aufstellen und Bewohnen der Jurte auf dem Grundstück baurechtlich zulässig ist.

Wohnen in einer Jurte: Warum die Idee trotzdem reizvoll ist

Dass sich Menschen für diese Wohnform interessieren, hat gute Gründe.

Eine moderne Jurte bietet auf vergleichsweise kleiner Fläche erstaunlich viel Platz. Ein Modell mit etwa acht Metern Durchmesser kommt beispielsweise auf rund 50 Quadratmeter Fläche. Je nach Ausführung lassen sich darin Schlafbereich, Küche, Wohnbereich und sogar ein kleines Bad unterbringen.

Gegenüber einem klassischen Haus benötigt eine Jurte außerdem weniger Material und lässt sich vergleichsweise schnell errichten und wieder abbauen.

Hinzu kommt das besondere Wohngefühl: Die runde Bauweise, der offene Grundriss und die Nähe zur Natur unterscheiden sich deutlich von einer klassischen Wohnung.

Gerade für Menschen, die minimalistisch leben möchten, klingt das verlockend.

Doch eine Jurte hat auch Nachteile

So idyllisch das Leben unter einer Zeltplane auf den ersten Blick wirken mag, im Alltag gibt es einige Herausforderungen.

Besonders wichtig ist die Dämmung. Ohne geeigneten Aufbau kann es im Winter schnell kalt und im Sommer unangenehm warm werden. Auch Feuchtigkeit, Sturm und andere extreme Wetterbedingungen stellen andere Anforderungen als bei einem Massivhaus.

Wer tatsächlich dauerhaft in einer Jurte leben möchte, muss sich außerdem Gedanken über Heizung, Strom, Trinkwasser und Abwasser machen.

Und auch der Platz ist begrenzt. Ein offener Grundriss wirkt großzügig, bietet aber weniger Rückzugsmöglichkeiten und Stauraum als ein klassisches Haus.

Einfach einziehen? Diese Fragen solltest du vorher klären

Wer mit einer Jurte oder einem anderen Zelt als dauerhaftem Zuhause liebäugelt, sollte deshalb nicht mit der Bestellung des Zelts anfangen.

Der erste Weg sollte zur zuständigen Gemeinde beziehungsweise Bauaufsichtsbehörde führen.

Dort sollte unter anderem geklärt werden:

  • Ist die geplante Wohnnutzung auf dem Grundstück zulässig?
  • Gibt es einen Bebauungsplan und was schreibt er vor?
  • Befindet sich das Grundstück im Innen- oder Außenbereich?
  • Wie wird die konkrete Jurte baurechtlich eingeordnet?
  • Ist eine Genehmigung erforderlich oder das Vorhaben verfahrensfrei?
  • Welche Anforderungen gelten für Strom, Wasser, Abwasser und gegebenenfalls Brandschutz?
  • Kann die Jurte an diesem Standort dauerhaft bewohnt werden?

Gerade der Außenbereich verdient besondere Aufmerksamkeit. Dort gelten für Vorhaben deutlich strengere Voraussetzungen als auf vielen Grundstücken innerhalb bebauter Gebiete.

Fazit: Eigenes Grundstück bedeutet nicht automatisch freie Wahl

Die Vorstellung ist reizvoll: Grundstück kaufen, Jurte aufstellen und einziehen. So einfach funktioniert dauerhaftes Wohnen im Zelt in Deutschland allerdings nicht.

Entscheidend ist nicht nur, wem das Grundstück gehört. Es kommt auch darauf an, wo es liegt, welche Nutzung dort zulässig ist, wie das Zelt oder die Jurte aufgestellt wird und welche Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes gelten. Das BauGB unterscheidet beispielsweise zwischen Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile und im Außenbereich.

Wer nur gelegentlich im eigenen Garten zeltet, befindet sich dabei in einer ganz anderen Situation als jemand, der dort dauerhaft seinen Lebensmittelpunkt einrichten möchte.

Deshalb gilt für den Traum von der eigenen Jurte: Erst klären, ob man auf dem Grundstück darin wohnen darf – und dann kaufen.

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