Die Sozialabgaben in Deutschland könnten drastisch steigen – auf bis zu 53 Prozent bis 2050. Die SPD bringt deshalb eine neue Einnahmequelle ins Spiel: Abgaben auf Dividenden und Mieteinnahmen. Doch die Kritik ist scharf – und die Fronten verhärtet.
Neue Einnahmequelle für leere Kassen? Die SPD prüft eine Gesundheitsabgabe auf Mieteinnahmen. Foto: iStock.com / Lothar Drechsel
Milliardenlücken bei Kranken- und Pflegekassen
Die Lage ist ernst. Gesetzliche Krankenkassen haben ihre Beiträge zuletzt mehrfach erhöht, die Pflegeversicherung schreibt seit Jahren rote Zahlen. Gleichzeitig wächst in einer alternden Gesellschaft der Bedarf an medizinischer Versorgung und Pflege überproportional stark.
Experten rechnen damit, dass die gesamten Sozialversicherungsbeiträge – derzeit bei rund 42 Prozent der beitragspflichtigen Einkommen – bis 2035 auf etwa 48 Prozent und bis 2050 sogar auf 53 Prozent steigen könnten, wenn das Finanzierungssystem unverändert bleibt.
Bislang tragen vor allem Beschäftigte und Rentner diese Last. Genau hier setzt die SPD an.
SPD will Mieten und Dividenden heranziehen
In einem Beschlusspapier fordert die SPD, künftig auch Kapitalerträge und Mieteinnahmen zur Finanzierung von Gesundheits- und Pflegeversicherung heranzuziehen. Ziel sei eine „solidarischere“ Finanzierung, bei der sich mehr Einkommensarten beteiligen.
Das Argument: Wenn die Kostensteigerungen allein dem Faktor Arbeit aufgebürdet werden, verteuert das Beschäftigung zusätzlich und schwächt den Standort. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oder Empfänger hoher Dividenden blieben bislang außen vor.
Zudem verweist die SPD auf strukturelle Schieflagen im System. Nach Berechnungen aus Koalitionsverhandlungen summieren sich bis 2028 rund 63 Milliarden Euro an Ausgaben, die eigentlich aus dem Bundeshaushalt und nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden müssten. Dazu zählen etwa zu niedrige Beiträge für Bürgergeldempfänger oder pandemiebedingte Entnahmen aus Sozialkassen.
Die zentrale Frage lautet daher: Wer soll künftig zahlen – und wie?
Kritik: „Systembruch“ und Sondersteuer durch die Hintertür
Der Immobilienverband Deutschland IVD spricht von einem „grundlegenden Systembruch“. Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung beruhe auf dem Prinzip der Risikoäquivalenz: Beiträge orientieren sich am Erwerbseinkommen und am Lohnersatzrisiko. Mieteinnahmen seien hingegen Vermögenserträge – sie stünden in keinem direkten Zusammenhang mit dem versicherten Risiko.
Hinzu komme die praktische Umsetzung. Mieteinnahmen schwankten durch Leerstand, Instandhaltungskosten oder nachgelagerte Steuerfestsetzungen. Eine monatliche oder quartalsweise Beitragsbemessung wäre komplex und verwaltungsintensiv.
Besonders heikel ist die Beitragsbemessungsgrenze. Bleibt sie bestehen, würden hohe Mieteinkünfte nur begrenzt belastet. Fällt sie weg, entstünde faktisch eine Sonderabgabe ohne Obergrenze – was Kritiker als verkappte Steuer bezeichnen.
Auch die Altersvorsorge wird ins Feld geführt: Viele private Vermieter nutzen Immobilien gezielt als Baustein für den Ruhestand. Eine zusätzliche Abgabe würde diese Strategie empfindlich treffen.
Steuerlösung als Alternative?
Einige Ökonomen sehen einen einfacheren Weg: Statt neue Beitragsarten zu schaffen, könnte der Gesetzgeber bestehende Steuern – etwa die Abgeltungsteuer – erhöhen und den Bundeszuschuss für Gesundheit und Pflege ausweiten.
Das Problem: Steuereinnahmen sind nicht zweckgebunden. Eine garantierte Verwendung für Sozialkassen wäre politisch kaum dauerhaft festzuschreiben. Genau deshalb pocht die SPD auf eine „zweckgebundene Lösung“ innerhalb des Sozialversicherungssystems.
Alte Debatte, neue Dringlichkeit
Neu ist der Vorschlag nicht. Bereits Anfang 2025 hatte der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck eine ähnliche Idee eingebracht – und parteiübergreifend Kritik geerntet. Selbst Altkanzler Olaf Scholz bezeichnete das Konzept damals als „alten Hut“, der noch nie funktioniert habe.
Doch die finanzielle Lage der Sozialkassen verschärft sich weiter. Gleichzeitig fehlen dem Bund Milliarden im Haushalt. Der Spielraum für klassische Steuerzuschüsse ist begrenzt.
Damit steht die Politik vor einer Grundsatzentscheidung:
Soll die Finanzierung von Gesundheit und Pflege breiter aufgestellt werden – auch zulasten von Vermietern und Kapitalanlegern? Oder bleibt es beim bisherigen Modell, das vor allem Arbeitseinkommen belastet?
Fest steht: Ohne Reform dürfte die Abgabenquote weiter steigen. Und dann trifft es am Ende doch wieder die Beitragszahler.
Geschrieben am 14.02.2026
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