Ab dem 1. Juni wird es in Deutschland zumindest theoretisch möglich, was viele Energiespezialisten für einen wichtigen Schritt hin zu einem dezentralen Stromsystem halten: das sogenannte „Energy Sharing“. Dahinter steckt die Idee, dass Haushalte ihren selbst erzeugten Solarstrom künftig nicht mehr nur selbst verbrauchen oder günstig ins Netz einspeisen, sondern auch mit anderen teilen können – etwa mit Nachbarn, Freunden oder den eigenen Kindern in derselben Stadt.
Strom teilen statt einspeisen: Dank Energy Sharing sollen Nachbarn künftig gemeinsam von lokal erzeugtem Solarstrom profitieren können. Foto: joerghartmannphoto / stock.adobe.com
Bislang war das in Deutschland nur sehr eingeschränkt möglich. Zwar gibt es bereits Modelle wie Mieterstrom, doch dabei bleibt der Stromfluss im Prinzip auf ein einzelnes Gebäude begrenzt. Energy Sharing geht deutlich weiter: Der Strom kann künftig auch über das öffentliche Netz innerhalb eines größeren Radius weitergegeben werden.
Möglich machen soll das ein neuer Paragraph im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Mit § 42c setzt Deutschland eine Vorgabe der Europäischen Union in nationales Recht um. Ziel ist es, Bürger, kleine Unternehmen und lokale Gemeinschaften stärker an der Energiewende zu beteiligen und erneuerbare Energie dort zu nutzen, wo sie entsteht.
In der Theorie klingt das nach einem großen Fortschritt: Wer tagsüber mehr Solarstrom produziert als verbraucht, könnte diesen künftig direkt an andere weitergeben – statt ihn für eine vergleichsweise niedrige Einspeisevergütung an den Netzbetreiber zu verkaufen. Das würde lokale Stromgemeinschaften stärken und könnte langfristig helfen, Stromnetze zu entlasten.
Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail. Denn obwohl die gesetzliche Grundlage nun geschaffen wird, bedeutet das noch nicht automatisch, dass Verbraucher sofort loslegen können.
Was ab 1. Juni möglich ist
Mit der neuen Regelung erkennt das Gesetz erstmals offiziell sogenannte Bürgerenergiegemeinschaften an. Sie dürfen lokal erzeugten Strom gemeinschaftlich nutzen, auch wenn dafür das öffentliche Netz verwendet wird.
Wichtig dabei: Energy Sharing ersetzt keinen klassischen Stromvertrag. Teilnehmer bleiben weiterhin an einen Stromanbieter angeschlossen, da Solarstrom nicht rund um die Uhr verfügbar ist. Das Modell funktioniert daher eher als Ergänzung zum normalen Strombezug.
Außerdem entstehen weiterhin Netzkosten, weil der Strom physisch über das öffentliche Netz transportiert wird. Anders als viele Befürworter ursprünglich gehofft hatten, wird die Netznutzung also nicht kostenlos.
Experten sehen trotzdem großes Potenzial
Trotz vieler offener Fragen sehen Fachleute im Energy Sharing einen wichtigen Baustein für die Energiewende. Denn bislang profitieren vor allem Eigenheimbesitzer mit Solaranlage direkt vom günstigen Solarstrom. Menschen ohne eigenes Dach – etwa Mieter – gehen oft leer aus.
Durch lokale Stromgemeinschaften könnten künftig auch sie stärker eingebunden werden. Gleichzeitig würde mehr Solarstrom direkt vor Ort verbraucht, anstatt über weite Strecken transportiert zu werden.
Besonders in Wohnquartieren, Dörfern oder kleineren Gemeinden könnte das Modell künftig interessant werden. Dort ließen sich lokale Energie-Netzwerke aufbauen, in denen Erzeugung und Verbrauch besser aufeinander abgestimmt werden.
Die größte Hürde: die Praxis
Der entscheidende Punkt ist jedoch die technische und organisatorische Umsetzung. Damit Energy Sharing funktioniert, braucht es intelligente Stromzähler („Smart Meter“), digitale Abrechnungssysteme und Anbieter, die die Verteilung und Bilanzierung des Stroms übernehmen.
Genau daran hapert es bislang noch vielerorts in Deutschland. Smart Meter sind noch längst nicht flächendeckend installiert, viele rechtliche Fragen zu Netzentgelten, Steuern und Umlagen sind noch offen.
Hinzu kommt: Für einzelne Privatpersonen dürfte die direkte Organisation zunächst kompliziert bleiben. Wahrscheinlich werden zunächst spezialisierte Energieplattformen oder Stadtwerke entsprechende Modelle anbieten.
Geschrieben am 20.05.2026
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