Endlich eine Zusage – und jetzt nur noch den Mietvertrag unterschreiben? Genau hier passieren die meisten Fehler. Zwischen Freude und Erleichterung bleibt oft keine Zeit, das Dokument in Ruhe zu prüfen. Doch wer jetzt nicht kurz stoppt, kann später böse Überraschungen erleben.
Schnellcheck Mietvertrag: Damit du mit einem guten Gefühl unterschreiben kannst. Foto: gpointstudio / stock.adobe.com
1. Kalt, warm, teuer? Was die Miete wirklich kostet
Eine Zahl steht groß im Vertrag – aber ist das schon die ganze Wahrheit? Wichtig ist: Unterschieden wird zwischen Kaltmiete und Warmmiete. Die Kaltmiete ist der reine Betrag für die Wohnung. Erst die Nebenkosten (Heizung, Wasser, Müll etc.) machen daraus die Warmmiete. Und selbst da kann es tückisch werden. Denn manche Dinge wie Internet, Strom oder Hausmeisterdienste sind nicht immer enthalten.
Steht zum Beispiel im Vertrag eine Warmmiete von 1.000 Euro, aber ohne Heizkosten, kann die tatsächliche Belastung locker bei 1.200 Euro liegen. Ein kurzer Blick in die Nebenkostenaufstellung zeigt, was drin ist – und was später noch obendrauf kommt.
2. Schönheitsreparaturen & Fristen: Wer muss was machen?
Oft überlesen – aber wichtig: Was steht zu Renovierungen im Vertrag? Die berühmten "Schönheitsreparaturen" sind rechtlich oft nicht bindend, tauchen aber trotzdem in vielen Verträgen auf. Achte besonders auf Formulierungen wie „regelmäßig“ oder „alle fünf Jahre“. Solche starren Fristen wurden vom Bundesgerichtshof bereits mehrfach gekippt. Trotzdem stehen sie noch in alten Vorlagen.
Auch beim Auszug kann es teuer werden: Muss die Wohnung "besenrein" oder „renoviert“ übergeben werden? Ein kleiner Unterschied – mit großen Folgen.
3. Wer zahlt was – und wann?
Ein genauer Blick auf Zahlungsfristen und Umlagen lohnt sich. Wann ist die Miete fällig? Steht etwas von "im Voraus", ist sie bereits am Monatsanfang zu überweisen – auch wenn man erst am 5. einzieht. Achtung bei "Betriebskostenpauschale" oder "Betriebskostenvorauszahlung": Nur bei der Vorauszahlung bekommst du nach einem Jahr eine Abrechnung – mit möglicher Rückzahlung. Bei Pauschale gibt es nichts zurück.
4. Was ist mit Einbauten oder Möbeln?
Wurde eine Einbauküche, ein Schrank oder ein Bett übernommen, muss das im Mietvertrag stehen – inklusive Zustand und Eigentumsverhältnissen. Sonst kann es bei Auszug Streit geben: Muss die Küche bleiben? Dürfen Einbauten entfernt werden? Und wer haftet bei Schäden? Auch der Übergabezustand der Wohnung (z. B. mit Protokoll) gehört idealerweise ins Schriftliche.
5. Haustiere, Untermiete, Balkon-Nutzung: Gibt es Einschränkungen?
Viele Verträge enthalten Regelungen zu Themen, über die man im Alltag gar nicht nachdenkt – z. B. Tierhaltung oder das Anbringen einer Satellitenschüssel. Auch wer denkt, im Sommer den Balkon nach Belieben nutzen zu dürfen, kann überrascht werden. Steht im Vertrag eine generelle Zustimmungspflicht des Vermieters bei Untervermietung oder Tierhaltung, ist Vorsicht geboten. Im Zweifel sollte das individuell ausgehandelt werden – vor der Unterschrift.
Fazit: Auch wenn’s schnell gehen muss: Zwei Dinge sollten vor der Unterschrift auf jeden Fall im Mietvertrag geprüft werden – was die Miete am Ende wirklich kostet und welche Verpflichtungen du beim Einzug und Auszug übernimmst. Wer das einmal richtig liest, spart sich später viel Ärger – und vielleicht auch Geld.
Geschrieben am 17.07.2025
von
0% der Leser fanden diesen Artikel hilfreich


Seite weiterleiten
Artikel drucken