Ratgeber

Schneechaos vor der Haustür? Wer jetzt in Thüringen streuen muss

Fällt der erste Schnee, ist auch die Räum- und Streupflicht wieder Thema für Hauseigentümer. Diese Regelungen gelten in Thüringen, um Sicherheit auf Gehwegen zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Aktuelle Regelungen zur Räum- und Streupflicht in Thüringen

In Thüringen müssen die Gemeinden dafür sorgen, dass Straßen und Gehwege von Schnee und Eis innerhalb geschlossener Ortschaften befreit werden. Diese Aufgabe können die Gemeinden aber an die Besitzer von angrenzenden Grundstücken weitergeben, wenn sie das in ihrer Satzung festlegen.

Wann muss in Thüringen geräumt werden?

Wie genau und wann geräumt werden muss, entscheidet jede Gemeinde selbst. Zum Beispiel gilt in Erfurt, dass werktags von 6:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8:00 bis 20:00 Uhr Schnee geräumt und gestreut werden muss. Schnee, der später fällt, sollte bis zum nächsten Morgen um 6:00 Uhr entfernt sein.

Darf ich mit Salz streuen?

In Thüringen ist das Streuen mit Salz auf Gehwegen grundsätzlich nicht erlaubt, da es die Umwelt schädigt und Straßen sowie Pflanzen beeinträchtigen kann. Stattdessen sollen umweltfreundliche, abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt verwendet werden. Ausnahmen gibt es nur in besonderen Fällen, zum Beispiel bei extremer Glätte, die mit anderen Mitteln nicht sicher zu beseitigen ist. Die genauen Regelungen hierzu legt jede Gemeinde individuell fest.

Was passiert bei Nichtbeachtung der Räum- und Streupflicht?

Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Zudem haftet der Verantwortliche im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zivilrechtlich für Unfälle, die aufgrund von Vernachlässigung der Räumpflicht passieren.

So kannst du effektiv Schneeräumen

  • Frühzeitiges Räumen: Fang rechtzeitig mit dem Schneeräumen an, um eine Verdichtung des Schnees zu vermeiden.
  • Geeignete Streumittel: Verwende zum Streuen abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt. Der Einsatz von Streusalz ist in vielen Gemeinden nur eingeschränkt erlaubt, da es Umwelt und Infrastruktur schädigen kann.
  • Breite des geräumten Weges: Gehwege sollten bis zu einer Breite von mindestens 1,5 Metern frei geräumt werden, damit zwei Personen problemlos aneinander vorbeigehen können.
  • Schneelagerung: Den geräumten Schnee kannst du am Rand des Gehwegs oder, falls nötig, am Fahrbahnrand, lagern, ohne den Verkehr zu behindern. Achte darauf, dass Gullys und Hydranten frei bleiben.
  • Kontrolle bei Abwesenheit: Auch während deiner Abwesenheit, zum Beispiel im Urlaub, musst du deiner Pflicht nachkommen und eine Vertretung für den Winterdienst organisieren.

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