Ratgeber

Renovierungspass kommt ab Ende 2025: Was Eigentümer wirklich erwartet

Autorenbild Kilian Treß
immowelt App herunterladen

Ab Ende 2025 soll in Deutschland ein neues Instrument eingeführt werden, das für Millionen Eigentümer relevant wird: der Renovierungspass. Er ist Teil der nationalen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie – steht aber inhaltlich für sich. Für viele klingt das nach zusätzlicher Bürokratie, was ist da dran?

Was der Renovierungspass eigentlich ist

Der Renovierungspass ist eine Art „Langzeitplan“ für ein Gebäude. Fachleute analysieren die aktuelle energetische Situation und legen fest, welche Sanierungsschritte sich wann lohnen würden. Das Konzept ähnelt stark dem bekannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), wird aber künftig standardisiert und europaweit vergleichbarer aufgebaut sein.

Wichtig dabei:

  • Der Pass ist nicht verpflichtend.
  • Er dient der Planung, Orientierung und Förderlogik.
  • Er zeigt Eigentümern, welche Maßnahmen sinnvoll sind – und in welcher Reihenfolge.

Wie Eigentümer den Renovierungspass bekommen

Um an den Renovierungspass zu kommen, braucht es eine qualifizierte Energieberatung. Der Ablauf wird voraussichtlich so aussehen:

  1. Vor-Ort-Check: Eine Energieberaterin oder ein Energieberater prüft Gebäudehülle, Heizsystem, Fenster, Dach, Verbrauchsdaten und mögliche Schwachstellen.
  2. Analyse: Auf Basis der Daten wird berechnet, wie das Gebäude langfristig effizienter werden kann.
  3. Stufenplan: Die Fachkraft erstellt ein Dokument, das sinnvolle Sanierungsschritte über mehrere Jahre darstellt – inklusive grober Kosten, Einsparungen und möglicher Förderungen.
  4. Ausstellung des Passes: Der Renovierungspass wird digital und/oder in Papierform bereitgestellt.

Damit ist klar: Niemand kann sich den Pass selbst „zusammenschreiben“. Er muss professionell erstellt werden – und wird wahrscheinlich staatlich bezuschusst, ähnlich wie heute die Energieberatung.

Darf man ohne Renovierungspass noch sanieren?

Ja – und zwar uneingeschränkt. Der Renovierungspass ist kein Genehmigungsdokument. Eigentümer dürfen weiterhin:

  • Fenster austauschen
  • Fassaden sanieren
  • Dächer erneuern
  • Bäder modernisieren
  • Heizungen einbauen (unter Beachtung der geltenden GEG-Regeln)

Der Pass ist lediglich ein Werkzeug. Die EU zwingt niemanden, jede Maßnahme zuerst genehmigen zu lassen. Allerdings wird er künftig eine große Rolle bei Förderungen spielen. Wer Zuschüsse oder Kredite nutzen will, dürfte den Pass oft benötigen – nicht als Pflicht, sondern als Fördervoraussetzung.

Gibt der Renovierungspass vor, wer die Arbeiten machen darf?

Nein. Der Pass empfiehlt Maßnahmen – er schreibt aber keine Firmen vor. Eigentümer bleiben frei in ihrer Entscheidung, wen sie beauftragen.

Allerdings gilt weiterhin der übliche Grundsatz:

  • Mit Förderung: meist Fachbetrieb erforderlich
  • Ohne Förderung: Eigenleistung grundsätzlich möglich

Wer also selbst dämmen, renovieren oder vorbereiten will, darf das auch künftig tun. Nur bei förderfähigen Gewerken wie Heiztechnik, Dämmung oder Lüftungssystemen wird es – wie heute – Vorgaben geben, um die Qualität und Sicherheit zu gewährleisten.

Warum der Renovierungspass trotzdem wichtig wird

Der Pass wird für viele Eigentümer zu einem zentralen Instrument, weil er endlich Ordnung in die Sanierungsplanung bringt. Er zeigt, welche Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind, wie man sie in der richtigen Reihenfolge angeht und welche Förderungen möglich sind.

(6)
2.5 von 5 Sternen
5 Sterne
 
1
4 Sterne
 
1
3 Sterne
 
1
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
3
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.