Am 15. Februar musste die neu berechnete Grundsteuer erstmals gezahlt werden. Doch Millionen Eigentümer haben noch gar keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Was tun? Alte Grundsteuer weiterzahlen oder abwarten? Das raten Experten.
Am 15. Februar 2025 wird erstmals die neue Grundsteuer fällig. Foto: iStock.com / Oat Phawat
Seit Jahresbeginn gilt die neue Grundsteuer – am 15. Februar wird sie nun erstmals fällig. Doch viele Eigentümer in Deutschland haben noch immer keinen entsprechenden Bescheid erhalten. Sie wissen also nicht, wie viel sie zukünftig zahlen müssen.
Bezahlen oder abwarten? Experten uneins
Der Eigentümerverband Haus & Grund empfiehlt, vorerst keine Grundsteuer zu zahlen. Der Präsident des Verbands, Kai Warnecke, erklärt gegenüber welt.de: "Die alte Grundsteuer ist verfassungswidrig. Ohne neuen Bescheid ist eine Zahlung nicht erforderlich.“ Wer einen Lastschrifteinzug eingerichtet hat, sollte diesen gegebenenfalls widerrufen. Ein weiteres Problem: Wer unaufgefordert die alte Grundsteuer weiterzahlt, riskiert, dass überzahlte Beträge nicht automatisch angerechnet werden. Laut Haus & Grund gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung zur Verrechnung.
Doch nicht alle Juristen teilen diese Meinung. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS.LEGAL warnt vor rechtlichen Risiken, wie er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) sagte: "Grundstückseigentümer sind grundsätzlich verpflichtet, Grundsteuer zu zahlen. Eine eigenmächtige Zahlungseinstellung kann problematisch sein.“ Er rät, sich schriftlich an die zuständige Kommune zu wenden und eine offizielle Bestätigung über die Zahlungsmodalitäten einzuholen.
Grundsteuer-Chaos: Was kommt noch?
Während beispielsweise in Berlin fast alle Eigentümer bereits Bescheide erhalten haben, hängen viele in anderen Bundesländern in der Luft. Experten erwarten, dass zahlreiche Kommunen ihre Bescheide erst im zweiten Quartal 2025 verschicken – inklusive Rückforderungen für die ersten Monate des Jahres.
Hausbesitzer sollten zudem darauf achten, ihre Steuerbescheide genau zu prüfen. Falls Fehler auftreten, bleibt nur ein begrenztes Zeitfenster, um Einspruch einzulegen. In der Regel haben Eigentümer einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.
Geschrieben am 24.02.2025
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