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KfW-55-Förderung endet bald: Letzte Chance für Bauherren

Autorenbild: Andreas Steger
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Wer einen Neubau mit Effizienzhaus-55-Standard plant, sollte sich beeilen: Die staatliche KfW-55-Förderung läuft spätestens am 31. Dezember 2026 aus. Bis dahin können sich Bauherren noch einen zinsvergünstigten Kredit von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit sichern. Doch die Zeit drängt – und die Fördermittel könnten bereits vor Jahresende aufgebraucht sein.

Für viele Bauherren ist die KfW-Förderung ein wichtiger Baustein bei der Finanzierung ihres Eigenheims. Besonders interessant ist derzeit die Förderung für Neubauten im Effizienzhaus-55-Standard.

Nachdem das Förderangebot ursprünglich bereits Ende Juni 2026 auslaufen sollte, wurde es bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Eine weitere Verlängerung ist bislang nicht angekündigt.

Allerdings gibt es einen entscheidenden Haken: Die Förderung steht nur zur Verfügung, solange ausreichend Bundesmittel vorhanden sind. Sind diese vorher ausgeschöpft, kann das Programm auch schon vor dem offiziellen Stichtag enden.

Wer die Förderung noch nutzen möchte, sollte deshalb nicht bis Dezember warten, sondern möglichst zeitnah aktiv werden.

Bis zu 100.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit

Die KfW-55-Förderung ist Bestandteil des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ (KfW 297/298). Bauherren können darüber einen zinsvergünstigten Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit erhalten.

Anders als bei einem klassischen Zuschuss wird das Geld nicht verschenkt. Der finanzielle Vorteil entsteht durch die vergünstigten Kreditzinsen, die die Finanzierungskosten gegenüber einem herkömmlichen Bankdarlehen reduzieren können.

Damit das Bauvorhaben förderfähig ist, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Effizienzhaus-55-Standard: Der Neubau muss die energetischen Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 erfüllen.
  • Gültige Baugenehmigung: Diese muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vorliegen.
  • Klimafreundliche Heizung: Öl- und Gasheizungen sind ausgeschlossen. Die Wärmeerzeugung muss vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen.
  • Energieeffizienz-Experte: Ein zugelassener Experte muss die energetischen Anforderungen bestätigen.
  • Rechtzeitiger Antrag: Die Förderung muss grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens über einen Finanzierungspartner beantragt werden.
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Warum Bauherren den Antrag jetzt stellen sollten

Bis zum Jahresende bleiben nur noch wenige Wochen. Wer die KfW-55-Förderung nutzen möchte, muss jedoch mehr erledigen, als lediglich ein Formular auszufüllen.

Zunächst muss ein Energieeffizienz-Experte die Förderfähigkeit des Neubaus prüfen und die erforderliche Bestätigung erstellen. Anschließend wird der Förderkredit über eine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragt.

Wichtig: Entscheidend ist der Antragseingang bei der KfW bis spätestens 31. Dezember 2026 – nicht allein der Termin bei der Hausbank.

Bauherren sollten deshalb frühzeitig mit ihrem Finanzierungspartner sprechen und die notwendigen Unterlagen zusammenstellen. Denn neben der offiziellen Frist besteht das Risiko, dass die bereitgestellten Fördermittel schon vorher aufgebraucht sind.

Nach dem 31. Dezember: KfW-40-Förderung bleibt möglich

Wer die Frist für die KfW-55-Förderung verpasst, muss nicht vollständig auf staatliche Unterstützung beim Neubau verzichten.

Auch nach dem 31. Dezember 2026 soll die Förderung besonders energieeffizienter Neubauten über den Effizienzhaus-40-Standard im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ weiterhin möglich sein.

Dabei gelten allerdings strengere Anforderungen als beim Effizienzhaus 55. Ein Effizienzhaus 40 benötigt lediglich 40 Prozent der Primärenergie eines vergleichbaren Referenzgebäudes. Zusätzlich müssen unter anderem bestimmte Grenzwerte für Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus eingehalten werden.

Dafür sind ebenfalls attraktive Förderkredite vorgesehen:

  • Bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit für ein klimafreundliches Wohngebäude im Effizienzhaus-40-Standard.
  • Bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit, wenn zusätzlich die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erfüllt werden.

Die KfW-40-Förderung ist damit eine Alternative für Bauherren, die besonders energieeffizient bauen möchten oder die Frist für das Effizienzhaus 55 nicht mehr einhalten können. Die höheren energetischen Anforderungen sollten jedoch bereits bei der Planung berücksichtigt werden.

Einen ausführlichen Überblick über die verschiedenen Programme, Förderbeträge und Voraussetzungen bietet der Ratgeber KfW-Förderung für den Neubau: Programme, Zinsen und Antrag.

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