Im Freien

Ist doch nur ein großes Planschbecken – oder? In diesen Fällen wird der Pool genehmigungspflichtig

Autorenbild: Andreas Steger
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Ein eigener Pool im Garten gehört für viele zum Sommer einfach dazu. Doch bevor der erste Spatenstich erfolgt, sollten Hausbesitzer prüfen, ob das geplante Becken überhaupt ohne Genehmigung gebaut werden darf. Denn je nach Bundesland, Größe und Bauweise kann aus dem privaten Badevergnügen schnell ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben werden.

Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, regeln die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer. Einheitliche Vorschriften gibt es deshalb nicht. Während kleinere Gartenpools vielerorts ohne Genehmigung errichtet werden dürfen, gelten in anderen Ländern deutlich strengere Vorgaben.

Entscheidend sind unter anderem:

  • das Beckenvolumen,
  • die Bauweise (Aufstellpool oder fest eingebaut),
  • der Standort des Grundstücks sowie
  • mögliche Vorgaben aus Bebauungsplänen oder Schutzgebieten.

Größe spielt eine entscheidende Rolle

In vielen Bundesländern sind Pools mit einem Beckenvolumen von bis zu 100 Kubikmetern genehmigungsfrei. Allerdings gibt es Ausnahmen: Baden-Württemberg erlaubt beispielsweise häufig nur Becken bis 10 Kubikmeter ohne Genehmigung. Bayern oder Hessen sehen wiederum eigene Regelungen vor, während Brandenburg die zulässige Größe anhand der Beckenfläche bewertet.

Wer sich nicht sicher ist, sollte deshalb immer die Vorschriften seines Bundeslandes oder die Auskunft des zuständigen Bauamts heranziehen.

Aufstellpool oder Einbaupool?

Auch die Art des Pools ist entscheidend. Mobile Aufstellpools, die nur saisonal genutzt werden, sind meist unproblematisch. Dauerhaft eingebaute Pools gelten dagegen häufig als bauliche Anlage und unterliegen strengeren Anforderungen. Für Hallenbäder oder Indoor-Pools ist in vielen Fällen grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich.

Genehmigungsfrei bedeutet nicht regelfrei

Selbst wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist, müssen Bauherren weitere Vorschriften beachten. Dazu zählen unter anderem:

  • Abstandsflächen zum Nachbargrundstück,
  • Vorgaben des Bebauungsplans,
  • Regelungen in Natur-, Wasser- oder Denkmalschutzgebieten sowie
  • kommunale Satzungen.

Je nach Gemeinde kann zudem eine Bauanzeige oder Baumeldung erforderlich sein.

Im Zweifel beim Bauamt nachfragen

Wer einen fest eingebauten Pool plant, sollte sich frühzeitig beim örtlichen Bauamt informieren. So lassen sich spätere Probleme, Bußgelder oder im schlimmsten Fall sogar ein angeordneter Rückbau vermeiden.

Fazit: Ob für einen Pool eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Bundesland und den örtlichen Vorschriften ab. Größe, Bauweise und Standort spielen dabei eine zentrale Rolle. Wer sich vor Baubeginn informiert, kann den Sommer später unbeschwert im eigenen Garten genießen.

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