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Homeoffice als Selbstständiger: Muss ich ein Gewerbe anmelden – und darf ich überhaupt von zu Hause arbeiten?

Autorenbild Kilian Treß
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Viele Selbstständige glauben, dass sie im Homeoffice automatisch ein Gewerbe anmelden oder die Erlaubnis ihres Vermieters benötigen. Tatsächlich ist die Rechtslage deutlich differenzierter. Entscheidend ist nicht der Schreibtisch im Wohnzimmer – sondern die Auswirkungen der Tätigkeit.

Homeoffice ist nicht automatisch eine gewerbliche Nutzung

Wer als Angestellter im Homeoffice arbeitet, muss sich darüber keine Gedanken machen. Doch auch Selbstständige können ihre Tätigkeit häufig problemlos von zu Hause aus ausüben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits entschieden: Berufliche Tätigkeiten, die sich auf Schreibtischarbeit beschränken und keine Außenwirkung haben, gehören grundsätzlich noch zum normalen Wohnen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Grafikdesigner
  • Texter
  • Softwareentwickler
  • Übersetzer
  • Autoren
  • Berater mit rein digitalen Terminen

In diesen Fällen entstehen weder zusätzlicher Lärm noch Publikumsverkehr oder andere Belastungen für das Wohnhaus. Der entscheidende Begriff lautet: Außenwirkung.

Genau dieser Punkt wurde auch in einer aktuellen Reddit-Diskussion immer wieder angesprochen. Dort fragten sich Nutzer, ob ein selbstständiger Grafikdesigner im Homeoffice bereits eine Genehmigung des Vermieters benötigt.

Die Antwort liegt aber zwischen ja und nein. 

Juristisch kommt es darauf an, ob die Tätigkeit nach außen in Erscheinung tritt. Kritisch wird es beispielsweise, wenn:

  • regelmäßig Kunden die Wohnung besuchen,
  • Mitarbeiter dort arbeiten,
  • Lieferverkehr entsteht,
  • Werbeschilder angebracht werden,
  • erheblicher Lärm oder Gerüche entstehen.
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Dann kann der Vermieter seine Zustimmung verlangen oder die Nutzung sogar untersagen.

Das sogenannte "stille Gewerbe"

In der Praxis spricht man häufig vom stillen Gewerbe.

Gemeint sind Tätigkeiten, die praktisch ausschließlich am Computer stattfinden und für Nachbarn kaum wahrnehmbar sind. Genau diese Form der Arbeit wird von Gerichten regelmäßig anders bewertet als ein Geschäft mit Kundenverkehr.

Deshalb benötigen viele Freelancer oder Solo-Selbstständige trotz Gewerbeanmeldung kein separates Büro.

Gewerbeanmeldung bedeutet nicht automatisch Genehmigungspflicht

Ein häufiger Irrtum lautet: "Sobald ich ein Gewerbe anmelde, darf ich nicht mehr von meiner Wohnung aus arbeiten."

So einfach ist es nicht. Eine Gewerbeanmeldung und das Mietrecht sind zwei unterschiedliche Dinge.

Allerdings weist der BGH darauf hin, dass bereits die Nutzung der Wohnung als offizielle Geschäftsadresse eine Außenwirkung darstellen kann. Ob daraus tatsächlich ein Problem entsteht, hängt immer vom Einzelfall und den konkreten Auswirkungen auf das Wohnhaus ab.

Wann sollte der Vermieter informiert werden?

Eine Information oder Genehmigung ist insbesondere sinnvoll, wenn

  • Kunden regelmäßig vorbeikommen,
  • Waren gelagert oder versendet werden,
  • Mitarbeiter beschäftigt werden,
  • Maschinen oder Werkzeuge eingesetzt werden,
  • die Wohnnutzung deutlich in den Hintergrund tritt.

Je stärker sich die Wohnung wie ein Geschäftsbetrieb verhält, desto eher darf der Vermieter eingreifen.

Ein aktuelles Beispiel zeigt die Grenze

Auslöser der Diskussion war ein Fall aus Berlin: Bewohner eines Mehrfamilienhauses berichteten über eine Nachbarin, die ihre Wohnung offenbar für Sexarbeit nutzte. Dabei kam es laut Schilderungen zu ständigem Kundenverkehr, nächtlichen Streitigkeiten sowie Sachbeschädigungen im Hausflur.

Unabhängig vom konkreten Beruf war sich die Mehrheit der juristisch versierten Kommentatoren in einem Punkt einig:

Nicht die Tätigkeit selbst ist entscheidend – sondern die erheblichen Auswirkungen auf Mitbewohner und Hausgemeinschaft. Genau solche Fälle unterscheiden sich deutlich von einem klassischen Homeoffice-Arbeitsplatz.

Fazit

Selbstständig im Homeoffice zu arbeiten ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt.

Entscheidend ist jedoch, wie gearbeitet wird.

Wer allein am Schreibtisch sitzt und seine Arbeit vollständig digital erledigt, bewegt sich meist im Bereich einer zulässigen Wohnnutzung. Entstehen dagegen Kundenverkehr, Lärm oder andere erhebliche Auswirkungen, kann eine Zustimmung des Vermieters erforderlich sein.

Nicht jede Selbstständigkeit macht die Wohnung automatisch zu einem Gewerbebetrieb – ausschlaggebend ist immer die tatsächliche Nutzung.

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