Energie

Hohe Strafen drohen: Für diese Wärmepumpen gilt eine Wartungspflicht

Autorenbild: Andreas Steger

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Seit 2024 müssen Besitzer bestimmter Wärmepumpen mit Konsequenzen rechnen, wenn sie die vorgeschriebenen Kontrollen ignorieren. Während klassische Wärmepumpen im Einfamilienhaus nicht verpflichtend gewartet werden müssen, greifen neue EU-Vorgaben bei größeren Anlagen – und bei Verstößen sind empfindliche Strafen denkbar.

Gesetzliche Pflichten statt Mythos „wartungsfrei“

Lange galten Wärmepumpen als nahezu wartungsfrei – im Gegensatz zu Gasheizungen, die gesetzlich regelmäßig geprüft werden müssen. Der Grund: Wärmepumpen arbeiten ohne Verbrennung und erzeugen keine Abgase, weshalb sie unter die klassischen Kontrollpflichten nicht fallen.

Doch seit 2024 hat die EU ihre Regeln verschärft: Es geht um den Umgang mit Kältemitteln, die teils ein sehr hohes Treibhauspotenzial haben. Deshalb gelten für bestimmte Wärmepumpen nun verbindliche Prüfpflichten.

Ab 3 Kilogramm Kältemittel gilt die Pflicht

Nach der F-Gase-Verordnung müssen alle Wärmepumpen mit mehr als 3 Kilogramm Kältemittel einmal jährlich einer Dichtheitskontrolle unterzogen werden. Diese ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht. Ziel der Regelung ist es, Leckagen zu verhindern und klimaschädliche Emissionen zu reduzieren.

Betroffen sind vor allem:

  • größere Anlagen in Mehrfamilienhäusern
  • gewerbliche Wärmepumpen
  • zentrale Heizsysteme mit hoher Leistung

In Einfamilienhäusern liegt die Kältemittelmenge meist unter der 3-Kilo-Grenze. Hier besteht keine automatische Pflicht zur jährlichen Dichtheitskontrolle – dennoch ist eine regelmäßige Wartung aus betrieblichen Gründen sinnvoll.

Was passiert bei Verstößen?

Eigentümer, die ihrer Pflicht zur Dichtheitskontrolle nicht nachkommen, riskieren Bußgelder. Die Höhe kann regional variieren und hängt von der jeweiligen Durchsetzung der F-Gase-Verordnung im Inland ab – doch eines ist klar: Die Behörden haben die Einhaltung seit 2024 stärker im Blick.

Wer die Kontrolle versäumt, riskiert:

  • empfindliche Geldbußen
  • Probleme beim Versicherungsschutz im Schadensfall
  • mögliche Haftungsfragen bei Umweltschäden

Wartung bleibt auch darüber hinaus sinnvoll

Die gesetzliche Pflicht betrifft nur eine begrenzte Gruppe von Anlagen. Aber auch Besitzer von wartungsfreien Einfamilien-Wärmepumpen sollten nicht auf regelmäßige Inspektionen verzichten. Fachbetriebe empfehlen zumindest eine jährliche Sichtprüfung und Wartung etwa alle ein bis zwei Jahre.

Typische Prüfbereiche sind:

  • Luftwege und Filter
  • Pumpen, Ventilatoren und elektrische Anschlüsse
  • Regelung und Sensorik
  • bei Bedarf der Kältemittelkreislauf

Unbeachtete Mängel können die Effizienz senken und den Stromverbrauch langfristig erhöhen. Zudem können kleinere Schäden bei späterer Entdeckung deutlich teurer werden.

Unterschiede je nach System

Luft/Wasser-Wärmepumpen gelten als besonders wartungsarm, weil sie keine Erdsonden oder Brunnen benötigen. Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Systeme erfordern dagegen zusätzliche Prüfungen am Erdkreis oder Brunnen. Warmwasser-Wärmepumpen konzentrieren sich auf Filter und Wärmetauscher.

Praktische Tipps für Betreiber

  • Prüfpflicht klären: Fragen Sie Ihren Fachbetrieb, wie viel Kältemittel Ihre Anlage enthält.
  • Termin rechtzeitig planen: Ideal ist eine Wartung außerhalb der Heizperiode.
  • Dokumentation aufbewahren: Nachweise können bei Kontrollen oder im Schadensfall entscheidend sein.

Buchtipp: Das Wärmepumpen Handbuch ohne Fachchinesisch ist ein verständlicher Praxisratgeber für Hausbesitzer, die prüfen möchten, ob eine Wärmepumpe als Ersatz für ihre alte Heizung sinnvoll ist, und erklärt kompakt Funktionsweise, Voraussetzungen sowie Vor- und Nachteile. Zudem behandelt es Auswahl, Kosten, Förderung, Installation und Wartung und liefert klare Antworten auf typische Fragen rund um Betrieb und Effizienz.

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