Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) gibt es neue Möglichkeiten, gegen überhöhte Grundsteuer-Bescheide vorzugehen. Erfahre, wie du eine Aussetzung der Vollziehung beantragen kannst und was du dabei beachten musst.
Für Immobilienbesitzer bietet sich jetzt die Chance, aktiv gegen möglicherweise unfaire Grundsteuerwerte vorzugehen. Foto: adobe.Stock / Steve
Die neuesten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) bringen entscheidende Klarheit für Immobilienbesitzer, die sich gegen überhöhte Grundsteuer-Bescheide wehren möchten. Laut den BFH-Beschlüssen können Eigentümer nun die Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerwertbescheids beantragen, wenn sie nachweisen, dass der festgesetzte Wert um mindestens 40 Prozent höher ist als der tatsächliche Verkehrswert ihrer Immobilie.
Wie funktioniert das?
- Antrag stellen: Du musst schriftlich beantragen, dass die Vollziehung des Grundsteuerbescheids ausgesetzt wird.
- Nachweis erbringen: Belege, dass der festgestellte Wert den tatsächlichen Verkehrswert deiner Immobilie um mindestens 40 Prozent übersteigt, sind erforderlich. Dazu können Gutachten gehören.
- Fristen beachten: Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sollte zeitnah gestellt werden, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Das aktuelle Urteil des BFH hebt hervor, dass die pauschalen Werte, die bei der neuen Grundsteuerberechnung verwendet werden, nicht immer gerechtfertigt sind. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben entsprechende Erlassregelungen veröffentlicht, die es dir erleichtern, gegen übermäßige Steuerforderungen vorzugehen. In Ländern mit eigenem Grundsteuergesetz wie Bayern oder Baden-Württemberg gelten jedoch spezielle Regelungen.
Wichtige Punkte im Überblick
- BFH-Urteil: Das Gericht stellte fest, dass bei signifikanten Abweichungen vom tatsächlichen Wert eine Aussetzung möglich ist.
- Keine Verfassungsprüfung: Das Urteil prüfte nicht die Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells, sondern fokussierte sich auf die Möglichkeit zur Aussetzung bei erheblichen Wertabweichungen.
- Musterklagen: In einigen Bundesländern gibt es bereits Musterklagen, die teilweise gescheitert sind. Ob das Gesetz letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird, bleibt abzuwarten.
Für Immobilienbesitzer bietet sich jetzt die Chance, aktiv gegen möglicherweise unfaire Grundsteuerwerte vorzugehen. Sorge dafür, dass du alle notwendigen Schritte zur Beantragung der Aussetzung der Vollziehung rechtzeitig und korrekt durchführst.
Geschrieben am 18.08.2024
von
0% der Leser fanden diesen Artikel hilfreich
Seite weiterleiten
Artikel drucken