Immobilienkauf

Hauskauf in Sicht? Was du vorher mit deinem Partner klären solltest

Autorenbild Kilian Treß
immowelt App herunterladen

Wer gemeinsam ein Haus kauft, trifft eine Entscheidung fürs Leben – mit oder ohne Ehevertrag. Doch während das Gesetz Ehepaare umfassend schützt, müssen unverheiratete Paare vieles selbst regeln. Wer das versäumt, riskiert im schlimmsten Fall nicht nur Geld, sondern auch das Dach über dem Kopf.

Dinge, die Paare beachten sollten beim Hauskauf

  • Grundbucheintrag

  • Kredit-Haftung beider Partner

  • Risiko der Teilungsversteigerung bei Trennung

  • Partnerschaftsvertrag zur Absicherung

  • Testament und Wohnrecht für den Todesfall

  • Risikolebensversicherung zur finanziellen Absicherung

  • GbR als alternative Eigentumsform

Heiraten – und dann kaufen: was sich dadurch ändert

Eheleute profitieren bei der Finanzierung stark vom Steuerrecht. Wer gemeinsam veranlagt wird, kann durch das Ehegattensplitting monatlich mehrere Hundert Euro sparen. Das entlastet das Haushaltsbudget – und sorgt dafür, dass die Baufinanzierung schneller getilgt ist oder die Immobilie etwas größer ausfallen kann.

Viel entscheidender sind aber die juristischen Vorteile: Im Todesfall erbt der Ehepartner automatisch. Beim Kauf nach der Hochzeit kann eingebrachtes Eigenkapital außerdem über den Zugewinnausgleich geschützt werden. Wer also zuerst heiratet und danach kauft, kann Vermögensunterschiede im Zweifel besser auffangen – und sich gegen Trennung oder Tod absichern.

Kein Trauschein, aber ein Haus: was dann wichtig wird

Ein Hauskauf ohne Ehe ist rechtlich möglich – aber ohne Netz und doppelten Boden. Paare, die sich bewusst gegen die Ehe entscheiden, sollten sich mit ihrer Entscheidung nicht automatisch gegen vertragliche Absicherung stellen. Im Gegenteil: Gerade hier ist Vorbereitung alles.

  • Wer im Grundbuch steht, dem gehört das Haus. Wer nicht drinsteht, hat keine Ansprüche – egal wie viel Geld oder Arbeit investiert wurde.
  • Bei gemeinsamer Finanzierung haften beide Partner zu 100 Prozent für den Kredit – auch wenn einer ausfällt.

Im Trennungsfall kann das böse enden: Wenn man sich nicht gütlich einigt, bleibt oft nur die Teilungsversteigerung. Die Immobilie wird zwangsweise verkauft, oft deutlich unter Wert – der Streit ist damit selten gelöst, aber das Eigentum verloren.

Partnerschaftsvertrag oder GbR: juristisch, aber sinnvoll

Wer nicht heiratet, braucht andere Absicherungen. Die häufigste Lösung ist ein notarieller Partnerschaftsvertrag. Darin wird geregelt, wer wie viel eingebracht hat, was im Trennungsfall passiert, wer bleibt – und wer auszahlt. Auch das Thema Tod sollte geklärt werden, etwa über ein Testament oder ein im Grundbuch verankertes Wohnrecht.

Eine GbR kann zusätzlich eine Option sein, vor allem wenn flexible Besitzanteile gewünscht sind. Sie ist aber aufwändiger, unterliegt steuerlichen Pflichten und macht die Verwaltung der Immobilie komplexer. In der Praxis wählen die meisten Paare daher eher die Kombination aus Grundbucheintrag und Vertrag.

Wenn der schlimmste Fall eintritt

Am härtesten trifft es Paare ohne Regelung im Todesfall. Stirbt ein Partner, hat der andere – anders als in der Ehe – keinen gesetzlichen Erbanspruch. Das bedeutet: Der Anteil an der Immobilie geht an die Eltern, Geschwister oder Kinder des Verstorbenen. Will der überlebende Partner die Immobilie behalten, muss er die Erben auszahlen – und das oft in kurzer Zeit. Wird das versäumt oder verweigert, kann auch hier eine Teilungsversteigerung drohen.

Gerade deshalb sind Testamente, Lebensversicherungen und gegenseitige Absicherungen essenziell. Wer sich gegenseitig zum Begünstigten einer Risikolebensversicherung macht, kann zum Beispiel im Todesfall wenigstens die Finanzierung weitertragen oder Erben auszahlen. Auch das Wohnrecht lässt sich rechtssicher eintragen – allerdings nur, wenn man es rechtzeitig macht.

Fazit: Liebe ist privat – Eigentum nicht

Ob mit oder ohne Ehe: Der Hauskauf ist kein Liebesbeweis, sondern ein langfristiges Finanzprojekt mit juristischen Folgen. Ehepaare sind durch das Gesetz besser gestellt – steuerlich, erbrechtlich und im Trennungsfall. Wer sich dagegen entscheidet, sollte das bewusst tun – aber nicht leichtfertig. Denn wenn man schon gemeinsam eine Immobilie kauft, sollte man auch gemeinsam regeln, was im Ernstfall gilt.

Eine gute Beziehung schützt vor Streit – aber eben nicht vor Gesetzeslücken. Wer das weiß, kann auch ohne Trauschein sicher wohnen.

Entdecke Immobilienpreise in deiner Region!

Preise ansehen

(5)
4 von 5 Sternen
5 Sterne
 
2
4 Sterne
 
2
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
1
1 Stern
 
0
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.