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Haushaltshilfe mit Pflegegrad 1 bis 3: Warum der Verzicht auf Unterstützung falsch ist

Autorenbild Kilian Treß
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Pflege, Familie, Alltag und Haushalt gleichzeitig zu organisieren, wird für viele Menschen irgendwann zur Dauerbelastung. Gerade Angehörige versuchen oft über lange Zeit, alles alleine zu schaffen – bis Erschöpfung und Überforderung zum Alltag werden. Dabei gibt es bereits ab Pflegegrad 1 finanzielle Unterstützung für Haushaltshilfen und Alltagsbegleitung. Trotzdem verzichten viele Betroffene darauf, obwohl ihnen die Leistungen zustehen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Bereits ab Pflegegrad 1 können monatliche Entlastungsleistungen für Haushaltshilfen genutzt werden.
  • Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Budgets und zusätzliche Leistungen zur Verfügung.
  • Wichtig ist, dass die Haushaltshilfe offiziell anerkannt ist – sonst übernimmt die Pflegekasse die Kosten oft nicht.

Warum viele Familien dauerhaft an ihre Grenzen geraten

Pflege findet selten „nebenbei“ statt. Oft kommen Arzttermine, Einkäufe, Organisation, Wäsche, Kochen und die emotionale Belastung gleichzeitig zusammen. Angehörige übernehmen immer mehr Aufgaben, ohne es anfangs richtig zu merken.

Dazu kommt: Wer viel zuhause arbeitet, erlebt oft, dass die Grenzen zwischen Alltag und Erholung zunehmend verschwimmen. Man hat ständig das Gefühl, noch etwas erledigen zu müssen – und kommt mental kaum noch raus aus dem Alltag. Viele Menschen funktionieren deshalb einfach nur noch. Der Haushalt bleibt liegen, Termine stapeln sich und Pausen werden immer seltener.

Welche Leistungen es bei Pflegegrad 1 bis 3 gibt

Bereits Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Aktuell stehen dafür 131 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieses Geld kann beispielsweise für Haushaltshilfen, Einkaufsservices oder Alltagsbegleitung genutzt werden.

Bei Pflegegrad 2 und 3 kommen weitere Leistungen hinzu. Dazu gehören unter anderem Pflegesachleistungen oder zusätzliche Unterstützungsangebote durch ambulante Dienste.

Zur Orientierung:

  • Pflegegrad 1: 131 Euro Entlastungsbetrag monatlich
  • Pflegegrad 2: zusätzliche Pflegesachleistungen möglich
  • Pflegegrad 3: höhere Budgets und umfangreichere Unterstützung

Wichtig zu wissen: Die Leistungen werden meist nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen aktiv genutzt und bei der Pflegekasse eingereicht beziehungsweise abgerechnet werden. So kann es nicht zweckentfremdet werden.

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Wie man eine Haushaltshilfe bekommt

Der erste Ansprechpartner ist in der Regel die Pflegekasse. Dort kann ein Pflegegrad beantragt werden, falls noch keiner besteht. Nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wird entschieden, welcher Pflegegrad vorliegt.

Anschließend kann eine Haushaltshilfe oder Alltagsunterstützung organisiert werden. Dabei sollte man nicht einfach irgendeine private Hilfe beauftragen.

Entscheidend ist, dass der Anbieter offiziell anerkannt ist. Viele Pflegekassen übernehmen die Kosten nur dann, wenn die Haushaltshilfe über eine bestimmte Zulassung oder Registrierungsnummer verfügt.

Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen. Deshalb lohnt es sich immer, direkt bei der Pflegekasse nachzufragen:

  • Welche Anbieter sind anerkannt?
  • Welche Leistungen werden übernommen?
  • Wie läuft die Abrechnung?
  • Gibt es Eigenanteile?

Viele Dienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Teilweise müssen Rechnungen aber auch selbst eingereicht werden.

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Worauf man bei Anbietern unbedingt achten sollte

Gerade bei Haushaltshilfen gibt es große Unterschiede zwischen einzelnen Anbietern. Viele Familien gehen zunächst davon aus, dass jede Unterstützung automatisch über die Pflegekasse abgerechnet werden kann. Genau das ist jedoch häufig nicht der Fall.

Entscheidend ist, ob der Anbieter offiziell anerkannt ist.

Denn nur dann können Leistungen wie der Entlastungsbetrag oder bestimmte Unterstützungsangebote tatsächlich mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Anerkannte Anbieter verfügen dafür über eine Zulassung beziehungsweise Anerkennung als sogenanntes „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ nach § 45a SGB XI.

Wichtig dabei: Diese Anbieter besitzen in der Regel eine offizielle Anerkennungsnummer oder Registrierungsnummer. Teilweise wird sie auch als Institutionskennzeichen (IK-Nummer) bezeichnet. Über diese Nummer können Pflegekassen prüfen, ob der Dienst tatsächlich zugelassen ist und direkt abrechnen darf.

Gerade bei privaten Firmen oder selbstständigen Haushaltshilfen sollte man deshalb genauer hinschauen. Nicht jede Reinigungskraft oder Alltagshilfe erfüllt automatisch die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme.

Deshalb sollte man vorab immer fragen:

  • Gibt es eine Anerkennung nach § 45a SGB XI?
  • Liegt eine Registrierungs- oder IK-Nummer vor?
  • Ist der Anbieter bei den Pflegekassen gelistet?
  • Kann direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden?
  • Welche Leistungen werden konkret übernommen?

Seriöse Anbieter können diese Informationen normalerweise sofort nennen. Viele übernehmen anschließend auch die komplette Abrechnung mit der Pflegekasse und unterstützen bei Formularen oder Anträgen.

Gerade für Angehörige ist das eine enorme Entlastung. Denn im Pflegealltag fehlt häufig schlicht die Zeit, sich zusätzlich noch durch komplizierte Regelungen und Abrechnungen zu arbeiten.

Wichtig ist außerdem zu wissen: Die Regelungen unterscheiden sich teilweise je nach Bundesland. Deshalb lohnt es sich immer, zusätzlich direkt bei der eigenen Pflegekasse nachzufragen, welche Anbieter vor Ort anerkannt sind.

Worauf man bei Haushaltshilfen achten sollte

Nicht jede Unterstützung passt automatisch zur eigenen Situation. Gerade im Pflegealltag sind Zuverlässigkeit und Vertrauen besonders wichtig.

Außerdem sollte vorab klar sein:

  • welche Leistungen tatsächlich übernommen werden,
  • ob zusätzliche Kosten entstehen,
  • wie flexibel Termine möglich sind,
  • und ob die Hilfe regelmäßig verfügbar ist.

Viele Familien achten zunächst nur auf den Preis. Langfristig wichtiger ist jedoch oft, dass die Unterstützung zuverlässig funktioniert und den Alltag wirklich entlastet.

Warum viele die Leistungen trotzdem nicht nutzen

Ein häufiger Grund ist das schlechte Gewissen. Viele Angehörige denken, sie müssten die Pflege alleine schaffen oder hätten „noch keinen richtigen Anspruch“ auf Unterstützung. Dabei wurden genau diese Leistungen geschaffen, damit Pflege zuhause überhaupt langfristig möglich bleibt.

Hinzu kommt: Viele wissen schlicht nicht, wie viel Unterstützung ihnen tatsächlich zusteht. Andere empfinden die Anträge oder Regelungen als kompliziert und schieben das Thema deshalb vor sich her.

Am Ende verfällt jedoch häufig Geld, das eigentlich genau für diese Entlastung vorgesehen ist.

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