Wohnen

Feuerlöscher im Privathaushalt – Pflicht oder Kür?

Autorenbild: Andreas Steger

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Viele gehen davon aus, dass in jeder Wohnung ein Feuerlöscher hängen muss. Schließlich sind Rauchmelder längst gesetzlich vorgeschrieben. Doch wie sieht es beim Feuerlöscher aus – Pflicht oder nur freiwillige Vorsorge?

Pflicht oder nur Empfehlung?

Die klare Antwort: Für private Haushalte in Deutschland gibt es keine gesetzliche Feuerlöscher-Pflicht. Weder Eigentümer noch Mieter müssen verpflichtend einen Feuerlöscher in ihrer Wohnung oder im Einfamilienhaus bereithalten. Auch für private Autos gilt keine Mitführpflicht.

Anders sieht es im gewerblichen Bereich aus. Unternehmen, öffentliche Gebäude, Werkstätten oder Produktionsstätten unterliegen strengen Brandschutzvorgaben. Dort ist eine bestimmte Anzahl geeigneter Feuerlöscher gesetzlich vorgeschrieben – abhängig von Raumgröße und Brandrisiko.

Warum viele trotzdem einen haben

Auch ohne gesetzliche Pflicht kann ein Feuerlöscher im Ernstfall entscheidend sein. Experten sprechen vom sogenannten Entstehungsbrand – also der Phase, in der ein Feuer noch klein ist und sich noch mit einfachen Mitteln bekämpfen lässt. Gerade in Küche, Keller, Heizraum oder Garage kann schnelles Handeln größeren Schaden verhindern.

Wichtig dabei: Ein Feuerlöscher ersetzt keinen Rauchmelder. Rauchmelder sind in allen Bundesländern vorgeschrieben und dienen in erster Linie dem Schutz von Menschenleben. Sie warnen frühzeitig – löschen können sie allerdings nicht.

Wer einen hat, muss ihn auch warten

Was viele nicht wissen: Ein Feuerlöscher ist nur dann sinnvoll, wenn er im Ernstfall funktioniert. Für private Haushalte gibt es zwar keine gesetzliche Wartungspflicht. Dennoch empfehlen Fachleute dringend eine regelmäßige Prüfung.

Nach der einschlägigen Norm sollten tragbare Feuerlöscher alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person überprüft werden. Dabei werden Druck, Ventile, Dichtungen und das Löschmittel kontrolliert. Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Gerät eine entsprechende Prüfplakette.

Die Kosten für eine Wartung liegen meist zwischen 15 und 40 Euro. Nach etwa 20 bis 25 Jahren wird häufig ein Austausch empfohlen, da ältere Geräte wirtschaftlich oft nicht mehr instandgesetzt werden.

Im gewerblichen Bereich ist die regelmäßige Wartung dagegen verpflichtend. Dort gehört sie zu den kontrollierten Arbeitsschutzmaßnahmen.

Was Vermieter beachten müssen

Vermieter sind grundsätzlich nicht verpflichtet, in Wohnungen Feuerlöscher bereitzustellen. Installieren sie jedoch freiwillig Geräte in Gemeinschaftsbereichen wie Treppenhäusern, müssen diese regelmäßig gewartet werden. Die Wartungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebskosten umgelegt werden.

Sinnvoll oder übertrieben?

Ein Feuerlöscher ist keine Pflicht – aber eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme. Wer sich dafür entscheidet, sollte auf ein für Wohnräume geeignetes Modell achten und wissen, wie es im Notfall eingesetzt wird. Denn im Ernstfall zählt nicht nur das Gerät an der Wand, sondern auch die richtige Handhabung.

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