Zwischen Hoffnung und Frust: Die Kaution ist oft das letzte ungelöste Kapitel beim Auszug. Foto: Zamrznuti tonovi / stock.adobe.com
Kaution zurück? Klingt einfacher, als es ist
Die Mietkaution – eigentlich gedacht als Sicherheitsleistung für den Vermieter – wird schnell zur Quelle für Frust, Misstrauen und Streitigkeiten. Laut Mieterbund wird etwa jede dritte Kaution nicht oder nur teilweise zurückgezahlt, weil:
- kleinste Schäden als Vorwand genutzt werden, um Geld einzubehalten
- Nebenkostenabrechnungen hinausgezögert werden, was die Auszahlung verzögert
- unzulässige Pauschalen abgerechnet werden, zum Beispiel für Schönheitsreparaturen
Dabei ist rechtlich vieles klar geregelt. Nur: Viele kennen ihre Rechte nicht – und genau da liegt das Problem.
Das sagt das Gesetz zur Kautionsrückzahlung
Laut § 551 BGB darf der Vermieter maximal drei Nettokaltmieten als Kaution verlangen. Nach dem Auszug gilt:
Der Vermieter hat bis zu sechs Monate Zeit, um die Kaution zurückzuzahlen – in Einzelfällen sogar länger, etwa bei noch offenen Betriebskostenabrechnungen.
Das bedeutet aber nicht, dass er sich unbegrenzt Zeit lassen darf. Unverhältnismäßige Verzögerungen sind nicht erlaubt.
Warum so viel Frust?
Viele Mieter berichten, dass sie auf Anfragen keine Antworten erhalten, pauschale Abzüge gemacht werden oder sogar die komplette Kaution einbehalten wird – ohne Begründung. Der Frust entsteht oft, weil:
- die Kommunikation mit Vermietenden stockt
- unklare Klauseln im Mietvertrag ausgenutzt werden
- Mieterinnen und Mieter nicht wissen, wie sie sich wehren können
So holst du dir deine Kaution erfolgreich zurück
Damit dir das nicht passiert, hier die wichtigsten Tipps für eine stressfreie Kautionsrückzahlung:
- Protokoll beim Ein- und Auszug machen – am besten mit Fotos
- Schriftliche Übergabe mit Zeugen – sichert deine Position
- Frist setzen – nach dem Auszug schriftlich zur Rückzahlung auffordern
- Einschreiben mit Rückschein nutzen – damit du Beweise hast
- Mietrechtliche Beratung einholen – zum Beispiel beim Mieterverein
Tipp: Du darfst die letzte Miete nicht einfach mit der Kaution verrechnen – das ist rechtlich nicht zulässig und kann gegen dich verwendet werden.
Was tun bei Ärger?
Wenn der Vermieter mauert, hilft oft nur der rechtliche Weg. Erste Schritte:
- Formlose Zahlungsaufforderung mit Frist von 14 Tagen
- Schlichtungsstelle oder Mieterverein einschalten
- Klage beim Amtsgericht einreichen – meist lohnt sich das finanziell
In vielen Fällen reicht schon ein anwaltliches Schreiben, um Bewegung in die Sache zu bringen.
Fazit: Kaution – dein gutes Recht, kein Geschenk
Die Mietkaution gehört am Ende des Mietverhältnisses dir – und zwar komplett, wenn keine berechtigten Ansprüche bestehen. Informiere dich, dokumentiere alles sauber und trau dich, dein Recht einzufordern. Dann wird aus Frust vielleicht doch noch Genugtuung.
Geschrieben am 21.05.2025
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