Katzenliebhaber aufgepasst: Nicht immer ist die Haltung von Haustieren in der Mietwohnung problemlos möglich. Hier erfährst du, wann der Vermieter Katzen verbieten darf und welche Rechte du hast.

Katzen in der Mietwohnung: Sind sie klassische Kleintiere? Foto: Jana Weichelt / adobe.stock.com
1. Das Wichtigste vorab: Generelles Katzenverbot unzulässig
Ein generelles Verbot für Haustiere wie Katzen im Mietvertrag ist rechtlich nicht haltbar. Das hat der Bundesgerichtshof 2013 (Az.: VIII ZR 168/12) entschieden. Katzen dürfen nur dann verboten werden, wenn triftige Gründe vorliegen. Dabei wird immer der Einzelfall betrachtet.
2. Muss ich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen?
In der Regel ist die Haltung von Kleintieren wie Hamstern oder Fischen immer erlaubt. Dafür braucht es keine Genehmigung des Vermieters.
Zählen Katzen zu den Kleintieren? Hier gibt es keine eindeutige Antwort. Im Allgemeinen zählen sie zu den Kleintieren, im mietrechtlichen Sinn findet man auch gegenteilige Aussagen.
Deshalb unser Tipp: Geh auf Nummer sicher. Frag deinen Vermieter am besten schriftlich um Erlaubnis und erkläre, wie du sicherstellst, dass keine Störungen entstehen.
3. Wann darf der Vermieter Katzenhaltung einschränken?
Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen ein Verbot gerechtfertigt sein kann:
- Allergien anderer Mieter: Wohnen Nachbarn im Haus, die auf Katzen allergisch reagieren, könnte ein Verbot gerechtfertigt sein.
- Gefährdung von Menschen: Handelt es sich um aggressive oder gefährliche Tiere, darf der Vermieter eingreifen.
- Größe der Wohnung: Wenn die Wohnung so klein ist, dass die artgerechte Haltung einer Katze nicht möglich ist, könnte dies ein Grund für ein Verbot sein.
- Übermäßige Störung: Zerstörte Wohnungseinrichtungen oder lautes Miauen, das andere Mieter belästigt, könnten Argumente gegen die Katzenhaltung liefern.
4. Was tun, wenn der Vermieter sich querstellt?
- Mediation suchen: Oft hilft ein klärendes Gespräch.
- Rechtsbeistand einholen: Wird dir die Haltung ohne triftigen Grund verweigert, kann ein Anwalt helfen.
- Mieterschutzbund kontaktieren: Mitglieder erhalten dort schnelle Beratung.
