Teilnahmebedingungen

für das Gewinnspiel auf der Expo Real 2026 in München der AVIV Germany GmbH

1. Teilnahme und Durchführung des Gewinnspiels

Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur persönlich vor Ort auf der Expo Real in München vom 05. bis 07. Oktober 2026 zulässig. Teilnahmeschluss ist der 07. Oktober 2026, 16:00 Uhr. 

Während der EXPO REAL 2026 können Teilnehmende an verschiedenen immowelt Touchpoints Coins sammeln. Für jede erfolgreiche Teilnahme an einer der dort angebotenen Aktionen wird ein Coin ausgegeben.

Für die Teilnahme an der Hauptverlosung müssen drei Coins am Gewinnspiel-Counter des immowelt Standes in Halle B3, Stand 414, abgegeben werden. Zusätzlich ist eine gesonderte Registrierung für die Hauptverlosung erforderlich. Hierbei müssen die für die Durchführung der Verlosung und die Benachrichtigung im Gewinnfall erforderlichen Kontaktdaten vollständig und wahrheitsgemäß angegeben sowie diese Teilnahmebedingungen bestätigt werden.

Die Teilnahme an der Hauptverlosung ist erst abgeschlossen, wenn die drei Coins fristgerecht abgegeben und die Registrierung vollständig durchgeführt wurde. Das Sammeln oder die Abgabe der Coins allein begründet keine Teilnahme an der Hauptverlosung.

Unter allen ordnungsgemäß registrierten und teilnahmeberechtigten Personen wird einmalig eine Siebträgermaschine im Wert von circa 1.000 Euro verlost. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist unentgeltlich.

2. Keine Barauszahlung

Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns oder seines Gegenwerts ist

ausgeschlossen. Gewinnansprüche können nicht auf Dritte übertragen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich oder Schweiz haben.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:

  • Bevollmächtigte sowie Mitarbeiter:innen (einschließlich freier Mitarbeiter:innen ) des Veranstalters und deren Angehörige i.S.v. § 15 AO sowie

  • Haushaltsmitglieder der genannten Personen,

  • Bevollmächtigte sowie Mitarbeiter:innen (einschließlich freier Mitarbeiter:innen) von Unternehmen und Agenturen, die mit der Planung, Organisation und Abwicklung des Gewinnspiels beauftragt sind.

Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen) sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder unter der Identität eines Dritten sind nicht gestattet. Die Teilnehmenden müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen die Teilnehmenden innerhalb der von dem Veranstalter gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält sich der Veranstalter vor, die Teilnehmenden von dem Gewinnspiel auszuschließen.

4. Gewinnbenachrichtigung und -übermittlung

Die Verlosung des Gewinns erfolgt zeitnah nach dem Teilnahmeschluss durch den Veranstalter per Losentscheid aus allen korrekten Teilnahmen. Der/Die Gewinner:in wird per E-Mail benachrichtigt. Jede:r Gewinner:in erhält eine Frist von 7 Tagen ab Versand der Gewinnbenachrichtigung, um sich bei dem Veranstalter zwecks Gewinnübergabe zurückzumelden. Unterbleibt eine Rückmeldung binnen der gesetzten Frist, kann ein Nachrücker für den Preis ermittelt werden.

5. Änderung der Teilnahmebedingungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen zu ändern, wenn dies zwingend erforderlich ist, um die Durchführung des Gewinnspiels sicherzustellen. Über die Änderungen informiert der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich. Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt werden kann, insbesondere aufgrund technischer Störungen.

6. Haftung

Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die bei der Datenübertragung entstanden sind, für technische Defekte sowie verloren gegangene oder verspätete Einsendungen, die nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen. Für Sachmängel der Gewinne haftet der Veranstalter nur, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen besteht eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Regelung. Das Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

8. Hinweise zum Datenschutz

Es wird auf unsere Datenschutzhinweise hingewiesen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Daten werden gelöscht, sobald das Gewinnspiel vollständig abgewickelt ist, soweit gesetzlich keine längeren Fristen vorgeschrieben sind.