Weitere Informationen
Besichtigungstermine
Ein Besichtigungstermin ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung und dem Nachweis einer ausreichenden Bonität möglich. Wir bitten daher, den Erstkontakt per E-Mail aufzunehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
Haftung
Haftungsausschluss und Freibleibendes Angebot
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle uns vorliegenden Unterlagen des Hauses, wie Grundrisse, Energieausweis und weitere Dokumente, vom Verkäufer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Unterlagen sowie für das angegebene Flächenmaß können wir daher nicht übernehmen. Maßgeblich sind die Daten und Fakten im notariellen Kaufvertrag.
Es liegt in der Verantwortung des Kaufinteressenten, die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Das Angebot ist freibleibend, und ein Zwischenverkauf der Immobilie bleibt vorbehalten. Wir empfehlen daher eine zeitnahe Kontaktaufnahme, um die Verfügbarkeit der Immobilie zu sichern.
Geldwäschegesetz
Als im Immobilienbereich tätige Maklerunternehmen ist die Firma Rapp Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Maklervertrag / Honorar
Der Maklervertrag mit Rapp Immobilien kommt entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis des Objekt-Exposés sowie der darin enthaltenen Bedingungen zustande. Wir stellen sicher, dass alle Details transparent und für beide Parteien nachvollziehbar sind.
Maklercourtage:
Unsere Maklercourtage beträgt 3,57 % des notariellen Kaufpreises (inklusive der gesetzlichen MwSt. von 19%) und wird bei Vertragsabschluss verdient und fällig. Diese Courtage ist unabhängig von der Herkunft des Käufers oder Verkäufers und wird entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Beurkundung des Kaufvertrags bezahlt.
Mit Rapp Immobilien profitieren Sie von fachlicher Expertise, verlässlicher Betreuung und einem transparenten Service – von der ersten Besichtigung bis zum erfolgreichen Abschluss des Vertrags.
Info
Rapp Immobilien – Ihr kompetenter Partner mit 38 Jahren Erfahrung
Mit 38 Jahren Erfahrung im Immobilienbereich steht Ihnen Rapp Immobilien als zuverlässiger und kompetenter Partner in allen Fragen rund um Kauf, Verkauf, Vermietung von Immobilien zur Seite. Unser umfassendes Fachwissen und unser stark verzweigtes Netzwerk ermöglichen es uns, Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und eine individuelle Beratung zu bieten – stets mit dem Ziel, Ihre Wünsche und Anforderungen optimal umzusetzen.
Unsere Leistungen für Sie:
Fundierte Beratung und umfassende Marktkenntnisse
Unterstützung bei der Finanzierung: Dank unseres Netzwerks können wir Ihnen helfen, zinsgünstige Baufinanzierungen zu finden und Ihre Finanzierung optimal zu gestalten
Langjährige Expertise in allen Bereichen der Immobilienbranche
Professionelle Betreuung von der ersten Anfrage bis zum erfolgreichen Abschluss
Verlassen Sie sich auf unsere Kompetenz und profitieren Sie von unserer Erfahrung. Mit Rapp Immobilien haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Ihnen nicht nur beim Immobiliengeschäft, sondern auch bei der optimalen Finanzierung zur Seite steht.
Stichworte
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung