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Gewerbepark zum Kauf · provisionsfrei
27.600 m²Grundstück

Immobilienausschreibung gegen Gebot - Gewerbefläche am Werftbecken in Rostock-Warnemünde als Erbbaurecht

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Vorgaben Planungsrechtliche Situation und Nutzungsvorgaben:

Angaben zum Planungsrecht und Hinweise zum Bebauungsplan:
Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 01.SO.203 „Sondergebiet Am Werftbecken“ gefasst wurde. Planungsreife i.S.v. § 33 BauGB liegt noch nicht vor. Mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 01.SO.203 wird die planungsrechtliche Zulässigkeit für einen attraktiven, anspruchsvollen und maritimen Gewerbestandort geschaffen.
Der B-Plan befindet sich in der Vorentwurfsphase. Der bisherige Vorentwurf enthält einige Mindestanforderungen hinsichtlich der Höhen (z.B. höhere Gebäude am Wasser) und der Flächennutzungen (z.B. Ausschluss von Freilagern). Weitere Festsetzungen können folgen, sollten die in Arbeit befindlichen Gutachten zu energetischen, emissions- und artenschutzschutzrechtlichen Anforderungen dies erfordern.
Aus heutiger Sicht geht der Erbbaurechtsgeber von einer Rechtskraft des Bebauungsplanes in 2026 aus. Für Nachfragen zum Planungsstand und Inhalt des B-Plans, steht Ihnen Herr Paul Hoffman, Stadtplanungsamt, Telefon 0381/ 381 6155 zur Verfügung.

Städteplanerische Vorgaben und bauliche Kennziffern:

Art der baulichen Nutzung: Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO, Freilagerplätze sollen zur Warnow hin ausgeschlossen werden

Baufeld GE 4
- GRZ: 0,8
- GFZ: nicht festgesetzt
- Gebäudehöhe: max. 22 m (Bezugspunkt: neue Kaikante Liegeplatz P11, nach Sanierung)

Baufeld GE 5
- GRZ: 0,8
- GFZ: nicht festgesetzt
- Gebäudehöhe: min. 20 m, max. 25 m (Bezugspunkt: neue Kaikante Liegeplatz P11, nach Sanierung)

Baufeld GE 6
- GRZ: 0,8
- GFZ: nicht festgesetzt
- Gebäudehöhe min. 25 m, max. 55 m (Bezugspunkt: neue Kaikante Liegeplatz P11, nach Sanierung)

Besondere Hinweise:
Das Grundstück befindet sich in einem überflutungsgefährdeten Bereich (Sturmfluten der Ostsee).
Der Bemessungshochwasserstand (BHW) beträgt für diesen Küstenabschnitt 3,30 m über NHN. Das Bemessungshochwasser ist bei der Planung zu berücksichtigen. Wassergefährdende Stoffe, dürfen nur oberhalb des BHW gelagert werden.

Für das Grundstück besteht Anschlusszwang hinsichtlich der Versorgung mit Fernwärme, sowie Kontrahierungszwang mit der Stadtwerke Rostock AG (SWRAG).

Die Löschwasserversorgung ist derzeit nicht gesichert. Die Sicherstellung des Löschwassers obliegt dem Bauherrn/ Erbbauberechtigten. Damit im Zusammenhang stehende Kosten sind vom Bauherrn/ Erbbauberechtigten zu tragen.

Im Zuge der Erstellung des B-Planes erfolgt die Standortfestsetzung eines Artenschutzturmes in Wassernähe. Hierfür ist ggf. eine Sicherung durch Dienstbarkeiten zugunsten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu gewähren.

Geforderte Nutzungen:
Im Umfeld dominieren maritime, industrielle Nutzungen des Maschinen- und Schiffbaus. Unternehmen wie die NEPTUN WERFT sind in der unmittelbaren Nachbarschaft ansässig.
Für die hier angebotene Fläche sind ausschließlich hafenspezifische, maritime und gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Zulässig sind Vorhaben von Unternehmen (Expansionen und Ansiedlungen) des produzierenden Gewerbes und wirtschaftsnaher Forschung, die explizit die Nutzung der vorhandenen Hafenbetriebsanlage und den direkten Zugang zum seeschifftiefen Wasser über die Kaianlage benötigen.
Faktoren wie die langfristige Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, die geplanten Nutzungen, die notwendigen Investitionen, sowie die Bebauungsverpflichtungen am Standort stehen im Vordergrund und werden vertraglich abgesichert.

Die allgemein und ausnahmsweise zulässigen Arten von Nutzungen, sowie die städtebaulichen Kennziffern sind dem, in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 01.SO.203 „Sondergebiet Am Werftbecken“ zu entnehmen.

Der B-Plan wird ein Wegerecht zugunsten der Allgemeinheit vorsehen, dass zu gewähren ist.
Ebenso kann gegebenenfalls auf einer Breite von 3 m eine Abstandsflächenbaulast des Nachbargrundstückes auf Grund eines Sicherheitszaunes zur Eintragung kommen. Die Nutzungseinschränkungen der Baulastfläche sind zu beachten. Angebotsbedingungen Die Vergabe des Erbbaurechtes erfolgt zum Zweck der gewerblichen Nutzung, nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.203 „Sondergebiet Am Werftbecken“. Diese Nutzung wird über die Laufzeit des Erbbaurechts festgeschrieben. Angebote sind auch für Teilflächen des Ausschreibungsobjektes möglich.

Mindestgebot für die Zinszahlung pro Jahr:
9,00 € / m², mithin für das erschlossene Gesamtgrundstück
ca. 248.400 €/ Jahr zzgl. 19 % Umsatzsteuer

Der Erbbauzins wird als Reallast eingetragen. Anpassungen der Reallast an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes erfolgen während der Vertragslaufzeit durch eine entsprechende Wertsicherungsklausel.

Laufzeit:
60 Jahre
Eine Verlängerung des Erbbaurechts ist grundsätzlich nur unter Anpassung der Konditionen an die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Verlängerung möglich.

Geforderte Nachweise:
Nutzungskonzept, mit Angabe der Zeitschiene für die Umsetzung des Vorhabens, sowie Darstellung der geplanten Arbeitsplätze und des geplanten Investitionsvolumens (Darlegung des Konzeptes, wie der Gewerbestandort nachhaltig entwickelt wird, eine Diversifizierung des Standortes zukünftig erfolgt und damit eine Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet wird)

Gestaltungskonzept der baulichen Anlagen, sowie der warnowseitigen Freianlagen, dies gilt im besonderen Maße für bauliche Anlagen ab einer Höhe von 25 Metern (Bezugspunkt: Kaikante P11 nach Sanierung)

Ökologisches und energetisches Gesamtkonzept

Konzept zur Einhaltung des Immissionsschutzes gegenüber der Wohnbebauung

Mobilitätskonzept

Verpflichtung und Nachweis der jetzigen oder zukünftigen Steuerveranlagung in Deutschland.

Schlüssige Finanzierungsdarlegung des Bauvorhabens durch Vorlage entsprechender Nachweise (sofern die Finanzierung unter Verwendung von Fremdmitteln eines Kreditinstituts erfolgt, wird um Mitteilung der geforderten Sicherheiten gebeten).
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beleihung des Erbbaurechtes nach den Regeln des § 7 Abs. 2 ErbbauRG in Aussicht gestellt wird.
Grundsätzlich liegt diese bei maximal 70% des Wertes des Erbbaurechtes. Grundschuldeintragungen zur Baufinanzierung sind grundsätzlich erst nach Eintragung des Erbbauberechtigten im Grundbuch und Unterzeichnung einer Gemeinsamen Erklärung (erhältlich auf Anfrage) möglich. Die Erbbauzinsreallast wird an 1. Rangstelle im Grundbuch eingetragen und versteigerungsfest vereinbart.

Die Entscheidung über die Vergabe eines Erbbaurechts wird nach Auswertung der eingereichten Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage des nachgenannten Vergabekriteriums durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock getroffen.

Vergabekriterium:
Höhe des gebotenen Erbbauzinses

Für die Erbbaurechtsvergabe ist ein Beschluss der Gremien der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erforderlich.
Alle im Zusammenhang mit der Erbbaurechtsvergabe stehenden Kosten (wie z.B. Vertragskosten, Vermessungskosten und anteilige Grundsteuern ab Übernahme) gehen zu Lasten des Erbbaurechtsnehmers.
Nach Zeitablauf des Erbbaurechts oder bei Eintreten des Heimfalls hat der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung in Höhe von 2/3 des Zeitwertes der baulichen Anlagen zu gewähren.

Interessenten werden gebeten, schriftliche Angebote bis spätestens zum 23.04.2025 an die

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Kataster,- Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Neuer Markt 1
18055 Rostock

mit der Aufschrift:

Grundstücksangebot! Nicht Öffnen!
Ausschreibung - AZ: 2333EW240002
„Sondergebiet Am Werftbecken“

zu richten.

Angebote können persönlich auch im Sekretariat des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Holbeinplatz 14, Raum 202 werktags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Freitag bis 13.00 Uhr) oder bis 24.00 Uhr durch Einlegen in den Fristenbriefkasten am Eingang des Dienstgebäudes abgegeben werden.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Das Angebot ist schriftlich in 2-facher Form abzugeben.
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Für Inhalt oder Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgeschlossen. Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung VOB oder der Unterschwellenvergabeordnung UVgO.
Weitere Auskünfte erteilt das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tel. 0381/ 381 6469 bzw. 6428. Stichworte Erwerbsart: Erbpacht

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Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
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Herr Sebastian Selz
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Bewertung: 3,6 von 5 Sternen