Seit dem 01.08.18 gilt für Makler und Wohnimmobilienverwalter die gesetzliche Fortbildungspflicht. Innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren müssen sie mindestens 20 Stunden mit Weiterbildungen verbringen. Das gilt auch für ihre Angestellten, wenn diese unmittelbar bei den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten mitwirken.