Korrekt Immobilien bewerben

Makler, die in Immobilienportalen oder Zeitungen Objekte anbieten, müssen zahlreiche wichtige Dinge beachten. Ansonsten sind die Inserate möglicherweise nicht wettbewerbskonform und abmahnungssicher. Das jetzt in Neuauflage erschienene Buch von Rudolf Koch, dem VDM-Landeschef NRW, "Immobilienwerbung und Wettbewerbsrecht" gibt zahlreiche Tipps und Infos zum Thema.

So klärt der Autor beispielsweise darüber auf, dass die unautorisierte Verwendung von gescanntem Kartenmaterial auf der Homepage einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt und hohe Geldstrafen verursachen kann. Rudolf Koch nennt ferner diejenigen Angaben, die beispielsweise im Impressum oder auch in Anzeigen enthalten sein müssen und beschreibt, was unlautere Werbung ist. Bei Grundstücksangeboten ist beispielsweise die Formulierung: "ab 100 Euro/qm" verboten. Wird jedoch ein genauer Quadratmeterpreis genannt, ist die Formulierung: "Mehrere Baugrundstücke ab 300 qm, KP ab 30.000 Euro" erlaubt. Im letzten Teil des Buches zitiert der Autor zahlreiche Gerichtsentscheidungen.

Ziel des Buchs ist es dem Autor zufolge, Makler auf mögliche kostspielige Fehler aufmerksam zu machen, damit diese künftig vermieden werden können. (fk)

Das Buch "Immobilienwerbung und Wettbewerbsrecht" hat rund 130 Seiten und ist im Grabener-Verlag erschienen. Es kostet 19,80 Euro (ISBN 3-9255733-22-4).