Bestellen Sie Ihren Energieausweis
bequem online

Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind die meisten Hausbesitzer verpflichtet, einen Energieausweis anfertigen zu lassen. Bestellen Sie hier schnell und einfach Ihren Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis.

Energieausweis online bestellen

Ihre Vorteile

Kompetenz

Alle Varianten des Energieausweises werden von erfahrenen Experten erstellt.

Rechtssicherheit

Alle Energieausweise sind zehn Jahre rechtsgültig und staatlich anerkannt.

Transparenz

Sie können Ihren Ausweis einfach und schnell online beauftragen – zu transparenten Festpreisen.

Angaben aus dem Energieausweis sind in Immobilienanzeigen Pflicht

Für Wohngebäude

  • Energieausweis-Art (verbrauchsbasiert oder bedarfsbasiert)
  • Endenergiekennwert (kWh pro Quadratmeter und Jahr)
  • Wesentliche Energieträger der Heizung (zum Beispiel Öl oder Gas)
  • Gebäudebaujahr (zum Beispiel 1979)
  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H)

Für Nicht-Wohngebäude

  • Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  • Energiekennwert (kWh/pro Quadratmeter und Jahr)
  • Wesentliche Energieträger (zum Beispiel Öl oder Gas)

Wichtige Fragen und Antworten zum Energieausweis

Wer braucht einen Energieausweis?

Wer seine Immobilie vermieten, verpachten oder verkaufen will, muss in der Regel einen Energieausweis vorweisen können. Die Vorgaben zum Energieausweis waren von 2007 bis Oktober 2020 in der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV), geregelt. Seit November 2020 bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die rechtliche Basis für den Energieausweis.

Für Wohnungseigentümer gilt: Sie können keinen separaten Energieausweis für ihre Wohnung anfordern. Der Ausweis kann nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden. Zuständig dafür ist die Eigentümergemeinschaft.

Keinen Energieausweis benötigen Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden und kleinen Häuschen mit bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche.

Info

Sonderfall gemischt genutzte Gebäude: Zweiter Energieausweis nötig?

Beträgt der Anteil der Fläche eines Gebäudes, der gewerblich genutzt wird, höchstens zehn Prozent, so zählt das Anwesen als reines Wohngebäude. Übersteigt die gewerblich genutzte Fläche zehn Prozent, so müssen zwei separate Energieausweise ausgestellt werden: Einen für den Wohnanteil, einen für den Gewerbeanteil.

Was verrät der Energieausweis über das Gebäude?

Die im Energieausweis ausgewiesene Energieeffizienzklasse ist in etwa vergleichbar mit der bekannten Effizienzskala von Elektrogeräten: Besonders effiziente Gebäude erhalten die Energieeffizienzklasse A+, energetisch besonders schlechte Häuser die Effizienzklasse H. Diese Klassifizierungen werden anhand der benötigten, beziehungsweise tatsächlich verbrauchten Endenergie des jeweiligen Gebäudes vergeben. Der Energieausweis enthält auch Sanierungsempfehlungen, wie sich die Effizienzklasse verbessern ließe – zum Beispiel durch neue Fenster, neue Heizung oder eine Fassadendämmung.

Wie müssen Eigentümer ihre Pflicht in der Praxis erfüllen?

Bei Verkauf oder Vermietung müssen Eigentümer bereits in der Immobilienanzeige die entsprechenden Angaben zum Gebäude machen. Diese sind auf dem Energieausweis vermerkt. Liegt zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung noch kein Ausweis vor, so ist das ausnahmsweise zulässig. In der Anzeige muss aber die Information enthalten sein, dass dieser in Arbeit ist. Spätestens beim Besichtigungstermin müssen Eigentümer den Energieausweis ihren Interessenten zeigen, da andernfalls ein Bußgeld droht. Den Ausweis erst auf Nachfrage des Interessenten vorzulegen, ist mittlerweile nicht mehr zulässig.

Stellen Eigentümer Daten für die Erstellung des Ausweises zur Verfügung, sind sie für die Richtigkeit der Daten verantwortlich. Der Aussteller ist aber zusätzlich verpflichtet, die Daten zu prüfen.

Was ist die Grundlage für die aktuellen Regelungen zum Energieausweis?

Grundlage für die Regelungen zum Energieausweis ist seit November 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG).  Darin ist unter anderem festgelegt, welche energetischen Standards Neubauten erfüllen müssen, welche Nachrüstpflichten Eigentümer von Bestandsimmobilien haben und welche Mindeststandards bei Sanierung, Erweiterung oder Umbau einzuhalten sind. Außerdem regelt das GEG detailliert die Pflichten zum Energieausweis.

Wann droht Bußgeld?

Wer gegen die Pflicht verstößt, sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen, oder einem Interessenten den Ausweis nicht vorlegt, der muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. Ein Bußgeld in gleicher Höhe droht auch, wenn der Hauseigentümer dem Aussteller des Energieausweises vorsätzlich oder leichtfertig falsche Daten liefert – etwa, um sein Gebäude energetisch in einem besseren Licht erscheinen zu lassen.

Was ist ein bedarfsorientierter Energieausweis gemäß GEG?

Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird der Energiebedarf eines Gebäudes durch ein Gutachten ermittelt. Bei der Beurteilung werden alleine bauliche Aspekte wie Art der Heizungsanlage, Wärmedämmung der Fassade, des Dachs oder der Fenster zugrunde gelegt. Für die Ausstellung dieses Energieausweises gemäß GEG wird in der Regel ein Sachverständiger – zum Beispiel ein Energieberater – benötigt, der vor Ort eine Bestandsaufnahme des Gebäudes vornimmt. Der Bedarfsausweis ist ein komplettes Gutachten zur Energieeffizienz eines Gebäudes inklusive Modernisierungsempfehlungen, der von einem kompetenten Experten angefertigt werden sollte.

Der Bedarfsausweis ist Pflicht für alle Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 genehmigt wurden. Damals trat die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft, deren Ziel die Reduzierung des Energieverbrauchs eines Gebäudes war.

Was ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis gemäß GEG?

Für viele Gebäude reicht der verbrauchsorientierte Energieausweis. Zulässig ist dieser:

  • für alle Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten,
  • grundsätzlich für alle Häuser, die nach dem 1. November 1977 genehmigt wurden, also auch solche mit höchstens vier Wohneinheiten,
  • für Häuser mit weniger als vier Wohneinheiten, die zwar vor dem 1. November 1977 genehmigt wurden, aber mindestens die Vorgaben der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten.

Beim Verbrauchsausweis wird anhand des tatsächlichen Verbrauchs aller Wohneinheiten der vergangenen drei Jahre der Kennwert errechnet. Hierfür sind in der Regel die Abrechnungsdaten des Energieversorgers für diesen Zeitraum ausreichend. Korrigierend werden dabei Klimafaktoren berücksichtigt (Witterungsbereinigung), um Verfälschungen durch ungewöhnlich milde oder harte Winter auszugleichen. Maßgeblich für die Berechnung ist die Gebäudenutzfläche. Diese wird vereinfacht ermittelt, indem die Wohnfläche mit 1,2 multipliziert wird, bei Häusern mit bis zu zwei Wohneinheiten mit 1,35.

Bei Verbrauchsausweisen sind Hauseigentümerinnen und -eigentümer seit 1. Mai 2021 verpflichtet, detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. Dazu zählt zum Beispiel ein Hinweis auf inspektionspflichte Klimaanlagen und das Datum der nächsten fälligen Untersuchung. Aussteller müssen die Angaben vor Ort oder anhand geeigneter Fotos prüfen.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Energieausweise sind zehn Jahre lang gültig. Danach muss ein neuer Ausweis erstellt werden. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wurde ein Energieausweise vor dem 1. Oktober 2007 ausgestellt, enthält dieser in manchen Fällen nicht die Mindestangaben. Solche Ausweise verloren zum 31. Oktober 2014 ihre Gültigkeit und mussten ausgetauscht werden.

Was kostet ein Energieausweis?

Der Verbrauchsausweis hat für Hausbesitzer zwei Vorteile: Er ist zum einen wesentlich günstiger als der Bedarfsausweis. Durch die vereinfachte Berechnungsmethode und der Orientierung am tatsächlichen Verbrauch weist er zudem oftmals einen niedrigeren Energieverbrauchskennwert als ein Bedarfsausweis aus: ein klarer Wettbewerbsvorteil bei der Immobilienvermarktung. Verbrauchsausweise gibt es, je nach Anbieter, online schon für einen zweistelligen Euro-Betrag.

Ein Bedarfsausweis kann hingegen mehrere 100 Euro kosten. Der Grund: Um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu ermitteln, ist es üblicherweise nötig, dass ein Sachverständiger vor Ort eine Bestandsaufnahme durchführt.

Wer erstellt den Energieausweis?

Den Energieausweis bekommen Hausbesitzer zum Beispiel bei Energieberatern oder auch bei vielen Online-Anbietern. Hierbei sollten Eigentümer vor allem auf die Seriosität des Anbieters achten. Bei immowelt.de gibt es den Ausweis zum Beispiel über unseren Kooperationspartner ista. Wird aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ein Bedarfsausweis benötigt, kann ista diesen über eine Partnerfirma vermitteln.

Wer den Energieverbrauchsausweis online bestellt, sollte folgende Daten bereithalten:

  • Heizungsverbrauchswerte der vergangenen drei Jahre
  • Wohnfläche
  • Baujahr des Gebäudes
  • Heizungsart

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